Herzlich willkommen zurück nach den Workshops. Unserer war sehr intensiv, wir werden gleich noch einmal darüber reden. Workshops. Unserer war sehr intensiv. Wir werden gleich noch einmal darüber reden. Neben den beiden Vortragern begrüße ich jetzt auf dem Podium auch die Workshop-Leiterinnen und Leiter, die vorher noch nicht zu Wort gekommen sind. Das wäre der Erwin Ernst Steinhammer. Die Viktoria Ritter vom Öko-Büro ist jetzt auch zu uns gekommen, hat den Workshop geleitet. Und die Anna Rechberger, Juristin am Magistrat Linz. Sie haben immer in paar Weise ein Mikrofon zur Verfügung. Bitte ein bisschen abstimmen. Ich würde bitten, nach den Workshops vielleicht einmal noch ganz kurz vorstellen, die Personen, die noch nicht richtig vorgestellt sind, ganz kurz vorstellen die Personen, die noch nicht richtig vorgestellt sind und ganz kurz ihre Erfahrungen und Feedback zum Workshop, der jetzt gerade stattgefunden hat, in zwei, drei Sätzen zusammenfassen. Bitte, fangen wir da drüben an. Ja, ich bin der Erwin-Heinz Steinhammer und ich bin der Grund, warum das Forum Informationsfreiheit monatlich ein Minus schreibt, weil ich bin der einzige Angestellte dort. Also eure Spende hilft meinem Leben. Und der Workshop war sehr interessant, weil schon von Anfang an sehr gute Fragen dabei waren. Es ist sehr schnell ins Detail gegangen, wo ich dachte, man muss viel mehr Grundlagenarbeit noch machen, wie man so eine Anfrage stellt. Dabei war einfach bei vielen schon was da und eigentlich schon das Interesse viel mehr ins Detail und wie ist es in dem Fall und dem Fall und das hat mich sehr gefreut. Dankeschön, Herr Hammettner. Vielleicht wollen Sie nochmal ganz kurz zusammenfassen, um was es in Ihrem Workshop genau ging, für alle, die den Workshop nicht teilgenommen haben. Genau, wir sind einfach den ganzen Prozess einer Anfrage durchgegangen. Also wie formuliert man eine Anfrage, Wie findet man die zuständige Stelle? Kann man nach Begründungen fragen? Und wenn nein, wie formuliert man trotzdem eine Anfrage, mit der man Informationen bekommen kann zu einer Entscheidung bis zu meinen Misserfolgen vor dem Verwaltungsgericht und den langen Verfahren. Aber ich hoffe, ich habe die Teilnehmer nicht zu sehr demotiviert. Geendet habe ich schon damit, dass man in der Regel, wenn man vor Gericht Recht erhält, auch wirklich die Information erhält. Dankeschön. Dann Frau Ritter, Sie sind Umweltjuristin beim Öko-Büro. Um was ging es in Ihrem Workshop? Ganz kurz in zwei, drei Sätzen erklärt. Und wie ist Ihr Feedback dazu? In unserem Workshop ging es um Umweltinformation ganz generell. Damit verbunden die Frage, welches Gesetz ist jetzt eigentlich anwendbar, wenn es um Umweltinformationen geht, wenn ich gerne Umweltinformationen hätte. Da gibt es nämlich ein spezielles Gesetz, das Umweltinformationsgesetz. Und wie ist dessen Beziehung zum IFG? Da habe ich mich in einer Abgrenzung versucht, die aber teilweise noch sehr schwierig ist, weil es einfach wenig Praxis bisher gibt, beziehungsweise eigentlich fast gar keine. Grundsätzlich ist es so, dass UEG ist als spezielleres Gesetz vorrangig anzuwenden und das IFG subsidiär und kleinen Praxistipp aus dem Workshop kann ich auch hier mitgeben, immer das IFG bei UEG-Anträgen auch anführen als Auffangrechtsgrundlage. Als Auffangrechtsgrundlage. Genau. Sonst haben wir über recht spannende Erfahrungen schon aus vergangenen Umweltinformationsanträgen von Workshop-TeilnehmerInnen gesprochen und auch über so generelle umweltrechtliche Probleme, weil der Start einer jeden umweltrechtlichen Beteiligung oder Aktion ist eigentlich meistens die Umweltinformation, beziehungsweise ob ich die habe, ob ich sie bekomme. Deswegen ein ganz wesentlicher Teil im Umweltbereich. Genau, Dankeschön. Klingt auch nach einem ganz spannenden Workshop, wo ich leider nicht war. Ich war nämlich gemeinsam mit der Frau Trottendorfer bei der Frau Rechberger im Workshop. Da ging es sehr hitzig zu. Wie war denn Ihr Eindruck, Frau Trattendorfer, bevor ich dann zu Ihnen komme? Kurzes Feedback zu, wie es bei uns gelaufen ist im Workshop. Genau, als erstes einmal danke für den Workshop. Es war wirklich sehr interessant. Ich habe mich da reingesetzt, weil es mich eben sehr interessiert, wie Behörden und in dem Fall hat die Stadt Linz, oder das Magstrat Linz, also wie die quasi darauf