🎵 I'm going to go. Thank you. Danke, Boris, für die Einladung. Ein sehr wichtiges Thema, die Sozialhilfe, insbesondere in Oberösterreich. Ich habe ein Hand-out vorgereitet und gibt es auch gerne in der Munde, da kann man ein bisschen mitlesen. Und habe jetzt so einen Input von circa 30 Minuten geplant und dann besteht noch die Möglichkeit, dort mit unseren Besuchern den Szenen austauschen. Ganz kurz möchte ich noch ausführen, weil es, glaube ich, ganz wichtig ist, im Hinblick auf die geplante S-Form. Die Sozialität ist eben das letzte soziale Sicherungsnetz im österreichischen Sozialstaat. Es ist eben eine subjetäre Leistung, die dann greift, wenn eben kein weiteres Einkommen oder Vermögen im Haushalt vorhanden ist und ist für viele Menschen, die obermords betroffen sind, wirklich das letzte Sicherungsnetz. Auf der anderen Seite sind die Ausgaben für die Sozialhilfe aber eigentlich sehr gering. Wenn man sich in Relation zu den gesamten Sozialausgaben fragt, da haben wir eigentlich für österreichweit in Welt 1923 täglich 1,1 Milliarden Euro, die die Sozialhilfe ausgemant hat. In Unterösterreich sind es rund 28 Millionen Euro. Und bezogen auf den österreichweiten Betrag sind es täglich 0,8 Prozent der gesamten Sozialausgabe. Also man glaubt in den Medien, die Sozialhilfe kostet so viel und so viele Menschen haben gehofft, aber im Endeffekt ist das nicht der Fall. Und auch der Auszahlungsbetrag, weil es eben subsidiär als Anvereinkommen angerechnet werden, beträgt 802 Euro und die Richtsatzleistung ist auch sehr gering. Für Alleinstehende liegt eben mit 1209 Euro immer noch unter der Armutsschwelle von rund 1.661 Euro. Es ist eben eine Leistung, die bis dato nicht armutssicher ist. Sie ist steuerfinanziert und auch keine Versicherungsleistung. Bezogen auf die Datenlage haben wir österreichweit rund 260.000 Bezieher im Jahr 2023. Die meisten Betroffenen leben in Wien, also zwei Dritte der Betroffenen erhalten jetzt in Wien noch Mindestsicherung. In Wien gibt es eben noch die Mindestsicherung. Und in Oberösterreich haben wir eigentlich nur rund drei Prozent der gesamten Bezieherinnen Österreichweit bezogen auf das Jahr 2023. Bevor die Fusil von Ungarn in Kraft getreten ist, da haben wir natürlich auch schon Reformen gehabt. Und bevor die Fusail von Ungarn-Ostreich in Kraft getreten ist, da haben wir natürlich auch schon Reformen gehabt. Durch diese türkise-blaue Regierung haben wir im Jahr 2020 rund 17.600 Tizier gehabt. Jetzt im Jahr 2024, laut den Daten vom Landhof UwF, haben wir 9.200 Personen. Von diesen 9.200 Personen sind eben zwei Drittel in Linz. Und die wenigsten Tizier leben in Rohrbach mit rund 1,11 Betroffenen. Also wir haben in Oberösterreich nicht wirklich diese große Betroffenheit. In Wien ist es viel größer. Und wir haben einen massiven Rückgang durch die eingeführte Sozialhilfe bereits unter Türkisblau. Und jetzt haben wir eine weitere Reform, die eben diese Verschärfung von Türkisblau in Oberösterreich eigentlich fortführt. Was auch noch relevant ist, weil in den Medien wird immer gesagt, die sind alle nicht arbeitswillig. Wir haben natürlich in der Sozialhilfe auch viele Kinder. Das heißt, die Sozialhilfe wird eben für alle Personen in einem Haushalt gewährt. Und Arbeitsbegeberfühungen haben wir eigentlich österreichweit getrachtet. Um 41 Prozent, lauscht die Statistik Austria, und in Oberösterreich haben wir nur 34 Prozent. Das hat ein ganz geringer Teil, ist eben Arbeitsbegeber und würde in diese Truppe fallen, die eben arbeitswillig sein müssen oder die sogenannte