Artikel 15 der Menschenrechte. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit. Niemanden darf seine Staatszugehörigkeit willkürlich entzogen, noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln. Dieser Artikel folgt aus guten inhaltlichen Gründen dem Asylrecht in Artikel 14. Hannah Arendt definierte Staatenlosigkeit aufgrund ihres persönlichen Schicksals als den totalen Verlust eines rechtlichen und politischen Platzes in dieser Welt. 1933 musste sie aus Deutschland fliehen, 1937 wurde sie von den Nazis ausgebürgert und in die Staatszugehörigkeit aberkannt. Totalitäre Regime benutzen Ausbürgerungen immer wieder und immer noch als politische Strafmaßnahme. Hannah Arendt war bis 1951 staatenlos. Keine Staatsbürgerin zu sein, bedeutete für Hannah Arendt, ohne jede Zugehörigkeit auch kein Recht und keine rechtliche Position zu haben, sich auf Rechte zu berufen. Aus diesen guten Gründen formulierte sie später, es gibt nur ein Menschenrecht, das Recht, Rechte zu haben.