vorbereitet werden und wie die mit Anfragen umgehen. Ich muss sagen, ich finde, Frau Rechberger hat sich da sehr gut geschlagen. Es waren sehr viele intensive Beiträge aus dem Publikum, würde ich sagen. Und es war sehr interessant, einmal zu sehen, wie das dann wirklich in der Praxis alles abläuft, was da los ist in der Praxis, Vorgehensweise und so weiter. Also es war sehr spannend. Ja, von meiner Seite auch danke an die Frau Rechberger für die Beantwortung der zahlreichen Fragen. Wie war jetzt Ihr Eindruck vom Workshop? Hätten Sie es so erwartet oder möchten Sie ganz kurz zusammenfassen, was das Magistrat Linz in puncto IFG jetzt schon gemacht hat? Ja, also in meinem Workshop ist es einerseits einmal so ein bisschen um Grundlagen von der proaktiven Veröffentlichungspflicht gegangen. Dann haben wir uns DataGV.at, also die Seite, im Detail angeschaut, was es da für unterschiedliche Möglichkeiten gibt, um Dinge zu suchen. Und dann ist es auch vor allem um das Antragsverfahren gegangen. Ich darf an dieser Stelle vielleicht auch nochmal darauf verweisen in der Runde. Grundsätzlich gibt es auch von Seiten der Stadt Linz die Möglichkeit eines Webformulars, also dass man die Informationsbegehren über Webformular einbringt. Die ist zusätzlich geschaffen worden. Also wenn Sie sich das einmal anschauen wollen, wenn Sie vorhaben, dass Sie bei uns einen Antrag einbringen, darf ich halt nochmal kurz darauf verweisen. Ja, und dann ging es im Endeffekt darum, wie das Verfahren dann abläuft. Auch so ein bisschen vielleicht mit einem juristischeren Blick, weil ich Juristin bin. Ich habe natürlich auch ein paar Sachen wiederholt, die der Herr Hametner schon gesagt hat. Und ja, ich finde solche Konstellationen in so Kleingruppen immer recht nett, weil man trotzdem einfach auf die einzelnen Leute gut eingehen kann. Und ja, ich habe das sehr positiv empfunden. Sehr gut. Ich nutze jetzt die Gelegenheit, wo ich alle am Panel noch einmal zum Sitzen habe, dass ich noch einmal zwei gezielte Fragen an die Frau Trautendorfer und den Herrn Hamedner stelle. Und nachher haben Sie als Publikum natürlich noch einmal die Möglichkeit, da jetzt das ganze Expertenwissen, was wir heute da haben, zu nutzen und Ihre Fragen nochmal zu stellen. Aber Frau Trautendorfer, was unterscheidet denn eigentlich, also wir haben jetzt sehr viel gehört über das IFG, ein starkes von einem schwachen IFG? Ja, das ist natürlich… Und wie ist ein starkes IFG, das österreichische? Ich glaube, das österreichische ist einmal grundsätzlich nicht schlecht, wird sich dann in der Praxis neu erweisen. Was wir herausgefunden haben, also die Frage kommt wahrscheinlich daher auch, weil ich habe da ein bisschen so Forschungshintergrund dazu gemacht. Wir haben uns angeschaut, wirklich diese einzelnen Punkte quasi von dem, was ich heute Vormittag, heute Nachmittag schon vorgestellt habe. Also was besteht eigentlich so ein Gesetz an sich? Was kann da drinnen sein, was ist da der Inhalt davon, wie wird das dann wirklich in der Praxis gelebt und was wir rausgefunden haben, sind sehr spannende Sachen, nämlich dass gegensätzlich zu dem, was man eigentlich erwarten würde, so Dinge wie Sanktionen oder breite Zuständigkeiten haben gar nicht unbedingt so viel Einfluss oder kann man gar nicht unbedingt so sehr verbinden mit dem, wie Aussage oder wie operabel das Gesetz ist an sich quasi. Gibt es, ist es einfach anfangen zu stellen? Gibt es niederschwellige Möglichkeiten? Je nachdem ist da natürlich auch das de facto besser. Gibt es im Gesetz irgendwelche Regelungen? Also kann man auch zum Beispiel Briefe schreiben oder so? Oder ja, wir haben ja das Thema gehabt mit Faxen oder sonst was. Also wie einfach und wie niederschwellig ist der Zugang zu Informationen? Das ist viel wichtiger für die Praxis, quasi für die gelebte Transparenz in der Praxis, als jetzt wirklich so harte Gesetze oder starke Gesetze per se, formulieren wir es mal so. Auch proaktive Informationsfreiheit ist gar nicht unbedingt damit verbunden, wie das dann wirklich in der Praxis gelebt wird. Also wenn es da sehr gute Regelungen im Gesetz gibt, hat das auch gar nicht unbedingt so viel damit zu tun, wie das dann de facto aussieht. Also es gibt da ein bisschen Unterschiede vom Papier zur Praxis, wie ich es heute schon ein bisschen angekündigt habe. Und kommen dann