Einen schönen Nachmittag. Ich darf Sie alle im Namen des Hauses der Volkshochschule Linz recht herzlich begrüßen und mich für Ihr Kommen und für Ihr Interesse bedanken. Begrüßen möchte ich auch recht herzlich den Erwin Leitner. Es ist dies heute eine Kooperationsveranstaltung von Mehr Demokratie mit der Volkshochschule Oberösterreich. Sie ist konzipiert und wird durchgeführt von Mehr Demokratie. Und danke Erwin und die nun doch schon mittlerweile sechs Jahre dauernden sehr gute Kooperation. Mein Name ist Katja Fischer. Ich bin hier im Haus für den Bereich Gesellschaftspolitik verantwortlich und auch für die Vorträge, großen Teil der Vorträge und Veranstaltungen, die hier im Haus stattfinden. Begrüßen darf ich auch recht herzlich alle Keynote-SpeakerInnen des heutigen Tages und alle, die die Workshops leiten. Herzlich willkommen im Wissensturm. Begrüßen möchte ich auch noch, die Veranstaltung wird heute moderiert von Silvia Gschwandtner, sie ist Redaktionsleiterin bei der Linzer Rundschau. Herzlich willkommen im Wissensturm. ist Redaktionsleiterin bei der Linzer Rundschau. Herzlich willkommen in Wissenstern. Es geht heute um das neue Informationsfreiheitsgesetz, ein Gesetz, das mehr Transparenz bringen soll und damit auch verbunden einen Wandel, so ist zumindest der Wunsch, einen Wandel zu mehr Offenheit und zu mehr Beteiligung. Wenn öffentliche Informationen besser einsehbar werden, dann hofft man darauf, dass Entscheidungen besser nachvollziehbar werden und dass sie besser nachvollziehbar werden, aber auch kritisch hinterfragt werden können. Sie sind heute alle hier, um mehr Informationen dazu zu bekommen, um fit für das, wie wir geschrieben haben, für das neue Grundrecht auf Information zu bekommen. Eine lebendige, informierte Zivilgesellschaft sorgt für eine lebendige Demokratie. Das ist etwas, was wir in Zeiten wie diesen immer mehr brauchen. Umso mehr freue ich mich für Ihr Interesse, Ihr Engagement und danke Ihnen für das Kommen und gebe das Wort an den Ehrenleitner. Ein herzliches Willkommen zur Konferenz FIT fürs neue Grundrecht auf Information, auch von meiner Seite. für das neue Grundrecht auf Information auch von meiner Seite. In einer reifen Demokratie würde man vermuten, dass der Zugang zu amtlichen Informationen eine Selbstverständlichkeit ist. In Österreich war das aber sehr, sehr lange anders. War das aber sehr, sehr lange anders. Das Amtsgeheimnis hat bis vor wenigen Tagen die österreichische Verwaltungspraxis dominiert. Informationen des Staates, Informationen der Ämter, nicht der Bevölkerung, nicht der Demokratie, nicht den Bürgerinnen und Bürgern gehören, sondern dass sie letztlich dem Machthabenden und der Verwaltung vorbehalten sind. Seit 1. September hat sich das nun geändert und das verstaubte Amtsgeheimnis gehört nun der Geschichte an. Seither haben wir ein Grundrecht auf Information und das Informationsfreiheitsgesetz. Und Sinn und Zweck unserer Konferenz heute am Nachmittag ist, dass wir uns fit machen, wie der Titel schon sagt, um dieses Grundrecht auch gut nutzen zu können. Es soll heute eben keine Fachkonferenz sein, sondern eine Bürger-Bürgerinnen-Konferenz, wo es um die praktische Nutzbarkeit dieses Grundrechts auf Information geht. dieses Grundrechts auf Information geht. Mein Name ist Erwin Leitner. Ich bin Gründer und Bundessprecher der Demokratie-NGO Mehr Demokratie. Unser Herzensanliegen ist es, Menschen zu ermächtigen, sich in die eigenen politischen Angelegenheiten einzumischen. Und genau deshalb machen wir auch Konferenzen wie die heutige. Also unsere Idee ist es, dass wir Bürgerinnen und Bürger nicht nur Zuschauer, Zuschauerinnen sind in unserer Demokratie, sondern dass wir Demokratie auch aktiv mitgestalten und aktiv Möglichkeiten nutzen, wie eben dieses Grundrecht auf Information. Katja hat schon Dank ausgesprochen an die Vortragenden. Ich möchte mich auch bedanken bei der österreichischen Gesellschaft für politische Bildung, ÖGBB, die diese Konferenz unterstützt und auch bei Schachinger Logistik, die das Buffet im Anschluss finanzieren. Besonders erwähnen möchte ich das Forum für Informationsfreiheit, das auch für die Gestaltung und Konzipierung unterstützt hat. für die Gestaltung und Konzipierung unterstützt hat. Und wir freuen uns sehr, dass das Forum Informationsfreiheit diese Konferenz mit ihrer Expertise bereichert. Ja, ich wünsche uns einen spannenden Nachmittag, dass wir uns gemeinsam das Wissen aneignen, um unser neues Grundrecht auf Information auch wirklich kompetent nutzen zu können. Schönen Dank. hier im Wissensturm bei dieser spannenden Veranstaltung. Mein Name ist Silvia Gschwandtner. Ich darf Sie heute durch diesen informativen und spannenden Nachmittag führen. Und zwar geht es um das Informationsfreiheitsgesetz, kurz IFG. Ich werde im Verlauf des Tages wahrscheinlich öfter IFG sagen, weil Informationsfreiheitsgesetz ein sehr langes, kompliziertes Wort ist. Also jetzt schon mal daran gewöhnen, IFG. Das ist ja seit Kurzem, seit September erst in Kraft und ersetzt das bisherige Amtsgeheimnis. Grundsätzlich basiert dieses Gesetz auf zwei Säulen. Es verpflichtet einerseits Behörden dazu, proaktiv Informationen von allgemeinem Interesse online zu veröffentlichen und es enthält aber auch ein individuelles Anfragerecht mit kurzen Fristen für alle Bürgerinnen und Bürger. Ziel ist ein transparenter Staat und mehr demokratische Mitbestimmung, in dem wichtige Entscheidungen und Tätigkeiten nachvollziehbar gemacht werden. Diese Veranstaltung der Volkshochschule Linz in Kooperation mit der Initiative Mehr Demokratie Oberösterreich und dem Forum Informationsfreiheit soll ihnen dabei helfen, die Idee der Informationsfreiheit und die neuen Regelungen besser zu verstehen. Die sind ja relativ komplex und vor allem soll das dazu motivieren, dieses Recht auch zu nutzen. Und wem jetzt Demokratie und Informationsfreiheit auch ein bisschen etwas wert ist, die Veranstaltung ist ja kostenlos, aber es steht hier drüben eine Spendenbox vom Forum Initiative Mehr Demokratie Österreich. Also die Initiative freut sich natürlich über kleine Spenden. Ganz kurz zum Ablauf der Veranstaltung. Zu Beginn jetzt am Nachmittag sind zwei Impulsvorträge geplant. Zu Beginn jetzt am Nachmittag sind zwei Impulsvorträge geplant. Julia Trautendorfer von der JKU stellt Informationsfreiheit als Transparenztool für Bürgerinnen und Bürger dar. Markus Hammetner vom Forum Informationsfreiheit wird erklären, was sich durch das neue Gesetz jetzt eigentlich ändert und was aber trotzdem noch beim Alten geblieben ist. Nach diesen beiden Vorträgen, das wird dann circa 16 Uhr sein, gibt es eine kurze Pause und im Anschluss geht es weiter mit drei informativen und spannenden Workshops. Vielleicht haben es einige von Ihnen schon gesehen, draußen steht auch so eine Tafel, da sind die Workshops und auch die Räume, wo die stattfinden werden, kurz beschrieben. Da soll es dann in die Praxis gehen, da gibt es dann auch Raum für Fragen, Austausch und konkrete Anliegen. Gehalten werden diese Workshops von Anna Rechberger vom Magistrat Linz. Die wird vorstellen, was das Magistrat jetzt schon proaktiv zur Verfügung stellt und wie solche Anfragen ausschauen können. Viktoria Ritter vom Öko-Büro wird erklären, wie das Informationsfreiheitsgesetz sich mit Umweltthemen, wie es in diesem Bereich ausschaut. Und Markus Hamedner wird gemeinsam mit Erwin Ernst-Steinhammer einen Workshop zum Informationsfreiheitsgesetz und zu den Rechten halten. Dann wird es um 16.45 Uhr, treffen wir uns wieder hier im Saal und dann gibt es eine Abschlussrunde, eine Diskussionsrunde mit den beiden Vortragenden und auch allen