Einsatz der Arbeitskraft erfüllen müssen. Und wir haben auch Prozents der Sozialverteidigerinnen, die Working-Crews sind. Die sind eigentlich schon erwerbstätig, haben aber so wenig Einkommen, dass sie praktisch Sozialhilfe brauchen. Wichtig ist auch ein Thema, die Migration ist immer ein Thema. Da waren in Forma immer wieder die Berichte dieser syrischen Familie, die 9.000 Euro gekauft hat, mit diesen sieben oder neun Kindern. Aber wenn man das Ganze getrackt hat, in Hinblick auf den Aufenthaltstitel, haben wir eigentlich nur 59 Prozent Personen, die eben Österreicher sind, und lediglich 35 Prozent Atomberechtigte und 6 Prozent Subterschutzberechtigte. Subterschutzberechtigte haben in Oberösterreich keinen Rechtsanspruch auf die Sozialhilfe in Wien, aber schon. Also wir haben derzeit noch, das ist nicht so ein Punkt, die sich auch dort wahrscheinlich ändern, aber wir sehen eben, dass auch ein großer Anteil Österreicher da sind. Ja, weil allgemein zur Sozialhilfe, die eben schon sehr oft in der Nähe von Pichin reformiert worden ist. Insbesondere eben die Leistungen für Kinder haben wir immer angesprochen, dass sie eben sehr gering sind. Und jetzt waren wir eigentlich sehr überrascht, dass jetzt das Land Oberösterreich im Sommer eine Novelle in Begurachtung geschickt hat, obwohl laut Regierungsprogramm der neuen Bundesregierung, der schwarz-rot-pinkfarbenen Regierung eben auch eine Novelle zu der ZLV geplant hat. Das ist jetzt auch bei der ZLV neu, wo sehr viele Punkte schon im Regierungsprogramm angeführt sind und auch eine Kindergrundsicherung ist auch im Regierungsprogramm drinnen, dass eben da Studien gemacht werden sollen oder bestimmte Bereiche auch geplant sind zur Umsetzung. Also es war sehr überraschend, warum jetzt das Land Oberösterreich da jetzt mit Verschärfungen vorprescht und vermutlich würde ich den Bund auch unter Druck setzen, weil sie natürlich ihre Pläne, die jetzt in dieser Novelle vorliegen, vermutlich auch auf Grundesebene gern hätte. Reform. Andererseits habe ich mir genau die paar Grafen angeschaut, die jetzt betroffen sind von dieser Novelle im Ausformungsgesetz. Das sind einerseits der Bereich Einsatz der Arbeitskraft. Eben Personen, die eben, bestimmte Personen müssen eben bereits unter dem Einsatz der Arbeitskraft. Es gibt bestimmte Gruppen, die ausgenommen sind, eben Menschen, die arbeitsunfähig sind oder beispielsweise das Regeln, das wir heute erreicht haben. Aber gerade für diese Gruppe werden erfolgen Verschärfungen und sie übernehmen Bereiche aus dem Arbeitsunversicherungsgesetz, aus meiner Sicht, und führen es irgendwie immer in die Sozialhilfe. Wobei die Sozialhilfe eigentlich vom Kompetenzstab-Tatbestand in den Kompetenz der Länder fällt und zwar ganz eindeutig im Bereich des armen Wesens. Das heißt, Sozialhilfe ist dazu da, eigentlich, um soziale Notlagen zu beseitigen. Und auf der anderen Seite haben wir eben die Arbeitslosenversicherung, ein Bundesgesetz, eine Versicherungsleistung, die eben dazu da ist, Menschen abzusichern beim Risiko der Arbeitslosigkeit und auch in den Arbeitsmarkt zu vermitteln. Aber aus meiner Sicht hat die Soziallieferung ein bisschen eine andere Aufgabe, also nicht den Hauptfokus auf die Arbeitsmittel, sondern schauen auch im Fokus immer Haushalte, Sozialbruder. Aber da gibt es jetzt Verschärfungen in dem Bereich und natürlich auch Verschärfungen im Sanktionsverschieben. Da haben wir in Oberösterreich schon ganz viele Punkte, die jetzt schon geregelt sind im Bereich der Sanktionen, die auch schon sehr kompliziert