auch eben auf die Stärke, auf die unterschiedlichen Teilbereiche vom Gesetz auch ein bisschen mehr drauf an. Also das waren so die wichtigsten Erkenntnisse. Das habe ich sehr interessant gefunden, dass es vor allem um das geht. Gibt es irgendwelche Register, wo auch die passiven Informationsanfragen zur Verfügung gestellt werden? Also mehr solche Dinge statt wirklich harte Gesetzesklauseln, sagen wir es mal so. Und wo reiht sich Österreich oder das österreichische IFG jetzt da in diesen Untersuchungen ein? Ich kann jetzt nicht ganz global reden, ich habe mehr so den europäischen Bezug an sich. Es ist jetzt einfach nur meine persönliche Einschätzung, vor allem, weil man muss ja auch nicht dann wissen, wie es wirklich aussieht. Am Papier ist es nicht schlecht, vielleicht, ich weiß es nicht genau, vielleicht kann da wer anderer oder Nanner was dazu sagen, aber es ist auf jeden Fall am Papier, weil wir ja immer denken, es ist alles in Österreich, aber im Vergleich, im internationalen Vergleich stehen wir da jetzt trotzdem nicht so schlecht, das muss man auch dazu sagen. Es ist auch die Wahrnehmung, auch wenn immer jeder denkt, das ist so. Wenn man sich die Statistiken ansieht, zum Beispiel jetzt im Europa-Vergleich. Es gibt da, also ich habe mir das letztens mal angeschaut, es sind Bürger und Bürgerinnen oder auch andere Personen in der Bevölkerung befragt worden, andere Personen in der Bevölkerung befragt wurden, wie transparent sie Entscheidungsfindungen im Staat quasi finden. Und da ist Österreich auch wirklich über dem EU-Durchschnitt. Also weil wir vorher auch gesprochen haben von Wahrnehmung. Es ist nicht so schlimm, wie jetzt irgendwie davon ausgegangen wird. Das muss ich, glaube ich, auch noch einmal betonen. Möchte noch jemand anderes was zu dieser Frage sagen oder brauchen wir noch einen Moment? Ja, mit einer Bitte. Ich habe es jetzt nicht auf die Schnelle gefunden, wenn man die Methodik von diesem RTI-Rating wie gesagt, wie vorher schon gesagt, wenn Afghanistan an erster Stelle ist, dann wissen wir auch, dass Variablen da nicht erfasst sind. Wie hat man, nachdem man die Anfrage gestellt hat, noch einen Kopf oder so? Oder wird man eingesperrt? Russland ist ja auch von der Punktezahl besser, aber von der Punktezahl sind wir zum Beispiel ein bisschen besser als Deutschland, als das deutsche IFG, dass auch, wenn man ein bisschen rein sieht und rein hört, da wurde sehr viel übernommen vom deutschen IFG. Aber man muss schon sagen, wenn man an die Nachbarländer ansieht, die nach Deutschland zum Beispiel ein IFG bekommen haben, das deutsche IFG ist 20 Jahre alt, Dann gibt es schon einige Gesetze, die einfach viel stärker ausgestaltet worden sind und wo auch sehr viele zusätzliche Mechanismen geschaffen worden sind, wie Informationsfreiheitsbeauftragte, der in Deutschland vorhanden ist, der bei uns weggefallen ist. der bei uns weggefallen ist, wie auch die Frage nach Sanktionen. Ich weiß, die Wissenschaft ist sich nicht ganz einig, aber momentan haben halt dienstrechtliche Konsequenzen, wenn man ein bisschen zu viel hergegeben hat, man kann nicht fix von vornherein sagen als Beamter, ich bin jedenfalls aus dem Schneidner. Und auch das Rundherum, das rundum das IFG hat halt sehr viel damit zu tun, wie es wirklich gelegt wird. Also ich hätte mir sowohl eine bessere Punktezeit gewünscht, als auch ein besseres zum Beispiel Dienstrecht. Das haben wir nicht prägt. Dann bleibe ich gleich bei Ihnen, Herr Hammettner. Das interessiert mich jetzt auch persönlich als Journalistin. Wie nutzen Sie denn jetzt als Journalist das neue IFG? Haben Sie jetzt schon zigtausend Anfragen gestellt? Schon eine Liste parat gehabt? Ich muss zugeben, ich habe diesen Monat so viel, also im September jetzt, seitdem es in Kraft getreten ist, so viel ehrenamtlich quasi gearbeitet, dass die journalistische Tätigkeit ich bin Freiberufler, etwas ins Hintertreffen geraten ist. Das merke ich auch dann direkt im Geldbeutel. Hurra, Freiberuflichkeit. Aber ich hatte schon eine gewisse Liste von Informationen, die ich nochmal probieren wollte oder erstmals probieren wollte, weil besonders in den ausgelagerten Gesellschaften. wie viele Wege zu Fuß, per Rad, per U-Bahn, mit Auto und so zurückgelegt werden. Und das ist ein Kernindikator auch für den Erfolg der Stadt, für die Mobilitätswende. Da