WorkshopleiterInnen. Da gibt es dann auch Gelegenheit, Fragen zu stellen und noch über das Thema zu diskutieren. Lassen Sie uns jetzt aber mit dem ersten Vortrag beginnen. beginnen. Doktorin Julia Trautendorfer, MSCs, Lektorin und Universitätsassistentin am Institut für Public und Non-Profit Management der Johannes Kepler Universität in Linz. In ihrer Dissertation befasste sie sich mit der Nachfrage der BürgerInnen nach Information und der Nutzung digitaler Informationsplattformen. Sie wird uns die Informationsfreiheit als Transparenztool für BürgerInnen vorstellen und erläutern, wie und wozu dieses neue Grundrecht genutzt werden kann. Frau Trautendorfer, bitte. Herzlichen Dank. Ja, super. Herzlich willkommen auch von mir. Freut mich sehr. Danke für die Einladung, dass ich da den ersten Vortrag heute halten kann. Geht es ohne Mikro auch? Nein, da auch. Okay. Gut. Danke auf jeden Fall auch schon mal für die Vorstellung. Also da muss ich da eh gar nicht mehr so viel dazu sagen. Ich habe mich eben in den letzten fünf Jahren mittlerweile schon sehr viel mit Informationsfreiheit eben beschäftigen dürfen. Bin jetzt aber keine Juristin, also nicht von der rechtlichen Perspektive quasi. Finde ich auch interessant, ist jetzt aber nicht so mein Fokus. Was ich mir angeschaut habe, ist eben die Bürger- und Bürgerinnenperspektive. Was ist es, was Bürger und Bürgerinnen eigentlich wissen wollen? Zu was wird Informationsfreiheit überhaupt verwendet? Was kann man damit machen? Was sind Determinanten von Antwortverhalten von Behörden? Also was bestimmt, warum manche Behörden zum Beispiel eher Auskunft geben als andere? Das waren so die groben Fragestellungen quasi in meiner Forschung. Genau, und über das möchte ich heute auch ein bisschen sprechen. Also ich werde ein bisschen so einen groben Überblick geben über, was ist eigentlich, warum gibt es überhaupt Informationsfreiheitsgesetze, warum erlassen Staaten Gesetze, die jetzt eigentlich so per se eher einen Nachteil für sie haben, weil es ja mehr Aufwand ist. Also warum macht man das eigentlich, was ist der Hintergedanke? Und dann ein bisschen mehr ins Detail, wie ist genutzt worden, wie wird es genutzt und wozu ist es eigentlich gedacht, wozu kann man das brauchen? Ich habe Ihnen da zum Einstieg ein paar Schlagzeilen mitgebracht. öffentliche Aufmerksamkeit bekommt, natürlich auch in den letzten Jahren durch Internet, IT, weil es einfach viel mehr Möglichkeiten gibt, dass man Informationen nachschauen kann online logischerweise. Das heißt, es hat auch in der Forschung dann immer mehr Forschung dazu gegeben, nicht nur eben in die Rechtswissenschaften, sondern dann auch in die Sozialwissenschaften, auch in die Verwaltungswissenschaften und vor allem natürlich auch in die Politikwissenschaften, sondern dann auch in die Sozialwissenschaften, auch in die Verwaltungswissenschaften und vor allem natürlich auch in die Politikwissenschaften. Ich habe da einfach ein bisschen was zusammengeschmissen. Sehen Sie auch da unten ganz viele Reports, Bücher, die es da schon zu dem Thema gibt. Also es ist immer mehr im Kommen. Deshalb stellt sich eben die Frage, wieso ist das so wichtig, warum braucht man es eigentlich? Und generell wird Transparenz an sich immer ein bisschen in Verbindung gebracht mit, es soll Vertrauen in öffentliche Institutionen quasi steigern, sei das jetzt Parlament, politische Parteien, Politiker, Politikerinnen, also einfach generell das Vertrauen in den Staat quasi wird gesteigert, wenn mehr Transparenz, also wenn Informationen leichter vorhanden sind. Führt auch dazu, dass eben Korruption zu einem gewissen Grad eingedämmt werden soll, Bürgerbeteiligung soll ein bisschen gestärkt werden. Wenn Bürger mehr Informationen haben, fühlen sie sich eher bereit, vielleicht auch an demokratischen Prozesse teilzunehmen, weil sie sich irgendwie mehr befähigt fühlen, weil sie Informationen haben, mit denen sie sich eher bereit, vielleicht auch an demokratischen Prozesse teilzunehmen, weil sie es irgendwie mehr befähigt fühlen, weil sie Informationen haben, mit denen sie arbeiten können zum Beispiel. Gibt natürlich, gibt auch immer so ein bisschen die Gegenseite, dass mehr Transparenz natürlich dann auch vielleicht nicht so ganz demokratische Vorgänge offenlegt und dadurch das Vertrauen vielleicht wieder ein bisschen weniger wird. Also diesen Aspekt gibt es auch, den man vielleicht nicht vergessen darf. Aber an sich wird mehr Transparenz immer mit so Good Governance, wie das genannt wird, in Verbindung gebracht. Also ist eigentlich was Gutes quasi. Und was steckt dahinter? Der Grundgedanke ist natürlich der Demokratiegedanke. Es ist ein Menschenrecht, wie vorher schon von Erwin Leitner angesprochen wurde. Also es steckt natürlich der generelle Gedanke dieser gegenseitigen Checks and Balances im Hintergrund, dass Bürger und Bürgerinnen mit einem Tool ausgestattet werden, also mit so einem Transparenz-Tool, mit dem sie quasi öffentliche Organisationen, Behörden zur Rechenschaft ziehen können. Also Informationen rausziehen können, Antworten rausziehen können. Sozusagen sie wollen Rechenschaft für das, was der Staat macht. Weil im Endeffekt sind wir ja als Bürger und Bürgerinnen eigentlich sozusagen die Auftraggeber vom öffentlichen Auftrag. Wir zahlen Steuern, das heißt wir haben ja eigentlich auch ein Recht darauf, dass wir wissen, wie da Ressourcen verteilt werden, was mit dem Budget passiert, wie Entscheidungen getroffen werden. Das ist so der Hintergedanke, warum es überhaupt solche Gesetze gibt. Also das ist quasi das Tool, um da irgendwie Rechenschaftspflicht einzufordern vom Staat. Genau. Ich habe Ihnen da jetzt auch noch eine Karte mitgebracht. Das ist das Global Right to Information Rating. Das ist auch sehr bekannt. Da wird gerankt quasi die unterschiedlichen Gesetze, je nach Stärke, weltweit. Also kurz, es gibt weltweit 120 Länder, haben da schon Informationsfreiheitsgesetze erlassen. Vielleicht sind es mittlerweile schon mehr. Ich bin drauf gekommen, dass ich die Folie schon länger nicht mehr aktualisiert habe. Die ist irgendwo in meiner Sammlung gewesen. Jedenfalls in Schweden zum Beispiel gibt es schon seit 1766 ein Informationsfreiheitsgesetz. Also schon relativ lange, gerade in den skandinavischen Ländern. Deutschland seit 2006 und bei uns eben jetzt erst. Also wir waren quasi das letzte Land in der Europäischen Union, das überhaupt auf Bundesebene ein Gesetz rausgebracht hat. Was man jetzt natürlich, wenn man diese Karte ein bisschen genau anschaut, also man sieht da ganz gut, rot ist quasi nicht so gut das Gesetz und je dunkelgrüner das es wird, desto stärker ist das Gesetz. Was das bedeutet, stärker und schwächer, komme ich gleich dazu. Aber am ersten Blick ist das jetzt vermutlich nicht ganz so intuitiv. Laut der Liste ist Afghanistan auf Platz 1. Kann man jetzt einmal hinterfragen. Genau. Also es ist dann eben ein Riesenunterschied, was das heißt. Weil am Papier ein Gesetz quasi sehr stark ist, heißt das jetzt nicht, dass auch wirklich sich daran gehalten wird quasi. Das heißt, man muss unterscheiden zwischen dem, was am Papier steht, die Juristärke vom Gesetz und dem, wie es dann de facto wirklich gelebt wird. Also es kann Länder geben, die das beste Gesetz überhaupt haben, anscheinend Afghanistan, und wo dann aber sich natürlich nicht danach gelebt wird, dann kommt die Message natürlich auch nicht bei den Bürgerinnen und Bürgern an, dann ist das schon so lange gibt, das schon so etabliert wurde, dass Transparenz sowieso schon so in den Organisationen drinnen ist, dass die das gar nicht mehr brauchen, weil die das eh schon leben quasi, eh schon