WEBVTT

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 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf

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00:00:13.740 --> 00:00:18.719
 gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede

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00:00:18.719 --> 00:00:25.359
 Diskriminierung, die gegen jede Erklärung erverstößt und gegen jede Aufhetzung seiner derartigen Diskriminierung.

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00:00:26.280 --> 00:00:28.839
 Todos são iguais per ante a lei,

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00:00:29.440 --> 00:00:33.439
 sem distinção, sem direito à igual proteção da lei.

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00:00:34.420 --> 00:00:39.039
 Todos têm direito à proteção igual contra qualquer discriminação,

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00:00:39.039 --> 00:00:42.000
 que viole e presente declaração

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00:00:42.000 --> 00:00:59.960
 e contra qualquer incitamento à tal discriminação. Wir intergeschlechtliche Personen und Organisationen fordern die konsequente Umsetzung von Artikel 7 der Menschenrechte.

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00:00:59.960 --> 00:01:04.219
 Dieser garantiert die Gleichheit vor dem Gesetz.

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00:01:04.219 --> 00:01:05.739
 Dieser garantiert die Gleichheit vor dem Gesetz.

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00:01:24.200 --> 00:01:28.379
 Das bedeutet konkret ein klares Verbot von nicht konsensuellen und gesundheitlich nicht notwendigen Operationen und Eingriffen mit dem Ziel einer Veränderung von Geschlechtsmerkmalen. Die körperliche Unversehrtheit ist in Österreich

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00:01:28.379 --> 00:01:36.180
 grundrechtlich geregelt. Des Weiteren beinhaltet Artikel 7 der Menschenrechte das Recht auf

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00:01:36.180 --> 00:01:49.439
 Selbstbestimmung, sprich das Recht auf private Freiheit und Privatleben. Des Weiteren das Recht auf Zugang zum Recht und die rechtliche

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 Anerkennung. Diese fundamentalen Grundrechte werden, trotz mehrfacher Rügen seitens der

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 Vereinten Nationen und klaren Empfehlungen, zuletzt durch den Europarat, in Österreich für intergeschlechtliche

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 Menschen, sprich Personen mit Variationen der Geschlechtsmerkmale, nicht eingehalten.

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 Menschenrechte müssen für alle Menschen gelten.

