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Ein übliches Geschäft - Lesung mit Saskia Kästner - Folge 15

Created at 13. Dec. 2013

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by dorftv

Ein übliches Geschäft. Die Stadt Linz klagt die Bawag. Die Bawag klagt die Stadt Linz.
TV-Serie zum SWAP 4175 in 15 Folgen.
Die Stadt Linz klagt die BAWAG. Die BAWAG klagt die Stadt Linz.
Lesung mit Saskia Kästner aus der Klagebeantwortung der Stadt Linz vom 9.12.2011. Zur Frage der Gültigkeit des
SWAP 4175.
Ein Krimi, dessen Ausgang noch offen ist.
Quelle:
http://www.linz.at/images/KB_Stadt_Linz.pdf
Seite 39 - 56
Die (erstmalige) Adressierung eines politischen Entscheidungsträgers
Ständige Krediterhöhung durch die klagende Partei
Der Zeitraum bis zur Aufklarung der politischen Verantwortungsträger
Kündigung des SWAP-Geschäftes 57196 durch die klagende Partei
Auflösung des SWAP-Geschäftes aus wichtigem Grund durch die Stadt Linz
Die Befassung der Aufsichtsbehörde / Novelle zum oö Kommunalrecht
"§ 78 Abs 1 Z 2 StL 1992 verfolgt im Einklang mit Art 118 Abs 4 B-VG den Schutz öffentlicher (überörtlicher)
Interessen. Ziel dieser Bestimmungen sowie der Gemeindeorganisationsvorschriften ist es, (a) die Gemeinden vor einer übermäßigen Einschränkung ihres finanziellen Leistungsspielraumes zu schützen, (b) sie in diesem Zusammenhang von unverhältnismäßig hohen finanziellen Wagnissen abzuhalten, (c) keine Gefährdung des Haushaltsgleichgewichtes im
Land herbeizuführen und (d) schließlich die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt für die ihr obliegenden eigentlichen Aufgaben zu erhalten."

Richtlinien des österreichischen Gemeindebundes
Die Reaktionen der Aufsichtsbehörde Genehmigungsantrag durch die Stadt Linz Novelle zum oö Kommunalrecht
Natur des SWAP-Geschäfts Allgemeines zu SWAP-Geschäften
Rahmenbedingungen bei Abschluss des SWAP-Geschäfts Wirkung des SWAP-Geschäfts 4175 auf die CHF-Anleihe
Die eigentliche Struktur der Zinsbildungsformel/Verschreibung von zwanzig exotischen Wahrungsoptionen Negativer Marktwert des SWAP 4175 bei Vertragsabschluss (negativer Anfangswert)

Die Besonderheiten des SWAP-Geschäfts 4175 im Überblick
Kein Ausstiegsrecht der Stadt Linz
Der SWAP 4175: Ein Finanzgeschäft beschäftigt seit Monaten die Öffentlichkeit. Bekanntlich führen Stadt Linz und BAWAG P.S.K. am Handelsgericht Wien ein Zivilverfahren. Die Stadt Linz ist der Meinung, das Geschäft sei nie rechtmäßig zustande gekommen. Die BAWAG fordert rund 418 Millionen EURO. Der Streitwert liegt mittlerweile bei rund einer halben Milliarde EURO.
dorf tv. Produktion 2013/2014

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Ein übliches Geschäft

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