wurde mal angefragt, bei der Stadt Wien, können wir das haben, wie die Methodik ist? Weil da hat man eigentlich nur die Prozentwerte. Da wurde gesagt, das macht leider die Wien Holding, das weiß die Stadt Wien nicht. Und jetzt kann ich bei der Wien-Holding anfragen und habe schon angefragt. Die haben sich die Frist jetzt erweitert und denken noch etwas darüber nach. Also auf diese Geschichte können wir uns schon freuen. Ich hoffe. Sie haben zuerst eh schon ein bisschen angefangen, meine Frage zu beantworten, die noch umgestellt war. Und zwar, wie zufrieden sind Sie denn mit der Gestaltung des Gesetzes oder wo hätten Sie sich mehr gewünscht oder anderes gewünscht? Die Frage würde ich dann übrigens an alle stellen. kann es aus zwei Perspektiven nehmen. Die erste Perspektive ist, wir haben jetzt erstmal ein neues Gesetz und es ist, soweit wir es überblicken, einfach viel besser auf allen Ebenen wie das alte. Man kann auch sagen, oh fuck, wir haben jetzt erstmals in über 30 Jahren eine Verfassungsmehrheit für ein besseres Informationsfreiheitsgesetz geschaffen. Haben jetzt ein Veto für alle Länder drinnen für Änderungen dieses Gesetzes, was wir Ewigkeitsklausel getauft haben. Und es war nur das drin, wenn wir in Nachbarländern viel bessere Regeln haben, wenn wir keinen Informationsfreiheitsbeauftragten haben, der in vielen Ländern eben diesen Grundrecht erst zum Durchbruch verschafft, das ist ein bisschen das lachende und das weinende Auge, weil es ist nicht wirklich in Sicht, dass man das Ding verbessern könnte, wenn man jetzt noch wirklich auf Fehler aufmerksam wird. Und das, genau, ist schwierig. Und wie sich das die Balance hält, reden wir in zwei Jahren nochmal drüber. Gerne. Herr Steinhauer, wie sehen Sie es? Zufrieden mit dem Gesetz oder was hätten Sie anders gemacht? Also ich habe jetzt im ersten Monat, in dem es in Kraft ist, wesentlich mehr positive Antworten bekommen als in der gesamten Zeit davor. Insofern bin ich schon grundsätzlich zufrieden. Vor allem, dass es auch, ich will jetzt nicht sagen umdenken, aber zumindest nicht mehr ganz im alten Denken verhaftet ist in der Verwaltung, wie etwas beantwortet wird und auch in welchen Zeiten etwas beantwortet wird. Also es ist durchaus so, dass ich jetzt auch schon innerhalb von zwei, drei Wochen meine Antwort bekomme und nicht erst nach acht Wochen die Antwort erhalte, dass ich es nicht bekomme. Aber im Detail gibt es halt sehr viele Punkte, an denen man nachbessern kann. Der wichtigste Punkt ist eben diese Informationsfreiheitsbeauftragte, die eben auch in der Verwaltung nochmal nachschauen könnten, was ist da passiert, warum wird das verweigert, dort nachhaken können. Aber auch in vielen anderen Details, warum kann man nicht, warum kann nicht jede Person bei so einer Selbstverwaltungskörperschaft nachfragen, Anfragen stellen, warum ist beim Nationalrat nur die Verpflichtung, also Informationen von allgemeinem Interesse zu veröffentlichen, da aber nicht auch auf Anfrage möglich Informationen zu bekommen. Das ist besonders interessant, weil es halt bei diesem von allgemeinem Interesse keine Möglichkeit gibt, da nachzuklagen, irgendwie zu schauen, anzuklopfen und zu sagen, ihr hättet das eigentlich veröffentlichen müssen. Da fehlt einem in manchen Sachen eben die Kontrolle ein bisschen weg. Und da wäre es gut gewesen, wenn wir da mehr erreicht hätten. Dankeschön. Frau Ritter aus umweltjuristischer Perspektive. Was ist gut, was ist schlecht? Aus meiner umweltrechtlichen Erfahrung kann ich sagen, wenn es Verpflichtungen gibt, für die ich keine Überprüfungs- oder Einhaltungsmechanismen habe, dann wird es oft schwierig. Ich glaube, da ist mit der aktiven Veröffentlichungspflicht der Verwaltungsbehörden, da gibt es schon eine Lücke. Ich bin jetzt keine Informationsspezialistin, so wie die beiden Herren links zu mir, aber ich glaube, eben zumindest eine beauftragte Person, die da was überwacht, hätte es gebraucht, beziehungsweise andere Mechanismen, um da wirklich die Einhaltung sicherzustellen. Weil ich weiß ja streng genommen nicht, welche Dokumente die Behörde vielleicht nicht veröffentlicht, obwohl sie es veröffentlichen hätte sollen. Da sehe ich eine große Lücke, auch aus dem Umweltrecht schon bekannt sollen. Da sehe ich eine große Lücke. Auch aus dem Umweltrecht schon bekannt und könnte, glaube