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6. Maria Schwarz-Schlöglmann Lecture zum Gewaltschutz

Created at 5. Nov. 2024

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by dorftv

Die Maria Schwarz-Schlöglmann Lecture wird vom Institut für Legal Gender Studies an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der JKU in Kooperation mit dem Frauenbüro der Stadt Linz und dem Gewaltschutzzentrum OÖ veranstaltet. Sie forciert die Auseinandersetzung mit Gewalt- und Opferschutz und stellt diese auf eine nachhaltige Basis. Das Veranstaltungsformat bringt vor allem rechtswissenschaftliche Expertise und Praxis zusammen und sucht in wissenschaftlichen Vorträgen, praxisnahen Diskussionen und im interdisziplinärem Austausch Lösungsansätze.

Die Veranstaltungsreihe steht im Zeichen des Gedenkens an die Linzerin Maria Schwarz-Schlöglmann (1958–2018), Gründerin und langjährige Geschäftsführerin des Gewaltschutzzentrums OÖ. Maria Schwarz-Schlöglmann setzte sich unermüdlich für die Rechte von Frauen und Gewaltopfern ein. Sie sah den Kampf gegen häusliche Gewalt auch als Kampf für die Rechte der Frauen. Mit ihrem Engagement setzte Maria Schwarz-Schlöglmann Maßstäbe, die für Österreich aber auch viele andere europäische Staaten zum Vorbild wurden.

Programm:

Begrüßung und Eröffnung
Univ.-Prof.in Dr.in Elisabeth Greif
Vorständin des Instituts für Legal Gender Studies

Mag.a Eva Schobesberger
Stadträtin der Landeshauptstadt Linz

Mag.a Martina Maurer
Stellvertretende Geschäftsführerin des Gewaltschutzzentrums OÖ

Vortrag
Mag.a Petra Birchbauer
Klinische und Gesundheitspsychologin, Bereichsleiterin Kinderschutz, Kinder- und Jugendhilfe Rettet das Kind Steiermark

Diskussion
Mag. Klaus-Boris Binder BA
Richter des Bezirksgerichtes Linz

Josef Hölzl, MSc
Gewaltberater und Tätertherapeut BEZIEHUNGLEBEN.AT

Mag.(FH) Christian Nobis
Fachlicher Leiter des Kinderschutz-Zentrums Linz

sowie Mag.a Petra Birchbauer und Mag.a Martina Maurer

Moderation: Dr.in Karin Neuwirth


Thema der diesjährigen Lecture: Kinder- und Gewaltschutz bei miterlebter Gewalt zwischen den Eltern

Das Kindeswohl stellt eine leitende Prämisse im Familienrecht dar. Jede Form von Gewalt widerspricht dem Kindeswohl. Wird aber tatsächlich jede Gewaltanwendung erkannt und in Verfahren entsprechend reagiert? Wie etwa muss das Kindeswohl geschützt werden, wenn Kinder zwar nicht unmittelbar Gewalt ausgesetzt sind, aber Gewalt zwischen den Eltern oder Gewalt an anderen nahestehenden Personen miterleben? Was macht diese miterlebte Gewalt mit den Kindern, welche Selbstschutzstrategien entwickeln sie und welche Unterstützung brauchen sie?

Aufgezeichnet am 24. Oktober | VHS Wissensturm Linz

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