und komplex sind. Nur, wenn man sich die Daten von Statistik Austria anschaut, nur 155 Sanktionen gehabt haben im Jahr 2023, wenn man sich die Summen anschaut und österreichweit rund 2.800. Also diese Menschen sind der Punkt, die der Statistik nicht wirklich so arbeitsunmöglich ist. Es schaut danach aus, dass man eben versucht, bestimmte Personen durch überbordende Vorgaben aus der Sozialwilfe zu trennen. Ja, das ist jetzt geplant. Ich hole mir jetzt die ganz umfassende Liste, die in dieser Präsentation drin ist. Grundsätzlich ist derzeit eben im Landtag, im Lund-Ausschuss und soll laut Medienberichten im Dezember diesem Jahr beschlossen werden und dann 2026 in Karpf retten. die arbeitsfähig sind, müssen sich eben beim AMS zur Verfügung stellen. Das ist eigentlich ein Gneues, das haben wir eigentlich jetzt schon, dass sich eben Menschen in der Sozialliga beim AMS arbeitssuchend melden müssen. Aber jetzt haben wir es direkt im Gesetz drinnen, was natürlich die Lage auch verändert, im Hinblick auf Sanktionen. Dann wird eben verlangt, dass diese Menschen eben ständig Eigenbewerbungen, die arbeitsfähig sind, also die eintreffende Arbeitskraft absolvieren müssen, dass die Eigenbewerbungen machen müssen, im Gesetz steht leider nicht drinnen, ist in den Eigenbewerbungen. Da gibt es insgesamt, in der gesamten Novelle gibt es einen riesigen Ermessensspielraum. Also nie konkret steht es drinnen, wie das dann zu vollziehen ist, sondern die Behörden haben in allen Bereichen einen total großen Ermessensspielraum. Da müssen in der Sonne die erforderlichen Sprachkenntnisse erwerben. die erforderlichen Sprachkenntnisse erwerben. Das heißt, mache ich zum Beispiel absolviert beispielsweise keinen Sprachkurs, dann kann es natürlich auch zu Beginn zu einer Sektion kommen, wie es teilweise in Satuk schon geübt wird. Dann, was auch ganz neu ist, der Zwang zur Vollzeit. Das sind Menschen, die eben arbeiten, aber mit ihren Erwerbseinkommen nicht den Lebensunterhalt und den hohen Bedarf des Haushalts decken können, müssen einen Job suchen, der sie aus dieser Kernlage herausholt. Wobei natürlich aus meiner Sicht ist es eigentlich normal, dass die Menschen bemühen, einen besseren Job zu finden. Oftmals ist bei diesen Menschen halt einfach der Gesundheitszustand so schlecht, dass es einfach schwierig ist, dass sie eben mehr Stunden arbeiten. Also das steht auch jetzt hier drinnen, das wird dann ersparnet, während das dann vollzogen wird. Was auch ersparnend ist, es gibt eine VBGH-Entscheidung, dass eben, wenn bei der Person ein Einkommen erfussel ist, in dem Monat als Einkommen gewertet wird. Und nach diesem Monat soll dieses Einkommen als Vermögen herangezogen werden. Das heißt, dass der Verm wenn außerdem innerhalb von drei Jahren Zuflässen der Person nicht als Vermögen zu werten sind. Das heißt, sie werden dann auf die Sozialliefer eben angerechnet nach einer bestimmten Studentatik, was natürlich auch eine Verschlechterung ist für die Betroffenen, wenn sie irgendwo so an Vermögen kommen, zum Beispiel erhöhte Familienbeihilfe nachbezahlt wird. Solche Fälle haben wir öfters gehabt. Was mich auch sehr stark an den Kontrollmeditamin beim AMS erinnert, das hat schon beim AMS einen sogenannten Kontrollmeditamin versäumt, wird die Leistung eingestellt, bis man sich eben wieder beim ALS wieder meldet. Jetzt haben wir in der Sozialhilfe eine Sanktion, wenn eben Terminvereinbarungen in Zusammenhang mit Maßnahmen unbegründet eingehalten werden. Das erinnert mich an diesen Kontrollen-Meldetermin beim AMS, also