ich, auch im Zusammenhang mit der Informationsfreiheit ein Problem sein, ist das Thema Ressourcen bei Behörden. Also es ist eigentlich jetzt schon so, dass die meisten Behörden zumindest im Umweltbereich überlastet sind. Ich frage mich, wie es ausschaut mit Informationsanfragen, ob es da nicht doch auch einen Ressourcenausbau hier und da bräuchte. Das ist jetzt aber eher eine Mutmaßung. Ich habe da nicht so super Informationen dazu. Genau, einen dritten Tag hatte ich auch noch. Das habe ich jetzt vergessen. Vielleicht fällt es mir noch ein. Ich gebe mal weiter. Danke. Frau Trautendorfer, aus Ihrer Forschungsperspektive, was hätten wir besser machen können? Was ist gut herausformuliert? Also, ja, wie gesagt, ich bin ja keine Juristin, das heißt, ich habe mich jetzt mit dem Gesetz an sich nicht so beschäftigt. Was natürlich schon, also es ist einfach mein persönliches Interesse, was ich wichtig fände, wäre Daten zu den Anfragen, also passive Informationsanfragen quasi, dass auch das ein bisschen mehr transparenter wird, dass es da vielleicht irgendwelche öffentlichen Register gibt, irgendwelche staatlichen Portale, dass das nicht wieder über externe, wie zum Beispiel fragt den Staat, ablaufen muss oder so, weil das dann natürlich auch ein bisschen mehr Anreiz gibt, dann vielleicht für Behörden da auch zu agieren, zu beantworten und es dann viel leichter zu sammeln ist und es dann auch noch Statistiken gibt. Man kann dann schauen, okay, also wenn es einfach gesammelt da ist und es mehr Infos überhaupt dazu gibt, was ist das, was die Bürger da nachfragen und wissen wollen, kann man sich ja gezielt darauf vorbereiten, kann dann auch Ressourcen sparen dadurch vielleicht, administrativen Aufwand ein bisschen verringern, wenn man da schon dann, also das kann man ja dann lernen mit der Zeit. Das heißt, wenn man da was im Gesetz vielleicht schon gemacht hätte und das dann umsetzen könnte, wird sich ja auch einiges, also auch für die Behörden dann die Arbeit wahrscheinlich erleichtern langfristig. Dankeschön, Frau Rechberger. Sie haben sich für das Magistrat Linz ja schon intensiv mit dem IFG auseinandergesetzt. Was sind Ihre Eindrücke daraus? Gut, schlecht, was fehlt? Was macht Ihre Arbeit leichter oder schwieriger? Also grundsätzlich sehe ich das so wie bei jedem anderen Gesetz. Es tritt in Kraft und es muss vollzogen werden. Natürlich ist es beim IFG jetzt eine tiefgreifendere Änderung, wie waren es jetzt, weiß ich nicht, eine Novelle zum Feuergefahrenpolizeisatz war, wo sich halt in einzelnen Bereichen was ändert, aber grundsätzlich glaube ich, waren wir da gut darauf vorbereitet, auch dadurch, dass es ja nicht gleich in Kraft getreten ist. Dankeschön. Jetzt das Publikum Publikum. Gibt es noch Fragen? Bitte auf das Mikrofon warten. Ich sehe schon wieder die Hände hochgehen. Wie ist mein Witz? Ich muss fragen, wann darf ich noch zu dir gehen? Natürlich, bitte unbedingt. Weil mir das jetzt noch gefehlt hat. Mein Wunsch ans IFG oder meine Hoffnung, Erwartung ist, dass sich die politische Kultur in Österreich oder die Kultur innerhalb der Verwaltungsbehörden ein bisschen ändert und die ein bisschen mehr Angst bekommen vor uns, dass wir Sachen fragen. Gut, das war der dritte und letzte Punkt von mir. Wichtiger Punkt. So, bitte vielleicht auch immer dazusagen, an wen die Frage gerichtet ist und wenn es nicht klar ist, dann bitte einfach sich angesprochen fühlen. Es ist leider keine Frage, sondern ein bisschen ein Jammern. Ich bin in der Gemeindepolitik aktiv und bin zum Gemeindetag nach Klagenfurt gefahren vor drei Tagen. Und dort hat es einen speziellen Workshop für Informationsfreiheit gegeben. Und diese Kernbotschaften, die ich dort erfahren habe, stören mich. Die eine Botschaft war, seid vorsichtig beim Auskunft geben, weil da können Klagen zubekommen, Datenschutz geht ins Geld, Geschäftsgeheimnis geht ins Geld, seid vorsichtig. Und wenn ihr Auskunft nicht gegeben habt, dann passiert euch maximal Verwaltungsverfahren. Also seid vorsichtig. Das war die eine Botschaft. Und die zweite war diese rückwirkende Offenlegungspflicht bei Anfragen. Schaut nach, was alles löschen könnt. Weil wenn es gelöscht ist, braucht es sich nicht mehr veröffentlichen. Braucht es sich nicht mehr beantworten. Wo waren Sie da auf dem Workshop? Gemeinde, Tag, Klagenfurt vor drei