proaktiv veröffentlichen. Also es ist ein Riesenunterschied quasi. Nur weil wir jetzt das Gesetz haben, heißt das noch lange nicht, dass es deswegen alles transparenter wird. weswegen alles transparenter wird. Wir sind alle froh, dass das da ist, also ich würde da gar nicht sagen, dass ein Gesetz nichts bringt, aber man muss halt immer beachten, dass es jetzt nicht alles ist, sondern dass auch sehr viel Spielraum da ist, wie man dann die Gesetze auslegt. Ich würde da auch noch ganz kurz quasi was ist der Unterschied zwischen, also was soll ich heißen, starkes und schwaches Gesetz. Ich habe mich da jetzt einfach orientiert an diesem Global Right to Information Rating. Was besteht ein Informationsfreiheitsgesetz typischerweise? Eben aus verschiedenen Aspekten im Gesetz. Die können alle unterschiedlich stark geregelt sein. Manche Bereiche sind in manchen Gesetzen vielleicht gar nicht vorhanden, manche vielleicht viel stärker ausgeprägt. Also was ist mir das erste? Informationspflicht, was es inkludiert, wie breit ist das ausgelegt? Zum Beispiel in Österreich heißt es, alle Informationen von allgemeinem Interesse kann man sehr breit auslegen, meiner Meinung nach. Meinung noch. Auch was soll proaktiv veröffentlicht werden? Studien, Gutachten, alles was mit staatlichen Geldern bezahlt wurde, Verträge. Ich glaube im Österreichischen ist es Verträge bis 100.000, ab 100.000, genau. Also ist es dann eben auch wieder so, andere Länder haben da vielleicht andere Regelungen drinnen, aber an sich gibt es eben diese Gesetzesparagraphen sozusagen, kann man sagen. Anwendungsbereich, wer ist inkludiert? Sind es nur staatliche Behörden? Sind es auch öffentliche Unternehmen? Sind es auch Universitäten zum Beispiel? Sind es auch Gerichte? Also wer ist aller inkludiert in dem Gesetz? Wer muss quasi Antworten liefern oder proaktiv veröffentlichen? Anfragerprozeduren, Verfahren, wie schaut das aus? Gibt es irgendwie eine staatliche Plattform, wo man Anfragen stellen kann? Gibt es Gebühren? Kostet das irgendwie was? Wie einfach ist Anfragestellen? Reicht es, wenn ich einfach eine E-Mail schreibe? Ist es okay, wenn ich einen Brief schreibe? Kann ich auch anrufen? Also diese Sachen stehen quasi in diesem Paragrafen. Ganz wichtige Regelung auch die Ausnahmen. Was muss ich alles nicht sagen? Also klassische Beispiele sind da nationale Sicherheit, Verteidigung, irgendwelche Wettbewerbspolitischen Interessen. Wie gut sind die Ausnahmeklauseln geregelt quasi? Dann kommen wir auch schon zu Rechtsschutz. Gibt es Aufsichtsbehörde und wenn ja, ist diese auch wirklich unabhängig staatlich? Wie wird quasi kontrolliert, dass das Gesetz überhaupt eingehalten wird und was passiert, wenn man Beschwerde dagegen einreicht? Beziehungsweise Sanktionen. Gibt es wirklich Sanktionen? Was passiert bei Nicht-Einhaltung? Wenn eh nichts passiert, dann wird sich wahrscheinlich auch nicht so wirklich daran gehalten werden. Also es ist auch geregelt im Gesetz. Und was auch in manchen Gesetzen drinnen ist, sind die Fördermaßnahmen. Das heißt, gibt es Informationsbeauftragten zum Beispiel? Gibt es Trainings für die Beamten, für die Personen, die dann dafür zuständig sind, dass zum Beispiel Anfragen bearbeiten? Gibt es Listen oder Register, wo passive Anfragen veröffentlicht werden, sodass jeder nachschauen kann, was die Bürger und Bürgerinnen eigentlich gefragt haben? Also das sind so die Punkte, die verschiedene Gesetze beinhalten, auf denen eben dieses Rating aufgebaut ist. Auch dann vielleicht noch ganz kurz zum Vergleich. Das ist ein neues Rating, das gibt es erst seit kurzem. Das zeigt eben die de facto Transparenz, also wie es da eigentlich wirklich ausschaut. Und da sehen wir ganz klar, da sind wir dann sehr im grünen Bereich Skandinavien. Das macht irgendwie dann mehr Sinn, ist auch vergleichbar vielleicht mit der Karte, die man vorgesehen hat, mit dem Vertrauen, da korreliert das schon ein bisschen mehr. Also de facto Transparenz spielt dann im Großen und Ganzen wahrscheinlich mehr Rolle, als das, was eigentlich am Papier steht. Da gibt es keine Daten dazu. Das ist ein sehr neues Rating. Ich habe es nur gesagt, ich möchte es nur herzeigen, einfach nur, weil ich es interessant finde. Aber natürlich ist es jetzt noch sehr neu. Und was auch ganz wichtig ist, das basiert auf proaktiver Veröffentlichung. Wir haben sehr wenige Daten zu den Anfragen leider, also zu passiver Informationsnachfrage und wie wirklich mit Anfang umgegangen wird. Also das Rating basiert rein auf proaktiven Veröffentlichungen. Genau, das ist auch ein Punkt, den wir dann nachher noch ansprechen. Können Sie nachschauen, habe ich tatsächlich da, ich kann es Ihnen gerne vorlesen. Das sind einfach verschiedene, wie bei dem anderen, verschiedene Bullet Points, die abgehackt werden quasi. Wie bei dem anderen, verschiedene Bullet Points, die abgehackt werden quasi. Welche Informationen veröffentlicht werden, gibt es. Welche Dokumente, welche Gutachten, welche Sachen, das proaktiv veröffentlicht werden. Gerichtsurteile, also eine ganze Liste gibt es da. Und je nachdem werden wieder Punkte verteilt. Genau, so hat das stattgefunden. Aber es ist eben sehr neu. Also ich wollte es nur herzeigen, weil ich es recht interessant gefunden habe. Genau. Also da sieht man auch ein bisschen mehr wirklich, dass dann schon europäische, skandinavische, demokratische Länder quasi da ein bisschen Vorreiter sind. Gut. Ja, so viel ein bisschen zum generellen Hintergrund. Ich habe es auch schon angesprochen, wie funktioniert jetzt eigentlich Informationsfreiheit? Also eh jetzt auch heute schon sehr oft gesagt, es gibt einerseits proaktive Informationsbereitstellung, das was eben proaktiv veröffentlicht werden muss, ohne dass davor Anfrage gestellt wird, ohne dass davor quasi da rausgezogen wird aus dem Staat. gestellt wird, ohne dass davor quasi da rausgezogen wird aus dem Staat. In Österreich ist das die Plattform deda.gv.at, wo eben schon sehr viel veröffentlicht ist und auch auf den Gemeindewebseiten, auf den Webseiten der Stadt zum Beispiel. Ich habe jetzt einfach ein random Beispiel am Stetten hergenommen. Da sieht man schon, welche Dokumente, das da öffentlich sind, was man nachschauen kann. Ausschreibungen zum Beispiel, gerade wenn es um öffentliches Personal geht oder öffentliche Beschaffung, solche Sachen. Sodass ihr es auch auf jeder Gemeinde anders gehandhabt habt. Nein, nein, da komme ich nur dazu. Kommt schon noch. Das ist jetzt einmal alles, was staatlich geregelt ist quasi. Ich frage den Staat, das ist ja eine Nichtregierungsorganisation. Genau. Passive Informationsbereitstellung auf Antrag in Österreich auch sehr einfach, finde ich. Also telefonisch möglich, schriftlich möglich und nach vier Wochen muss das quasi beantwortet werden. Also einfach nur diese zwei Möglichkeiten gibt es, Informationen zu bekommen. Andererseits aktiv nachschauen, andererseits passiv nachfragen quasi. So unterscheidet man das. Ist das in jeder Regelung in der Regeln, diese Informationsbereitstellung? Passivnachfragen quasi. So unterscheidet man das. Ist die Regelung im Gesetz im Regierungsbereich schön? Es steht tatsächlich im Gesetz Also es gibt ja nachher noch Fragen. Ich weiß es nicht. Kann ich währenddessen drauf eingehen? Okay. Es gibt, also die Frage war wie, ob es eine Regelung gibt, wo es veröffentlicht werden muss und wie. Ich glaube im Gesetz in Österreich, vielleicht kann dann der Markus Hametner da später noch ein bisschen was genauer dazu sagen. Ich weiß nur, dass es tatsächlich im Gesetz drinnen steht, dass es auf DEDAGV veröffentlicht werden muss. Gesetze genau ist eben sehr weit geregelt. Es