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Artikel 21: Recht auf Demokratie und freie Wahlen

Created at 3. Jul. 2026

by Hugo

Die Schülerin Hasanat Ahmadi trägt den Artikel 21 Recht auf Demokratie und freie Wahlen vor und Gerhard Haderer, ein österreichischer Karikaturist kommentiert dieses Recht auf Demokratie und freie Wahlen im Schlossmuseum Linz.

Artikel 21 ( Recht auf Demokratie und freie Wahlen )

1. Jeder Mensch hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten des eigenen Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter_innen mitzuwirken.

2. Jeder Mensch hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern im eigenen Lande.

3. Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muss durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.

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