Tagen. Spannend. Danke fürs Teilen dieser Informationen. Ich möchte noch etwas einbringen zum Informationsbeauftragten, der quasi eine große Lücke darstellt. Aber da kann man die Hoffnung haben, das reicht jetzt auf gesetzlicher Ebene sozusagen mit kleiner Mehrheit. Weil Verfassungsrang, das war ja der große Schritt jetzt, oder? Teilen Sie das nicht, Herr Haltmann, sodass das jetzt dann nicht mehr so große Hürde sein wird, dass das halt in zwei, drei Jahren dann kommt? sein wird, dass das halt in zwei, drei Jahren dann kommt? Leider nein, weil das IFG als solches kann man die Verfahrensbestimmungen kann man zwar mit einfacher Mehrheit ändern, aber für eine Kundmachung des Gesetzes ist die Zustimmung aller Länder erforderlich. Und finden Sie mal einen Zeitpunkt, wo sich alle Länder auf stärkere Bürgerrechte einigen können. Das ist die Ewigkeitsklausel, genau. Ein bisschen schwierig, aber natürlich kann man die Situation vor den Gerichten verbessern. Die Gerichte haben jetzt nur zwei Monate Zeit für eine Entscheidung. Theoretisch, wenn die das wirklich machen, sind sie schneller als manche Informationsfreiheitsbeauftragte in anderen Ländern. Das kann man schon, wenn da mit einem Anspruch dran gegangen wird, dann kann das auch schon wirklich gut werden, wenn man dann noch zusätzlich schafft, dass die Beschwerdegebühr, wenn man erfolgreich war, zurückgezahlt wird, selbst wenn es die 50 Euro sind. Also dieses, das Schlimmste, was der Behörde passieren kann, ist ein Verwaltungsverfahren, für das der Beschwerdeführer dann 50 Euro zahlt, die er nicht mehr zurückkriegt. Das ist mir wirklich ein Dorn irgendwo, weil das geht nicht. Und das wäre mit einfacher Mehrheit zu enden. Gibt es noch eine Frage aus dem Publikum? Danke einmal an die vielen, äußerst interessanten Informationen. Ich gehe voll gestärkt aus der Veranstaltung. Ich habe voll Lust, Informationen zu beschaffen. Mache es jetzt schon und bin aber jetzt noch einmal mehr gerüstet dafür und meine Frage ans Publikum, ans Podium wäre oder ans Publikum, wie das eingeschätzt wird, dass man einen positiveren Zugang generell auch zur Information schafft, weil ich denke mal, um das ging es ja eigentlich mit dem Informationsfreiheitsgesetz und mit dem Bestreben auch seitens der Behörden. Da habe ich das jetzt auch vorher gehört und ich bin selber von einem kleinen Verein in Wels Politik im Blick und wir haben gerade www.gemeindetransparenz.de die Homepage entwickelt, wo wir einen Kassasturz machen über alle österreichischen Gemeinden, in welcher Form und Qualität sie die Gemeinderatsprotokolle veröffentlichen. Kann man sich dort schön anschauen. Und da sieht man auch alleine bei diesem Thema Gemeinderatsprotokolle, es gab so viele Möglichkeiten, da relevante Informationen rauszuziehen, auch mit technischen Entwicklungen, die wir einfach noch nicht haben, obwohl es eigentlich technisch möglich wäre. Es gibt meines Wissens auch noch keine richtige Datenschnittstelle für politische Informationen. wird vom Podium auch sogar auf europäischer Ebene, weil im Grunde sind wir alle mit Klimawandel und globalen Problemen beschäftigt und Informationsaustausch ist, denke ich mal, wichtiger denn je. Da würde vielleicht gleich mal die Frau Rechberger, die jetzt das einzige Vertreter in einer Behörde ist, eine Antwort zu geben. Jeder andere ist natürlich auch herzlich eingeladen. Ja, also zur europäischen Ebene kann ich in dem Fall jetzt nicht wirklich was sagen. Grundsätzlich glaube ich einfach, es ist natürlich ein Paradigmenwechsel, weil man vorher halt einfach das Amtsgeheimnis gehabt hat und da einfach die Ausnahme war durch die Auskunftspflicht. Und jetzt ist es ja eigentlich eher umgekehrt, dass man sagt, man hat die Informationsfreiheit und es gibt halt gewisse Geheimhaltungsgründe, wo man nach einer Prüfung das ausnehmen kann. Aber ich glaube, man wird sich das jetzt einfach mal anschauen müssen, was durch dieses Gesetz, wenn das jetzt einmal länger in Kraft tritt, einfach auch für Entwicklungen gibt. Mag noch jemand anderes antworten vielleicht? Dafür was zu sagen? Ich glaube, es ist auch nur meine persönliche Meinung, ich weiß auch nicht inwieweit das umsetzbar ist oder irgendwie machbar ist in Behörden. Was wahrscheinlich schon eine Rolle spielen könnte, wäre, wenn man ein bisschen weggeht vom Sanktionsgedanken für die