sind eben Studien, Studiengutachten, Umfragen, alles was irgendwie mit Steuergeldern finanziert wurde, muss da veröffentlicht werden. Ob das jetzt maschinenlesbar sein muss, je nachdem. Also ich glaube, dass das nicht drinnen steht. Da bin ich aber überfragt, ehrlich gesagt. Ich habe mich mit dem österreichischen Gesetz an sich noch nicht so auseinandergesetzt. Aber ja, vielleicht kann man auch in die Workshops nachher noch ein bisschen drauf eingehen. Das ist eine gute Frage. Gleich kurz vorweg, die Karten, die hergezeigt haben, haben nichts mit der Wahrnehmung zu tun. Das ist rein objektiv beides. Das eine ist das Gesetz, also quasi die Jura, wie es am Gesetz geregelt ist. Das hat nichts mit dem zu tun, wie Bürger das wahrnehmen. Das ist rein das Gesetz. Das andere ist de facto quasi, wie es wirklich ist, was man natürlich nicht direkt messen kann, das ist eben dieser Indikator, was ist alles auf die Webseiten oben. Wie das jetzt wahrgenommen wird in der Öffentlichkeit, es wäre wieder ganz andere Karten. Ja, ich habe sie tatsächlich da, ich habe sie ausgeblendet, das kann man vielleicht sich ein bisschen anschauen mit diesem Corruption Perception Index von Transparency International. Also da geht es dann wirklich um die Wahrnehmung, wie das Gefühl ist quasi. An sich ist da aber natürlich ein Unterschied und gerade in Österreich logischerweise, indem das jetzt erst das Informationsfreiheitsgesetz gegeben hat, ist da vielleicht die öffentliche Wahrnehmung ganz andere, weil Österreich an sich ja gar nicht so schlecht ist, was Auskunft betrifft, was transparente Organisationen betrifft, jetzt im internationalen Vergleich, also was diese de facto Herausgabe von Informationen betrifft. Ist jetzt nicht so schlecht, wie man vielleicht denken möchte, würde. Genau, aber die ist eben ganz wichtig, also diese beiden Karten haben jetzt nichts wirklich mit die Bürger und Bürgerinnen zu tun, das ist rein objektiv. Man unterscheidet dazwischen objektiv und subjektive Indikatoren quasi und das ist alles nur objektiv, was ich dir hier gezeigt habe. Beantwortet das die Frage? Können wir uns noch einmal drüber reden. Okay. Ich wollte noch ein bisschen darauf eingehen, eben als Tool, als Transparenztool. Wie kann man es verwenden? Proaktiv, Open Data Portale, das ist jetzt zum Beispiel in Deutschland, auch Österreich. Was ich auch ganz interessant finde vom KDZ, das Zentrum für Verwaltungsforschung in Wien, die stellen Budgetdaten öffentlich, also Gemeindebudgetdaten, kann man da alles mögliche nachschauen, wird da auch proaktiv zur Verfügung gestellt. Sehr, sehr interaktives Tool, findet man sehr viel Informationen, finde ich sehr interessant, also gerade als Tool für Proaktive zur Verfügungstellung, wenn Sie da Interesse haben, können Sie da nachschauen, da gibt es eben die ganzen Haushaltsdaten, Budgetdaten, Ausgabeneinnahmen, ist alles dort. Passive Informationsbereitstellung, also auf Anfrage, wird ein bisschen schwieriger, weil es in Österreich eben kein staatlich geregeltes Portal gibt. Gibt es in manchen Ländern tatsächlich quasi so eine Plattform von der Regierung, wo man eben Anfragen stellen kann. Das ist auch der Grund, warum sie sehr viel Non-Profit-Organisationen um das angenommen haben. Weltweit gibt es da sehr viele. Ehefrag den Staat ist schon angesprochen worden, das ist Deutschland und Österreich. Ist eben so ein Zwischenportal sozusagen, wo Bürger und Bürgerinnen Anfragen stellen können und das Gute daran ist, dass alles transparent ist. Also es ist alles öffentlich einsehbar. Das heißt, jede Anfrage ist dort öffentlich einsehbar. Die wird dann weitergeleitet an die verantwortliche Organisation. Und dann ist auch wirklich die Antwort von der Organisation, also ob das jetzt Informationsbereitstellung war oder ob das Ablehnung war oder ob die Anfrage einfach gar nicht beantwortet worden ist, ob das quasi ignoriert worden ist, ist auch einsehbar auf der Plattform. Also es ist ein großer Trend quasi, dass sich darum angenommen wird, damit auch passive Informationsbereitstellung ein bisschen besser zur Verfügung steht und ein bisschen mehr Aufmerksamkeit bekommt sozusagen. was ich auch noch mitgebracht habe, ich habe mir ein bisschen angeschaut, die Anfragen von Frag den Staat in Deutschland. Seitdem die Plattform quasi gestartet wurde, 2011, haben die sehr großes Wachstum gehabt, also Wachstum im Sinne von, dass eben sehr viele Anfragen gestellt wurden. Sehr viele Bürger, Bürgerinnen sind eben daran interessiert, da Informationen rauszuholen. Man sieht es da, der Peak ist ein bisschen aufgrund von vielen Anfangen von der Corona-Pandemie natürlich. Manches ist auch erklärbar durch verschiedene Kampagnen, die von der Plattform gelauncht wurden. Aber an sich sieht man, dass generell trotzdem von allen Anfangen fast die Hälfte erfolgreich oder zumindest teilweise erfolgreich beantwortet wurde, was finde ich eigentlich ein ganz guter Schnitt ist. Circa 10 Prozent wurden abgelehnt. Einiges wurde auch abgelehnt mit der Begründung, dass die Behörde eben diese Information gar nicht erst hatte und quasi aber nicht danach suchen musste, sondern gar nicht erst hatte. Und was jetzt schon ein bisschen problematisch ist, ist, dass fast ein Viertel von den Anfragen wurde gar nicht beantwortet. Und das ist in dem Sinne problematisch, weil gar keine Antwort bekommen ist ja eigentlich immer schlechter, als wenn man zumindest erklärt bekommt, warum man keine Antwort bekommt. Also warum es jetzt da zum Beispiel diese Geheimhaltungsklausel zutrifft. Also es sind auch sehr viele Anfragen, die eben völlig ignoriert wurden quasi von der Organisation. Organisationen, also sei das auf Bundes- oder auf Landesebene. Und viele Gemeinden haben nur ganz wenige Anfragen bekommen. Das heißt, diese Furcht davon, dass dann ganz viele Anfragen an kleine Gemeinden kommen, ist vielleicht ein bisschen unbegründet. Aber ja, das sind jetzt eben nur die deutschen Referenzdaten. Themen an sich, die nachgefragt werden, sind sehr unterschiedlich. Grob kann man es einteilen in so eher individuelle Themen, sehr personenbezogene Themen, Anfragen zu irgendwelchen Beihilfen, zum Beispiel Familienbeihilfe, wie kann ich die am besten, was kann ich da machen, bis zu sehr, nennen wir es mal, politisch angehauchte Themen, die dann wirklich dafür da sind, dass sie quasi den Staat zur Rechenschaft ziehen wollen. Warum hat der und der Politiker, wo ist der am Abend gewesen und wie viel Geld hat der für sein Essen ausgegeben, zum Beispiel solche Dinge. Also die dann wirklich mehr auf Budgetfragen und sowas, Korruption hinweisen quasi. Genau, sehr viel auch Bildung, zum Beispiel Matura-Fragen werden öfter nachgefragt. Infrastruktur, was passiert dort mit, warum wird dort keine Autobahn gebaut oder so, oder irgendwelche Zuggleise. Also die Themenbandbreite ist wirklich sehr weitläufig, die da gefragt wird. Antwortverhalten von den Behörden. Zwar anfangen mit so einem hohen Rechenschaftspflichtpotenzial, wie ich das nenne, also eben die wirklich vielleicht um öffentliche Sicherheit gehen, um solche Themen. Die werden meistens sehr schnell, sehr gut be aber da wird eher beantwortet, als wie das ignoriert wird. An sich macht das schon Sinn, weil vermutlich jemand, der zuständig ist dafür, dass er das beantwortet, wird eher bereit sein, fälschlicherweise eine Anfrage abzulehnen und dann vielleicht das Risiko eingehen, dass da sich dann wer beschwert, als wie die Information preiszugeben und dann fälschlicherweise die Information preisgegeben zu haben und dann da vielleicht Probleme kriegt, Sanktionen, dass Informationen freigegeben haben, die es