so in die Richtung wird es gehen. Und was auch sehr spannend ist, Kinder und Jugendliche, die zum Beispiel ihre Schul- und Erwerbsausbildung zielstrebig verfolgen, da soll dann der Richtsatz um 50 Prozent gekürzt werden. wenn eben Kinder nicht in die Schule gehen. Also ganz ein neuer Ansatz, der jetzt da in der Sozialliefer ist, wobei er natürlich aus meiner Sicht in einem anderen Bereich eh schon abgedeckt ist und natürlich auch schon sanktional in der Schule möglich ist. Also das ist auch etwas, was eigentlich neu ist und aus meiner Sicht ist dem Grundsatzgesetz eben so vorgesehen. Normalerweise wäre das LATO bei Österreich an das derzeit bestehende Sozialverkunftsgesetz gebunden. Die Länder müssen auf Basis dieses Sozialverkunftsgesetzes ihre Ausführungsgesetze erarbeiten. Und dieser Passus ist aus meiner Sicht nicht in der derzeitigen Sozialverkunftsgesetz-Trimini. Also ist eigentlich etwas ganz Neues, was die USAache da ausgedacht hat, was negativ natürlich ist. Dann bei den Kürzungsstufen, also jetzt haben wir auch schon bei uns ganz komplizierte Regelungen im Bereich der Sanktionen. Da ist eine stufenweise Kürzung vorgesehen, wenn man zum Beispiel eben arbeitsunwilliges, früher war es so, die erste Stufe war 10% des Richtsatzes, dann 30% des Richtsatzes und dann 50% des Richtsatzes, einmal für einen Monat und dann im Endeffekt für drei Monate und dann im Anschluss kann natürlich auch eine gängige Kürze erfolgen. Jetzt hat man diese drei Stufen auf zwei Stufen reduziert und beginnt jetzt schon mit 30 Prozent für einen Monat und dann 50 Prozent für drei Monate und dann besteht natürlich auch die Möglichkeit einer gänzlichen Einstellung, wo man erst nach sechs Monaten, was natürlich ein Wahnsinn ist, also man fällt nach sechs Monaten gänzlich raus, außer man kann nachweisen, dass man wieder arbeitswillig ist. Welche Nachweise da wirklich zutreffen, ist spannend. Diese generelle Arbeitsunwilligkeit haben wir auch beim AMS. Also wenn man innerhalb von einem Jahr drei Sanktionen hat, gemäß § 10 ALVG, also Arbeitsunwilligkeit, das ist nur generell aus dem Bezug draußen. Laut Föderikatur beim ALVG muss man im Endeffekt dann, beziehungsweise auch nach Flötungspraktik vom ANS, praktisch vier Wochen einer arbeits- und versicherungspflichtigen Beschäftigung nachweisen. Das ist aber im Arbeits- und Versicherungsgesetz. Wie das jetzt in der Sozialhilfe passieren soll, dass diese Menschen wieder reinkommen in den Bezug. Und was natürlich auch damit verbunden ist, wie man bei der Sozialhilfe auch die Krankenversicherung gekoppelt. Die Menschen verlieren dann natürlich auch diese Krankenversicherung, weil die Nachversicherung einfach nicht sechs Monate noch ist. Also das ist wirklich sehr dramatisch für die Betroffenen. Und eine zweite Sanktion, die haben wir auch im ordentlichen Versicherungsrecht drin. Wenn ich ein Dienstverhältnis selbst löse oder durch eigene Verschuldung, bin ich beim AMS für vier Wochen gesperrt. Jetzt in der Sozialhilfe ist eine ähnliche Regelung drinnen, wo auch dann eine Sanktion möglich ist, wenn ich ein Dienstverhältnis selber löse. Das heißt, da haben wir ähnliche Regelungen, wobei das natürlich aus meiner Sicht überbordend ist, weil das eigentlich in der Sozialhilfe viel zu stark die Sanktion ist und eigentlich auch im oberösterreichischen Sozialhilfegesetz steht, dass man auf Bedenz-Sanktionen immer auch schauen muss, im oberösterreichischen Sozialpädagosetz steht, dass man auf Bedenz-Sanktionen immer auch schauen muss, immer auch auf die persönliche und