Behörden, sondern eher so in Richtung Belohnungssystem. Also zum Beispiel, dass man quasi nicht jetzt so die Angst davor hat, ich gebe eine Information her und dann, also ich gebe von Anfang an gleich keine Informationen her, weil ich Angst habe vor Sanktionen oder dass das irgendwie rechtlich nicht, wie auch immer. vor Sanktionen oder dass das irgendwie rechtlich nicht, wie auch immer, hin zu, ich gebe das, also ich schaue es mir genau oder gut genug an und werde dann irgendwie intern vielleicht belohnt. Also dass man das nicht mit so einer Angst für die Person, die das bearbeitet quasi, sondern dass das vielleicht auch belohnt wird, so im Sinne von, keine Ahnung, man schafft es weniger, Gänge zum Verwaltungsgerichtshof zum Beispiel. Also ich habe keine Ahnung, wie man das dann in der Praxis wirklich durchsetzen könnte, aber ich glaube, das wäre vielleicht der Ansatz, dass man ein bisschen eine transparentere Organisationskultur an sich schafft, dass man quasi schaut, dass man eher das belohnt, wie das genau dann aussehen könnte oder kann, ist natürlich auch wieder fraglich. Aber so in die Richtung, denke ich mir, wäre schon einmal ein richtiger Schritt, wenn man es eher in Richtung Belohnung statt Sanktionierung gehen würde. Ich glaube, die Frau Ritter hat ja auch eine Antwort noch. Ich hatte noch einen Gedanken, um irgendwie was Positives reinzubringen. was Positives reinzubringen. Ich glaube auch, es ist wichtig, hervorzustreichen, was kann mit Informationen der Öffentlichkeit erreicht werden, nämlich mehr Transparenz, vielleicht sinnvollere Beteiligung, also das kommt jetzt ein bisschen aus der Umweltperspektive, aber wir haben auch schon Studien dazu durchgeführt, wo rausgekommen ist, wenn die betroffene Öffentlichkeit besser beteiligt ist und transparentere Informationen hat, dann akzeptieren sie auch die Maßnahmen, die durch die Politik gesetzt werden, bereitwilliger und verstehen vor allem, was da passiert. Sprich, wenn ein großes Windrad irgendwo aufgestellt wird bei mir in der Gemeinde und ich hatte davor aber Einsicht in die Gutachten, die dazu geführt haben, war bei der Diskussion dabei, wo die verschiedenen Interessen abgewogen wurden, dann komme ich auch eher dazu zu sagen, na gut, ist halt eine sinnvolle Option in unserer Gemeinde, mach mal, macht Sinn. Also ich glaube, da muss es mehr so ein Miteinander von Politik und Öffentlichkeit geben, als ein Gegeneinander. Genau, was ich vorher gemeint habe mit Angst, ist aber schon noch, dass die Verwaltung einfach weiß, die Öffentlichkeit schaut schon noch auf die Finger und es sollen Sachen nicht versteckt werden und unter den Teppich gekehrt werden. Also das finde ich schon, dass das extrem wichtig ist und dass man das auch einfach durchsetzen muss. Dankeschön. Zwei Gedanken vielleicht von mir noch dazu. Einerseits liegt es jetzt auch an uns, was wir jetzt erwarten. Wenn ich jetzt sage, liebe Gemeinde, in der Nachbargemeinde sind die Gemeinderatsprotokolle online bei uns, aber nicht, warum ist das eigentlich so, könnten wir das nicht auch machen,ird es uns was schaden? Nein. Die fahren doch ganz gut damit. Machen wir das doch auch online. Also vielleicht kann man durch diesen Vergleich, was in der Nachbarschaft passiert, auch in den kleinen Gemeinden, wo sie es nicht müssen, aber können, halt so ein Ways to the Top machen und Leute motivieren, da wirklich transparenter zu sein und dann auch vielleicht belohnen. Wir haben theoretisch auch immer wieder, wenn wir nach Nominierungen für die Mauer des Schweigens suchen, fragen wir auch nach Behörden, die es ausgenommen positiv gehandelt haben und Dinge herausgegeben haben, mit denen man nicht gerechnet hätte. Da hatten wir noch keine einzige Einreichung. Bis jetzt aber die Möglichkeit wäre durchaus da, sie zu loben zumindest, wenn schon nicht zu belohnen. Und andererseits glaube ich, müssen wir wirklich weg von diesen Ja, ist eh klar, dass wir die Infos nicht herausgeben. Oder ja, ist eh klar, dass die Verwaltung schlecht läuft. Erstens, meistens ist Letzteres nicht so. Und zweitens, wenn man resigniert, hat man die Hälfte des Kampfes eh schon verloren. Also wir müssen, glaube ich, wirklich schauen, dass die Verwaltung ihre Probleme auch löst und einen gewissen Qualitätsanspruch entwickelt, dort wo er nicht da ist. Und es gibt eine Initiative für