vielleicht nicht freigeben dürfen. Das erklärt auch das, warum da dann oft bei solchen Themen sehr oft abgelehnt wird, obwohl es vielleicht gar nicht rechtskonform ist. Einzeln einzudämmen, um Vertrauen zu stärken. Und es ist nicht nur für Journalistinnen und für Juristinnen, das ist auch der Grund, warum wir heute hier sind wahrscheinlich, dass man das Ganze ein bisschen an den Bürger und die Bürgerin bringt. Es kann jeder nutzen, quasi das Informationsfreiheitsgesetz, das ist ein Bürgerrecht und sollte auch von jedem genutzt werden. Das Einzige, was vielleicht in dem Hinblick wichtig ist, an sich, der Hintergedanke, warum es sowas gibt, ist, es ist ein demokratisches Tool, es ist jetzt kein Selbstzweck, also es sollte nicht missbraucht werden für eben sowas wie sehr individuelle Anfragen. Natürlich kann man es verwenden, natürlich kann man davon abhalten, aber an sich ist das nicht quasi der Sinn oder der demokratiepolitische Hintergedanke hinter dem Tool, warum es das geben sollte. Und vielleicht auch noch ganz wichtig zur praktischen Verwendung, proaktive und passive Informationsbereitstellung beachten. Also wenn Sachen sowieso schon proaktiv da sind und Sie als Bürger und Bürgerin einfach noch zu wenig gesucht haben, dann ist es völlig legitim, wenn Sie dann eine Anfrage stellen, wenn die Behörde Ihnen dann die Antwort gibt, die Information ist eh da, Sie müssen es halt suchen, aber die Information ist schon proaktiv vorgestellt, wird Ihnen eher die Antwort kommen. Das heißt, können Sie sich die Anfrage gleich sparen und zuerst ein bisschen recherchieren, ob es das, was Sie wissen wollen, eh schon gibt. Und auch ganz interessant vielleicht bei Besonderheiten bei der Anfrage ein bisschen aufpassen, Und auch ganz interessant vielleicht bei Besonderheiten bei der Anfrage ein bisschen aufpassen. Das ist ganz witzig. Was wir herausgefunden haben, ist vor allem auch, dass die Formulierungen eine Rolle spielen. Also zum Beispiel, wenn Sie jetzt Ihre Anfrage höflich formulieren, kriegen Sie eher eine Antwort, als wenn Sie sehr wütend eine Anfrage formulieren zum Beispiel. Also auch der Ton macht da ein bisschen die Musik quasi. Das heißt, das kann man ja dann auch Rücksicht nehmen, wenn man eine Anfrage formuliert. Genau. Ja, ich glaube, das war es jetzt eigentlich von meiner Seite. Vielen Dank fürs Zuhören und ich glaube, dann fragen oder gebe ich gleich weiter. Ich weiß jetzt nicht, wie der Ablauf ist. Danke auf jeden Fall. Ich gebe gleich weiter. Ich weiß jetzt nicht, wie der Ablauf ist. Danke auf jeden Fall. Vielen Dank, Frau Trautendorfer. Wenn es ganz kurze inhaltliche Fragen noch gibt, die jetzt nicht zu ausschweifend sind, können wir das, glaube ich, gleich beantworten. Ansonsten bitte in den Pausen, in den Workshops oder im abschließenden Panel stellen. Gibt es Erfahrungen mit dem Einsatz von künstlicher Intelligenz und dem Informationsfreiheitsgesetz? Es wäre dann am gescheitesten, ich verwende künstliche Intelligenz, um zu schauen, welche Daten sind bereits vorhanden. Wie meinst du das für Bürger und Bürgerinnen? Ja, natürlich. Wir müssen ja dann eigentlich zugreifen können auf das, was vorhanden ist, was veröffentlicht ist. Ich habe mir jetzt vorgestellt, wir müssen jetzt alle lernen, wo alles überall liegt und müssen eigentlich die bessere Verwaltung werden, damit wir jeweils wissen, welche Informationen da sind. Das kann es ja auch nicht sein. Also gibt es Erfahrungen damit, künstliche Intelligenz dafür zu nutzen, um solche Abfragen leichter zu machen? Wenn nicht, dann sollte man es machen. Meines Wissens nicht. Ich glaube, sie haben auf dem Portal, auf dem DDA alle Sachen dort, weil ich glaube, es muss alles dort publiziert werden. Das heißt, wenn sie es dort nicht finden, können sie dann noch auf die einzelnen Webseiten von den Gemeinden schauen. Aber ich glaube, an sich ist ja die Regelung, dass dort alles publiziert werden muss. Das heißt, aber meines Wissens noch nicht. Aber ich bin da kein Experte. Absolut keine Ahnung. Vielleicht kann da ihr eine kurze Info geben, falls es nicht bekannt ist, Parlament Feuer Information verwendet KI. Also das ist so ein Tool, wo alle Parlamentssitzungen quasi mit KI ausgewertet werden. Vom Diskussionsverhalten aller Nationalratsabgeordneten, Stimmanalysen, Inhalte, das findet man im Internet, parlament.vfy. Super, danke für den Tipp. Gibt es noch eine Frage da hinten? Eine allgemeine Frage, vielleicht habe ich etwas verschlafen in den letzten Jahrzehnten. Ich stoße mich so an den Begriff Bürger und Bürgerinnen, dass er nicht Staatsbürger und Staatsbürgerinnen gemeint hat. Er hat sich das einfach eingebürgert, dass man Bürger und Bürgerinnen sagt. Gleichzeitig betont er, dass er Menschenrecht ist. Fällt dann niemandem ein anderer Begriff ein? Ich wollte es nur grundsätzlich fragen. Und das andere, Sie haben gesagt, keine persönlichen Anliegen. Können Sie das ein bisschen eingrenzen? Sie dürfen alles fragen. Ich erkläre ja nur, da persönliche Anfragen zu richten. Und jetzt hätte ich gern gewusst, was würden Sie verstehen unter einer persönlichen Anfrage? Oder wie kann ich Kinderbeihilfe für meine Kinder beantworten? Solche einfach sehr individuelle Anliegen, genau die nicht von allgemeinem Interesse quasi sind. Das ist der grobe Überbegriff, den ich für mich da jetzt darunter definiert habe quasi. Genau. Es gibt, glaube ich, noch eine Frage. Ja, ich hätte eine Frage zum Adressaten. Also es ist was gestanden, wie ich es richten kann, E-Mail, Brief. Gibt es auch eine Form, wo ich sage, es reicht, wenn ich einen Magistrat der Stadt Wels das richte und egal, sehr geehrte Damen und Herren, ich brauche keinen persönlichen Empfänger oder keine Abteilung angeben. Reicht ganz allgemein dann, dann fällt es da schon rein. Da können Sie nicht sagen, der Empfänger war unbekannt, beantworten wir nicht. An sich glaube ich, also ich weiß jetzt nicht, wie die Regelung in Österreich ist, aber es gibt viele Gesetze, wo Sie sowieso auch anonym anfragen dürfen. Also wo das gar nicht, Sie müssen nicht Ihre Identität auf Preis geben. Also gerade auf Frage den Staaten, die anfangen sowieso. Dass man einen Empfänger richtig und nicht dort formal ausscheidet, beantwortet man nicht, weil an wen ist es gerichtet. Das ist zu allgemein. Das ist aber zuständig in Schmähreiter. Also es ist gewährleistet sozusagen, dass es weiter geht. Im österreichischen Gesetz ist das auch so. Ja. Es ist vielleicht auch etwas, um das man sich kümmern sollte, dass man Zuständigkeiten erklärt. Genau. Ja, es gibt immer Mittel und Wege, glaube ich, wie man das... Aber das Gesetz schließt da nichts aus, sozusagen. Meines Wissens noch nicht. Aber wie gesagt, österreichisches Gesetz, da wird der Kopf geschüttelt von dem her. Okay, danke. Vielleicht eine letzte Frage noch und dann zum nächsten Vortrag, der diese Fragen vielleicht auch alle... Ja, klar, bitte mich auch. Gilt es auch für Tochtergesellschaften von Magistrat? Zum Beispiel Linzer G, war eine Frage. Öffentliche Unternehmen sind in Österreich jetzt mittlerweile schon im Gesetz. Ist aber auch nicht, ist unterschiedlich. Also öffentliche Unternehmen, Linzer G zum Beispiel, ist schon inkludiert in dem Gesetz. Gibt es aber bei anderen Ländern vielleicht andere Regelungen. Also öffentliche Unternehmen, Linzer G zum Beispiel, ist schon inkludiert in dem Gesetz. Gibt es aber bei anderen Ländern vielleicht andere Regelungen? Also was ich sage, aber ja sehr allgemein. Ich frage jetzt rein für die Linzer G, weil da habe ich es alles angestellt und geben keine Antwort. Okay. Bin leider jetzt auch kein Experte von der Linzer G, aber gibt es... Okay, können