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#04: Das „Linzer Modell“ für ein Bedingungsloses Grundeinkommen

Created at 28. Jun. 2024

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by dorf

Es gibt ja verschiedene Modelle für ein BGE: Unterschiedliche Vorstellungen von der Höhe, unterschiedliche Ideen zur Finanzierung, unterschiedliche Ideen zur Umsetzung, usw. In unserem Verein „Das Grundeinkommen“, der in Linz gegründet wurde und in Linz auch seinen Sitz hat, haben wir auch mehrmals darüber gesprochen. Im Sommer 2020 haben wir uns dann einmal zu einer Klausur getroffen und all diese Themen besprochen und in 12 Punkten festgelegt

Grundlage dafür waren ja auch die Berechnungen, die Paul Ettl in den Monaten vorher gemacht und niedergeschrieben hast.

Aber das „Linzer Modell“ ist nicht nur ein Berechnungs- oder Finanzierungsmodell. Die ersten 6 der 12 Punkte betreffen allgemeine Fragen:

  1. Grundeinkommen ist eine bedingungslose finanzielle Zuwendung, die jedem Mitglied der Gesellschaft in existenz­sichernder Höhe, ohne Rücksicht auf sonstige Ein­kommen, auf Arbeit oder Lebensweise, lebens­läng­lich als Rechtsanspruch zusteht.
  2. Sozialleistungen wie Gesundheitsvorsorge, kosten­lose Bildung, Schulbücher, öffent­licher Verkehr etc. bleiben erhalten. Ebenso Sonderleistungen für außergewöhnliche Belastungen (z.B. bei Behinderung). Das BGE ersetzt Familienbeihilfe (Kindergeld), Mindestsicherung, Notstandshilfe und Ausgleichspension.
  3. Die Höhe des Grundeinkommens für Erwachsene soll sich an der Armuts­gefährdungs­schwelle orientieren (80% – 100% der Armutsgefährdungsschwelle). Die jährliche Anpassung an den Richtwert ist zu garantieren. Für Kinder und Jugendliche schlagen wir ein progressiv steigendes Grundeinkommen vor, beginnend mit 30% bei der Geburt  und dann jährlich steigend um weitere  4%-Punkte pro Jahr.
  4. Zuverdienst zum Grundeinkommen verringert dieses nicht.
  5. Erhalten sollen das BGE alle, die ihren Lebensmittelpunkt legal in Österreich haben.
  6. Bisher bezahlte Arbeitslosenversicherungsbeiträge und Pensionsbeiträge sind er­worbenes Recht und müssen daher ausbezahlt werden. Nach Einführung eines BGE sollen Arbeitslosenversicherung und Pensionsversicherung freiwillig, also nicht mehr verpflichtet, sein.

Vor allem der letzte Punkt ist uns wichtig, dass Arbeitslosengeld und Pensionen erworbenes Recht sind und daher durch ein BGE nicht einfach ersetzt werden können.

Über die bezugsberechtigten Personen, die in Pkt. 5 erwähnt sind, haben wir ja in der 3. Folge unserer Sendereihe schon gesprochen. Und über die Höhe (also ausgerichtet an der Armutsgefährdungsschwelle) haben wir in der zweiten Folge schon gesprochen.

Und die letzten 6 Punkte betreffen dann die Finanzierung.

Und wo kann man das ganze genauer nachlesen?

Wir haben dann im Herbst 2021 das Buch „Das Linzer Modell für ein Bedingungsloses Grundeinkommen“ herausgebracht. Das kann in jeder Buchhandlung bestellt werden. Auch als eBook. Im Internet ist das Modell zu finden unter www.linzer-modell.info

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