bessere Verwaltung, die dazu Forderungen hat. Aber ich glaube, das muss man auch wirklich von Bürgerinnen und Bürgern und allen anderen Sicht einfordern. Dankeschön. Ja, ich glaube, das Wichtige ist, damit Transparenz, dieser Kulturwandel auch entsteht, dass verstanden wird, dass Transparenz eigentlich für alle Vorteile hat. Es hat für die Wirtschaft Vorteile, es hat für die Zivilgesellschaft Vorteile und was die wenigsten erwarten, es hat auch für die öffentliche Verwaltung Vorteile. Wir erfahren endlich, was in unserem Namen eigentlich der Staat entscheidet etc. NGOs können damit besser arbeiten und so weiter. Die Forschung hat gezeigt, gerade die proaktive Veröffentlichung auch, hat auch einen Wirtschaftsboost. Also es gibt einfach bessere Entscheidungsgrundlagen für Unternehmen, wenn diese Informationen öffentlich sind. Und das Überraschende ist, auch die Verwaltungseffizienz steigt. Man glaubt immer, oh, da müssen jetzt neue Leute eingestellt werden. Aber was machen diese neuen Leute? Das sind ja eigentlich InformationsmanagerInnen in den Behörden. Die sorgen auch dafür, dass in den Behörden dort besser verwaltet wird, Informationen effektiver von A nach B kommen, besser abgerufen werden können und damit auch einfach die Verwaltungseffizienz steigt. ist und in den letzten Wochen habe ich mit unterschiedlichsten Vertragsbediensteten gesprochen auf unterer Ebene, die gemeint haben, ja, sie haben das mitgekriegt, jetzt ist das elektronisch geworden und dort gibt es jetzt bessere Metadaten innerhalb der Behörde und dort ist was passiert und einfach schon diese Vorbereitung auf die Informationsfreiheit hat dort schon Effekte gehabt. Ja, das war auch ein Aufwand, aber diese Stunden werden sich vor allem langfristig rentieren. Da gibt es auch Studien dazu tatsächlich, wo man sieht, ja in den ersten zwei Jahren ist dieser Effekt nicht so groß und danach wird dieser Effekt größer von Jahr zu Jahr, wie viel sich diese Informationsfreiheit bringt. Und ich glaube, da muss man vor allem auch in der Verwaltung eben umdenken und sehen, ja, das bringt uns langfristig was, wenn wir nicht ewig nach einem Akt suchen müssen oder wenn wir schon vorher wissen, da gibt es diesen Datensatz, den haben wir da schon und nicht erst recherchieren müssen, ob es diesen Datensatz irgendwann einmal gab. Ja, irgendeinen Punkt wollte ich machen, aber den habe ich jetzt vergessen. Das war eigentlich eh schon ein perfektes Schlussplädoyer für die Informationsfreiheit. Aber gibt es noch eine Frage? Eine? Ja, keine Frage. Danke. Aber was Versöhnliches sagen wir, ist jetzt gerade eingefallen, beispielsweise die Finanzämter vor 40, 50 Jahren, da waren also die Finanzbeamten und die Klienten, die haben ein wechsel monarchischen Untertanensituation gehabt. Und da zum Finanzamt gekommen ist, hat das Gefühl gehabt, die vergönnen persönlich einem nicht. Damals war die Familienbeihilfe noch den Finanzämtern zugeordnet. Die Familienbeihilfe oder das Geld vom Jahresausgleich. Und das war beinahe eine Kampfsituation, wenn man da aufs Finanzamt gekommen ist. Und ich kann jetzt nur von mir und meinem Umfeld sprechen. Heute sind die Finanzämter das, was ja auch die Behörden, um die es da jetzt geht, sein sollten, Dienstleister. Denen bewusst ist, sie machen staatliche Aufgaben und versuchen das gut zu machen. Und ich kann da aus meinem Bereich nur sagen, da haben die Finanzämter tatsächlich sich sehr positiv entwickelt und eine solche Entwicklung würde auch jetzt, das war jetzt keine gesetzliche Änderung, sondern einfach eine Verhaltensänderung, aber ich würde denen das auch wünschen, dass man vielleicht später mal, sie sind wohl noch jünger, Sie haben noch nicht so einen langen Überblick über Entwicklungen, aber dass man das später vielleicht auch einmal sagen kann. Wunderbar, hoffen wir. Gut, dann würde ich mich bei Ihnen allen sehr herzlich bedanken. Es war ein spannender, informativer und auch teilweise hitziger Nachmittag. Ich selbst habe viel gelernt. Ich hoffe, Sie auch. Und danke an das Podium, danke an das Publikum und ich wünsche Ihnen einen schönen Abend. Bitte gerne noch ein bisschen bleiben, noch ein bisschen austauschen. Draußen ist vielleicht noch ein bisschen was zum Trinken. Herzlichen Dank. Und bis zum nächsten Mal im Wissensturm. Danke. Und bis zum nächsten Mal, die Müssenstürm.