Sie da den Workshop vielleicht? Ach so. Okay. Genau, gibt den Workshop vom Magistrat. Eine aller allerletzte Frage und dann gehen wir wirklich da den Workshop vielleicht. Ach so, okay. Genau, gibt den Workshop vom Magistrat. Eine aller, allerletzte Frage und dann gehen wir wirklich zum nächsten Vortrag. Richtig. Der Herr da hinten. Tut mir sehr leid. Dann gibt es noch eine aller, allerletzte Frage. Ich habe gar keine inhaltliche Frage, sondern könnte man vielleicht da hinten die Jalousien abdunkeln, damit da die Spiegelung weg ist. Das geht nicht. So, und zum Abschluss komme ich jetzt ganz persönlich zu Ihnen mit dem Mikro. Naja, also ich habe irgendwie so den Eindruck gehabt, dass Österreich das letzte Land in Europa oder auf der Welt ist, das irgendwie so ein Informationsfreiheitsgesetz kriegt. Und dass eigentlich die Beamten sie in Österreich sehr blödstellen haben können oder sozusagen, wenn sie wollen haben, haben sie etwas beauskunftet. Oder wenn es ein Interesse gegeben hat, dass man informiert worden ist, dann ist wahrscheinlich beim Umweltbundesamt oder so viel veröffentlicht worden. Aber wenn zum Beispiel im Unterrichtsministerium jemand nicht will, dass man weiß, dass es ihn überhaupt gibt, dann ist das eine eigene Kunst. Was hat sich da jetzt geändert? Was hat das gebracht? Ich habe vorher gehört, ein bisschen was das besser wird. Also ich hätte mir eigentlich erhofft, dass der große Schritt durch dieses Gesetz jetzt... Ich meine, es gibt seit einem Monat. Ich glaube, dass wir da wirklich Evidenz haben, müssen wir in einem Jahr weiter diskutieren. Tatsächlich. Also, ja, werde jetzt meine Antwort drauf. Man kann das ja noch gar nicht wissen, weil es es eben erst seit einem Monat gibt. Ich weiß es nicht, ob in diesem einen Monat da jetzt schon die wahnsinnige Flut am Anfang gekommen ist, ob sich da jetzt schon was geändert hat. Ja? Okay, ja. Also es wird anscheinend genutzt, bis dann, vor allem die Frist von vier Wochen wäre dann noch nicht einmal vorbei. Nein, wäre jetzt vorbei, wenn sie es ganz am Anfang gestellt hätten. Also kann ich Ihnen nicht sagen, weil wissen wir ja noch nicht. So, dann sage ich mal vielen Dank. Vielen Dank, Frau Trautendorfer, auch fürs Beantworten. Applaus nochmal. Und super, dass wir so ein engagiertes, kommunikatives Publikum haben. Finde ich voll super. Und jetzt kommen wir aber schon zu unserem zweiten Vortrag. Ich glaube, das ist jetzt genau, das wird viele Fragen beantworten, die aufgetaucht sind. Wir begrüßen Herrn Markus Hammettner vom Forum Informationsfreiheit. Er ist freier Datenschurnalist und ehrenamtlich als Vorstandsmitglied des Forums Informationsfreiheit tätig. Seine Rechtsstreits führten erstmals zur Anerkennung eines Rechts auf Information von Public Watch Talks durch österreichische Höchstgerichte. Er wird uns darüber informieren, was sich durch das neue Gesetz geändert hat und welche Aspekte unverändert bleiben. Genau. Jetzt muss er noch umgesteckt werden, glaube ich. Brauchen Sie noch eine Minute? Danke, es passt. Ja, es ist sicher super safe. So, schauen wir, ob ich auf das... Ja, perfekt. Na, das ist ein super Gang. Dann danke. Bitte, Herr Amertner, die Bühne gehört Ihnen. Hallo, danke. Danke für den ersten Vortrag. Wie gesagt, bei mir geht es jetzt darum, was wird neu, was bleibt beim Alten, was viele, was die eine oder andere Frage vielleicht ein bisschen beantworten könnte. Ein bisschen kurz dazu, warum Sie mir überhaupt zuhören sollten. Ich bin Teil des Forum Informationsfreiheit. Wir sind ein Nachfolgeprojekt des Blogs Amtsgeheimnis.at aus grauen Vorzeiten, die der bekannte Politikwissenschaftler Hubert Zicklinger, Josef Barth als Journalist damals noch gegründet haben und von dem habe auch ich zum ersten Mal von dieser Problematik Amtsgeheimnis mitbekommen. Da ging es zum Beispiel darum, dass in Niederösterreich Bürgermeister geschafft haben, die Anzahl der Vorzugsstimmen, die sie bekommen haben, geheim zu erhalten, weil das wäre in manchem Fall vielleicht ein bisschen peinlich gewesen und da wurde angefragt und das wurde einfach nicht herausgegeben und das hat mich aufgeregt. Deswegen bin ich dazu gestoßen und wir haben dann 2013 die Kampagne Transparenzgesetz AT gestartet, hatten innerhalb von kürzester Zeit 10.000 Unterstützer zusammen und zwei Wochen später hat die Regierung gesagt, wir werden das jetzt noch vor dem Sommer 2013 wohlgemerkt umsetzen, unsere Forderungen. Das ist dann nicht passiert, wie Sie wissen. Zwischendurch haben wir ein paar erfolgreiche Rechtsstreite vor den Höchstgerichten gemacht. Wer dazu mehr hören will, das passiert wahrscheinlich erst im Workshop. Und jetzt geht es eben um das neue Informationsfreiheitsgesetz, das beschlossen wurde letztes Jahr im Jänner und jetzt noch nach eineinhalb Jahren Nachspielzeit für das Amtsgeheimnis im September in Kraft getreten ist. Da waren wir zum Beispiel als Experten im Verfassungsausschuss. Ich persönlich bin eben freier Datenjournalist und bin Projektleiter auch unseres Projekts FragDenStaat.at. Datenjournalist und bin Projektleiter auch unseres Projekts FragDenStaat.at. Wir reden jetzt über die relevante Gesetzeslage vorher, vor 1. September und jetzt danach, insbesondere über das Informationsrecht auf Anfragen und über die proaktive Veröffentlichung und über die Rechtsdurchsetzung sprechen wir hauptsächlich dann in unserem Workshop. Und die Gesetzeslage vorher war zweiteilig oder hatte in Wahrheit drei Teile. Wir hatten den Artikel 20 Bundesverfassungsgesetz, wo in Absatz 3 schon seit einem guten Jahrhundert die Amtsverschwiegenheit festgeschrieben wurde. Tatsächlich auch nur im Sinne von gewissen Geheimhaltungstatbeständen, aber die wurden tendenziell recht weit ausgelegt. In Absatz 4 kam 1987 die Auskunftspflicht dazu für Behörden. Da wurde festgelegt, dass Auskunft zu erteilen ist, soweit keine Geheimhaltungspflicht, die im Absatz drüber definiert wurde, quasi zutrifft. Und 1987 hat sich Österreich beschlossen, wir werden jetzt transparent, wir machen ein Auskunftspflichtgesetz mit einer relativ langen Frist und gewissen Einschränkungen zur Aufwand und zur Mutwilligkeit. mit einer relativ langen Frist und gewissen Einschränkungen zur Aufwand und zur Mutwilligkeit. Sehr viel kam aber dann sehr schnell dazu von der Einschränkung durch eine recht lasche, ständige Rechtsprechung, wo die ersten Menschen nach Dokumente gefragt haben, schon Ende der 80er, und die Höchstgerichte haben dann recht schnell gesagt, alles, was irgendwie in der Nähe einer Akteneinsicht kommt, zum Beispiel auch die Frage nach einem konkreten Dokument, ist nicht durch die Auskunftspflicht gedeckt, weil die Auskunftspflicht verpflichtet nur zur Auskunft und nicht zur Herausgabe von Informationen. Und eine Auskunft ist ungenauer als das, was im Akt steht. Und damit haben wir jetzt gut mein ganzes Leben lang gekämpft. Das Gesetz war so alt wie ich. Und in letzter Zeit haben wir dann ein bisschen mit Gerichtsverfahren das wieder eingeschränkt, aber das war die Grundproblematik. Plus natürlich die ganze Kultur, die sich rundherum entwickelt hat. Dass man einfach, es gab keine Sanktionen, also warum würden wir überhaupt was rausgeben? Seit dem 1.9. haben wir jetzt die neue Gesetzeslage, die vorher erwähnten zwei Absätze in der Bundesverfassung sind gestrichen worden und wir haben neu den Artikel 22a BVG und das Verfassungsgesetz, wo eben einerseits eine proaktive Veröffentlichungspflicht definiert wird, aber auch die Informationsbegehren, also das, was nicht proaktiv veröffentlicht wird, kann man trotzdem anfragen. Aber die Abwägung ist stärker betont. Das heißt, es gibt keine