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Artikel 16: Eheschließung, Familie

Created at 25. Oct. 2025

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by Becca

Die Schülerin Raha Mohammadi trägt den Artikel 16 der Menschrechte vor und die Frauenstadträtin Eva Schobesberger kommentiert diesen Artikel vor dem Neuen Rathaus LInz, am 13. Oktober 2025.

"Artikel 16
(1) Heiratsfähige Männer und Frauen haben ohne jede Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.
(2) Eine Ehe darf nur bei freier und unein- geschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.
(3) Die Familie ist die natürliche Grund- einheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat."
 

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