familiäre Situation bedacht werden soll. Also das ist auch eigentlich eine sehr breite Sanktion. Ja, ein Punkt noch, der bezieht sich auf weitere Gewährungsanträge. Wir haben eben auch dieser neuen Sozialhilfe zumeist wird die Leistung sehr oft befristet. Außer man ist arbeitsunfähig, dann hat man eben eine längere Befristung. Und oft müssen dann die Personen an weiteren Gewährungsantrag stehen. Und da kann es natürlich passieren, dass die dann öfters nicht sofort an einen Antrag stehen, wenn der Bezug endet. Und jetzt schon dezidiert im Gesetz noch drinnen, dass eben, was grundsätzlich logisch ist beim Antragsprinzip, aber bei den Befristungen ist das natürlich wirklich schwierig, vor allem bei dieser Klientel, also Personen, die halt wirklich andere Problemlagen haben und armutsbetroffen sind, dass eben die Leistung frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gewährt werden darf. Also auch hier haben wir eben ein schwieriges Teil für die Betroffenen, wenn sie da praktisch etwas übersehen. Ja, also eine ganze Latte an Sachen, wobei es gerade bei den Sanktionen ist es so, Und gerade bei den Sanktionen ist es so, dass man wirklich jetzt immer ganz genau den Sachverhalt anschauen muss, man sich den Gesetzestext hernehmen muss und dann auch schaut, welche Sanktion ist es jetzt, welche Kürzung erfolgt jetzt, wie lange und wie schaut es dann aus, ob die nichts dazu ist. Also für die Armutsbetroffenen wirklich nicht durchschaubar, aus meiner Sicht. Und sie müssten natürlich auch sehr viele von den Eigenbewerbungen angefangen. Das ist natürlich ein massiver Stress, direkt bei der Antragsstimme, wenn da zum Beispiel Eigengewerbe vorliegen zu müssen und die Leistung überhaupt zu bekommen, dann ist meine Arbeitsfähigkeit unter Beweisstelle vermutlich dramatisch. Und man kann wirklich davon ausgehen, dass sich die Bezieherinnenzahlen dadurch verringern werden, dass eben der Zugang erschwert wird. Man sollte eigentlich umgekehrt den Zugang erleichtern. Unsere Einsachten sind die Bezirkssinnung. unsere Einsachen, Syribe-Zaszenen, ja. Und parallel haben wir eben die Verhandlungen zum Sozial- und Grundsatzgesetz. Also auf Bundesebene gibt es eben, dort meiner Info, soll im Jahr 2020 eben dieses Sozial- und Grundsatzgesetz überarbeitet werden. Auf Basis testen müssten dann die Länder ihre Ausführungsgesetze adaptieren. Dieses Grundsatzgesetz sollte ab 1. Januar 2024 dann wirksam werden, wenn das wirklich machbar ist. Und da sind natürlich auch Punkte drinnen, die schon massive Systemänderungen bewirken werden. Das heißt Überführung der arbeitsfähigen Sozialdiplizierenden zum AMS. Das war ja schon einmal geplant unter dem Sozialminister Buchken, im Bereich der Mindestsicherung. Da war das schon geplant, dass eben diese Personen zum AMS kommen. Das ist leider dann auch gescheitert, weil natürlich auch das AMS dann natürlich mehr Mittel braucht. Die Frage ist, in welcher Form würde das passieren. Erhöhung des Familienzuschlags beim AMS, das war für uns tupfer, der derzeit beträgt nur 0,97 Cent täglich, wie halt mindestens mal zwei Euro täglich. Das wäre unsere Forderung. Wie weit das dann passieren wird, wissen wir nicht und was auch eine ganz große Problemlage ist, die sogenannte Integrationsphase oder Wartefrist von bis zu drei Jahren, wo eben Personen eine dringende Leistung bekommen sollen, um eben in diesem Zeitraum auch Deutschkenntnisse zu erwerben. Also noch eine geringere Leistung, die es jetzt schon ist, ist eigentlich wirklich nicht von mir vor, weil man natürlich jetzt