absoluten Geheimhaltungstatbestände, wo diese Behörde sagen kann, ja, das ist die nationale Sicherheit, da brauchen wir gar nicht überlegen, ob es vielleicht ein öffentliches Interesse gibt, das trotzdem dafür spricht, das herauszugeben. Also die Abwägung haben wir jetzt bei allen Geheimhaltungstatbeständen. Das ist auch, wenn man den internationalen Vergleich hat, nicht in allen, auch in den vorbildlichen Gesetzen nicht so. Also viele Länder haben absolute Geheimhaltungstatbestände und abzuwägende Geheimhaltungstatbestände. Wir haben alle abzuwägende. Und im Informationsfreiheitsgesetz finden wir das ganze Verfahren dazu. Das sind die Fristen, eine Geführenfreiheit, die jetzt neu ist, die ähnliche Einschränkungen wie vorher. Und das können wir jetzt ungefähr mal ein paar Kernpunkten vergleichen. Einerseits, wenn es das Informationsbegehren, was im vorigen Vortrag das Passive war, was verwirrend ist, weil für uns Bürgerinnen und Bürger oder andere Personen, die nicht Bürgerinnen und Bürger sind, wir müssen ja aktiv was machen, um ein Informationsbegehren zu stellen. Das Passiv, aktiv-passiv war im vorigen Vortrag ja aus Sicht der Behörde. Also wir können jetzt, konnten vorher zum Beispiel Dokumente nicht anfragen, außer was wir vor den Höchstgerichten durchgekämpft haben. Public Watch Dogs haben wir in den letzten Jahren durchgekämpft können, durchaus danach fragen wir schon Journalisten, Wissenschaftler etc. Aber das musste man irgendwie argumentieren. Jetzt kann man einfach jede Information, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, grundsätzlich mal anfragen. Und wenn es ein Tonband ist, das irgendwo rumliegt, aus den 70ern, wenn es seitdem verwendet muss, nicht mehr, kann man es haben. Die Frist war bisher acht Wochen. Zwischendurch gab es einen SPÖ-ÖVP-Entwurf, der die Frist auf 8 Wochen plus 8 Wochen geändert hätte. Da haben wir ein bisschen protestiert im Gesetz. Jetzt stehen 4 plus 4 Wochen. Das heißt, die erste Antwort muss nach 4 Wochen passieren, grundsätzlich. Aber in besonders komplizierten Fällen oder wenn viele Personen betroffen sind, die man auch vielleicht hören sollte, ob sie was dagegen haben, dass ihre Informationen zum Beispiel rauskommen, dann kann es erweitert werden um weitere vier Wochen. Das heißt, wir haben mehr oder weniger im schlimmsten Fall die gleiche Frist wie vorher, aber im Regelfall soll es die Hälfte, soll es nun halbiert sein. Eine Anfragegebühr stand zwar nicht im Auskunftspflichtgesetz, aber die war grundsätzlich nach den Regelungen des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes, mein neuer Erzfeind, grundsätzlich möglich. Das ist uns mal passiert. Wir haben alle Gemeinden angeschrieben in völliger Unkenntnis dieser AVG-Regelung und dann hat der Gemeindebund geschrieben, liebe Gemeinden, ihr könnt diesen lästigen Journalisten jetzt 14,30 Euro Eingabegebühr verrechnen für ihre dafür, dass sie sich getraut haben, euch ein E-Mail zu schicken. Das haben manche auch wirklich versucht zu verrechnen, nicht mit Erfolg, aber es war ein kurzer Schockmoment. Jetzt ist klar, es gibt keine Gebühr für Anfragen und keine Gebühr für Bescheide. Alles, was im IFG quasi geregelt ist, ist für Bürgerinnen und Bürger und alle anderen, weil es ist ein Jedermannsrecht. Und über Jedermannsrecht können wir auch diskutieren, aber das ist der Fachbegriff. Das können wir auch diskutieren, aber das ist der Fachbegriff. Ist es grundsätzlich mal gebührenfrei, solange man noch nicht zu Gericht geht. Vorm Gericht wird es dann gebührenpflichtig. Ja, genau. Also grundsätzlich ist bei den Gebühren eine Ausnahme entstanden, wenn man zum Beispiel sagt, ich will das bitte ausgedruckt und per Post geschickt bekommen, dann kann es einem passieren, dass man da eine Kopiergebühr verrechnet bekommt für das Papier und das Ausdrucken. Aber das kann nicht passieren, wenn man es... Das haben wir noch nicht durchjudiziert und ich empfehle einfach, digitale Auskünfte zu begehren und dann muss es passen. Ausnahmetatbestände haben wir jetzt auch teilweise nicht abzuwägen. Früher gehabt, jetzt sind sie explizit abzuwägen. Das heißt, in den Erläuterungen steht klar, es gibt einen Harm-Test. Das heißt, welcher Schaden tritt an dem Geheimhaltungstatbestand ein, wenn man die Information rausgibt? Muss mal beziffert werden oder erhoben werden? Und einem Public Interest Test, einem Test gibt es ein öffentliches Interesse, obwohl dieser Schaden vielleicht eintreten könnte, die Information trotzdem herauszugeben. trotzdem herauszugeben. Das muss die Behörde grundsätzlich laut diesen Gesetzeserläuterungen machen, wenn sie sich auf einen Ausnahmetatbestand beruft. Ich sage nicht, dass sie es machen, das wissen wir noch nicht. Wir haben noch keinen einzigen Bescheid aus dem neuen Gesetz bekommen. Aber das ist die Vorschrift. Der Umfang war bis jetzt auch geregelt als die Besorgung der übrigen Aufgaben der Verwaltung darf nicht wesentlich beeinträchtigt werden durch eine Auskunft und das wurde großteils übernommen. Die sonstige Tätigkeit des Organs darf nicht wesentlich und unverhältnismäßig beeinträchtigt werden durch eine Auskunft. In den Erläuterungen steht aber auch, wenn man gar keine Ressourcen hat, indem man sagt, ja, wir haben da einen Hansel, der eine Stunde in der Woche angestellt ist für die Informationsfreiheit und der hat einfach keine Zeit, dann ist das nicht ausreichend, um gar keine Auskunft, quasi gar keine Informationserteilung zu argumentieren. Das ist dieses Unverhältnismäßig in diesem Satz. Und dann gibt es noch eine Mutwilligkeitsbestimmung. Die Behörde kann behaupten, dass eine Anfrage mutwillig gestellt wurde und allein deswegen sagen, dass die Information nicht erteilt wird. Was ist die Mutwilligkeit? Mutwillig handelt laut österreichischer Judikatur unter anderem, wer sich im Bewusstsein der Grund- und Aussichtslosigkeit, der Nutz- und Zwecklosigkeit seines Handels an die Behörde wendet. Zwecklosigkeit seines Handels, wenn die Behörde wendet. Das ist mittlerweile, das ist eine recht hohe Hürde, sagen wir mal so, weil die Behörde muss tatsächlich beweisen quasi, dass man sich dessen bewusst war und es reicht nicht, wenn man gelernter Österreicher ist und eh von vornherein aufgegeben hat. Das Problem ist aber wirklich, wir hätten das gerne wirklich nicht drin gehabt, weil, danke allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz, wie gesagt, mein neuer Erzfeind, da ist definiert, dass eine Mutwillensstrafe ausgesprochen werden kann, wenn die Behörde sowas feststellt. Und die kann bis zu 726 Euro hoch sein. Und ja, man kann sich dagegen wehren, aber das ist wieder so ein Repressionsmechanismus gegen Informationswerber, der eigentlich aus unserer Sicht äußerst unüblich ist. eigentlich aus unserer Sicht äußerst unüblich ist. Wenn man nur einzelne Anfragen stellt, kommt man aber wirklich da nicht hinein. Die Stadt Wien hat es einmal behauptet, dass ich mutwillig gehandelt habe. Da hat man sich vor Gericht aber wirklich keine Chance. Genau, dann muss man, die Frage war kompliziert, wir reden jetzt nicht drüber. Sorry. Das betrifft jetzt Anfragen an Behörden. Neu in diesem, oder sagen wir mal anders, es gibt jetzt auch eine Regelung zu Anfragen an staatsnahe Unternehmen ohne Verwaltungsfunktion. Und die gab es vorher nicht, deswegen gibt es keine Vorherspalte. Und das ist sehr ähnlich. Also Frist gleich 4 plus 4 Wochen, wieder keine Anfragegebühr. Man muss tatsächlich, da gibt es keine Bescheide. Also bei einer Anfrage an Behörden bekommt man zuerst eine Ablehnung und dann muss man sagen, ich hätte gerne einen Bescheid, damit ich irgendwann vielleicht vor Gericht