schon, das geht sich nicht mehr aus, weil die Säuerung natürlich auch bei diesen Menschen durchgreift. Und was auch sehr problematisch ist, dass die Kaminwindbeiche, die eben anleuchtungsfrei ist, Kündig angerechnet werden soll, was natürlich auch dazu führt, wenn die Leistung an sich nicht ansteigt, dass wir da im Endeffekt wieder eine massive Leistungskürzung haben werden, insbesondere für Familien, die eben ortsbetroffen sind. sind. Ja, also und natürlich spannend, dass eben Obersteuer jetzt ein Jahr eine Novelle gemacht hat, wo natürlich jetzt umgestellt werden muss innerhalb von einem Jahr und dann wieder umgestellt auf die neue Sozialhilfe, die praktisch auf Bundesebene dann praktiert wird, was natürlich nicht sehr förderlich ist. Leider gibt es auch in anderen Bundesländern diese Novellen. Ich habe mir das ganz kurz angeschaut. Niederösterreich natürlich, weil Oberösterreich und Niederösterreich meistens ähnliche Intuitionen haben in diesem Bereich, aber auch in der Steiermark und in Wien. Und Wien muss, ist jetzt ziemlich unter Druck, weil es immer bessere Regeln gehabt haben, vor allem für Kinder, was natürlich schlecht ist, weil die die meisten Bezieherinnen haben. Also Wien wird es hart stressen, die Personen, die eben, die große Teil der Bezieherinnen. Tirol wird anscheinend, die haben derzeit noch die Mindestsicherung, wie Wien auch, wird anscheinend auch jetzt doch die Sozialleber einführen. Ja, also man sieht, jetzt auf einmal, dass die Bundesländer wieder alle reformieren, dann haben wir eben wieder einen massiven Fleckerteppich, was wir eigentlich nicht wollen, sondern wir wollen eine Harmonisierung der Leistung. Also wir sind immer noch der Meinung und auch viele Expertinnen, dass es wirklich Sinn macht, eine bundesweit einheitliche, eine arbeitssichere Sozialhilfe. Wir sind eben gegen so ein rigides Sanktionssystem, das praktisch keiner mehr versteht, ein rigides Sanktionssystem, das praktisch keiner mehr versteht, wo man so viele Voraussetzungen erfüllen muss, um eben eine Leistung zu bekommen, die man braucht, wenn man arbeitsbetroffen ist. Dann sind wir auch gegen die Anrechnung der Wohnbeihilfe, weil eben die Wohnkosten zu stark gestiegen sind. Und das natürlich auch von Notlinik ist, dass diese Leistung auch bleibt, damit sich die Menschen das Wohnen finanzieren können. Und was auch klug wäre, das wäre natürlich wirklich gut, das Soziale für Neu mit der Kindergrundsicherung gemeinsam zu denken. Weil es ist ja auch geplant, dass Leistungen für anbetroffene Türen eben österreichweit gewährt werden. Aber natürlich die Frage ist, wenn ich bei der Sozialentwicklung keine Kinderkonsum einführe, ist das natürlich nicht das, was die Lage verbessert. Und die Regierung hat natürlich auch das Ziel, die Kinderarmut zu halbieren bis zum Jahr 2029. Und das werden sie natürlich nicht schaffen mit solchen Verschärfungen, sondern da muss irgendwo anders doch einmal etwas Motives, Absichendes geschaffen werden. Ja, Grundbotschaft von uns ist eben, Armut ist kein individuelles Versagen. Das versucht ja die bestimmten politischen Strömungen, dass sie immer sagen, soziale Schnarotzer, Mikanten, sie wollen einfach nicht arbeiten. Sondern es ist aus unserer Sicht ein gesellschaftliches Problem, ein strukturelles Problem, das man eben mit einer guten Sozialsicherung wirklich gut eindämmen könnte. Und wichtig ist uns natürlich eine solidarische Unterstützung für diese Menschen. Ja, soweit ist mein Besatzung. Să ne vedem la următoarea mea rețetă! Teksting av Nicolai Winther Thank you.