gehen kann. Bei Anfragen an staatsanalyse-Unternehmen, sobald die sagen, na, gehen wir nicht her, kann man direkt zu Gericht gehen. Das hat Vorteile und große Nachteile. Ausnahmetatbestände sind genau gleich wie für Behörden, außer dass die Stellung des Unternehmens im Wettbewerb irgendwie auch geschützt wird. Wir sind super gespannt, wie das argumentiert wird. Umfang ist wie bei Behörden, Notwilligkeit ist völlig ungeregelt, weil das AVG trifft auf staatsnahe Unternehmen ohne Verwaltungsfunktion nicht zu. Warum steht hier Anfragen an staatsnahe Unternehmen und ohne Verwaltungsfunktion? Es gibt so etwas wie ein Umweltbundesamt GmbH oder eine Agentur für Ernährungssicherheit, die AGES. theoretisch privatrechtliche Unternehmen, die früher immer gesagt haben, Auskunftspflicht, wir sind GmbH, also wir können keine Bescheide ausstellen. Die betrifft uns nicht, obwohl denen im Gesetz explizit Verwaltungsaufgaben zugewiesen wurden. Und die haben vor Gericht mehrfach ziemlich einen auf den Deckel bekommen, weil natürlich, sie hatten schon vorher eine Verwaltungsfunktion und mussten schon vorher Anfragen beantworten und Bescheid ausstellen, wenn sie es nicht beantwortet haben, obwohl sie keine Behörde-Behörde sind. Neu ist wirklich, dass man auch, sagen wir mal, eine Linz AG, alle Unternehmen in der öffentlichen Hand, außer manche in Niederösterreich, die Rechnungshof geprüft sind, grundsätzlich mal anfragen kann, außer sie sind börsennotiert. Heißt, verbund fällt zum Beispiel raus. Linz AG ist, soweit ich weiß, nicht börsennotiert und deswegen drin. Linz AG ist, soweit ich weiß, nicht börsennotiert und deswegen drin. Das ist ganz neu. Also das Recht bei staatsnahen Unternehmen, sagen wir mal ÖI AG, sagen wir mal irgendwelchen Unternehmen, die die Gemeinde gegründet hat, um Müllabfuhr zu organisieren oder was auch immer, kann man jetzt anfragen. Wien Holding, easy. Asfenag, anfragbar. Es gibt eine ganz lange Liste der Rechnungshof-geprüften Stellen beim Rechnungshof und da sieht man, was man alles grundsätzlich anfragen kann. Machen wir mal zwischendurch zwei Fragen. Der Nick Basch hat im Podcast gesagt, dass quasi auch private Unternehmen auskunftspflichtig sind, wenn sie staatliche Aufgaben erfüllen, hat er das Beispiel genannt, Autowerkstätten, weil das Erteilen von einem Pickerl ist auch eine quasi hoheitliche Aufgabe. Und ich habe dann überlegt, was gibt es da außer Werkstätten noch theoretisch für Firmen, also private Firmen, zu 100 Prozent private Firmen, die da reinfallen? Das ist wirklich eine exzellente Frage, weil das ist das Lehrbuchbeispiel für eine private Firma, die mit dem Staat nichts zu tun hat, die nicht im Eigentum ist, macht eine hoheitliche Handlung. Mir ist bis jetzt in den gut acht Jahren, die ich von diesem Fall weiß, noch kein anderes Beispiel eingefallen. Aber vielleicht kommt mal was vor. Ich hätte eine Frage, konkrete aus Wels, beim Welser Stadtmarketing zum Beispiel, das ist zu 100% in der Hand, ist ein privates Unternehmen, aber in der Hand von der Stadt Wels. Müssen die dann auch Auskunft geben? Ich gehe davon aus. betrifft und dort in die Anfrage auch reingestellt, Stadt Wels plus Stadtmarketing. Er hat aber Stadtmarketing verweigert, quasi die Auskunft. Muss eine Behörde dann eigentlich beides machen, in dem Fall der Bürgermeister, oder muss man das direkt dann stellen? Für jede Stelle sind nur die Informationen betroffen, die bei ihr vorhanden sind. Das heißt, für die Informationen, die nicht bei ihr vorhanden sind, wo andere zuständig wären, muss die Behörde auf die andere Organisation verweisen oder es weiterleiten. Das heißt, in dem Fall ist es wirklich gescheit, bei beiden Stellen anzufragen und das separat zu führen. Es sind auch wirklich ganz andere Rechtsmittelfristen, alles mögliche. Also ist gut, das zu trennen. Ich habe mir jetzt das Gesetz jetzt schnell angeschaut online und mir die Liste angeschaut an Ausnahmen. Die ist ja extrem lang. Und da steht jetzt da, dass das ermessen ist. Das heißt, das muss ja irgendwie ausjudiziert werden, alles was ermessen ist. Das heißt, das muss irgendwie ausjudiziert werden, was alles ermessen ist. Das heißt, wir stehen ja eigentlich ganz am Anfang. Man muss jetzt viele Fragen stellen und dann muss man ausjudizieren, was ist angemessen, was ist nicht angemessen. Ich stimme zu. Es gibt eine lange Liste oder eine mittellange Liste plus ein paar Zusatzinformationen, weil das ja irgendwie auf zwei Stufen ist, an Ausnahmen. Das Gute ist aber, dass jede dieser Ausnahmen mehr oder weniger internationales Best Practice ist. Und das war auch schon vorher internationales Best Practice, weil es mehr oder weniger aus dem EGMR Artikel 10, also der Konvention für Menschenrechte übernommen wurde. auf menschenrechtlicher Ebene, aber auch von bisher von den Auskunftspflichtgesetzen, wo wir schon sehr hohe Erfolge eingefahren haben, die laut unserer Meinung Präzedenz schon auch für dieses neue Gesetz haben. Zum Beispiel ein Eurofighter-Vertrag musste teilweise mal herausgegeben werden an mich nach einem längeren Rechtsstreit. Die Timeline ist in den Folien für den Workshop. Also wir fangen da nicht bei null an. Die lange Liste an Ausnahmen ist auch gar nicht unberechtigt, weil der Staat und staatliche Unternehmen so unterschiedlichste Informationen haben und das ist jetzt mal ein Framework, wie man vorzugeben hat. Und das Gute ist wirklich, es gibt diese Abwägung mit dem öffentlichen Interesse zu jedem dieser Geheimhaltungstatbestände und das ist dann auch wirklich, das liegt nicht bei den Beamten oder bei den Sachbearbeiter, sondern das kann man auch wirklich, diese Abwägung von den Gerichten kontrollieren lassen und das ist ein großer Schritt. Muss ich ein bisschen in Schutz nehmen. Es hätte besser gehen können, aber nicht bei der Liste der Geheimhaltungsdatbestände. Da wären wir eigentlich nicht rausgekommen mit einer Kürzerin. Es war hier vorne noch eine Frage, glaube ich, und dann würde ich vielleicht weitermachen. Nachher, passt. Auch neue proaktive Veröffentlichung, das ist diese aktive Veröffentlichung durch die Behörden. Die Pflicht zur Veröffentlichung von diesen Informationen von allgemeinem Interesse ist komplett neu in der österreichischen Rechtsordnung, außer für Studien und Gutachten. Wir hatten die letzten eineinhalb Jahre des Amtsgeheimnisses eine zusätzliche Verfassungspflicht für alle Behörden zur Veröffentlichung von Studien und Gutachten, die auch die Gemeinden betroffen hat. Die proaktive Veröffentlichung geht weiter. Sie betrifft nicht nur die Verwaltung, sondern auch die Justiz und Parlamente. Aber die große Ausnahme sind kleine Gemeinden unter 5000 Einwohner. Hier fällt auch diese bisherige Pflicht zur Veröffentlichung von Studien und Gutachten. Diese Ausnahme für kleine Gemeinden, das ist ein Missverständnis, das sehr oft kommt. Die Ausnahme gilt nur für die proaktive Veröffentlichung. Wir können alles bei allen Behörden anfragen. Kleine Gemeinden müssen nur nichts proaktiv rausgeben. Anfragen. Kleine Gemeinden müssen nur nichts proaktiv rausgeben. Es ist ihnen aber geraten, sie dürfen, weil dann sparen sie sich den Prozess des Anfragekriegens und Beantwortens. Ein bisschen zur Rechtsdurchsetzung. Bei Behörden braucht man nach einer Ablehnung oder nachdem sie gar nicht geantwortet haben, mal einen Bescheid. Den Bescheid muss man extra quasi beantragen. Dafür haben sie wieder, dafür hatten sie früher sechs Monate Zeit, nun zwei Monate. Das ist ein bisschen absurd, weil das Ergebnis schon feststeht, dass die Information nicht herausgegeben wird und dann hat die Behörde noch zwei Monate Zeit, um sich einen Grund zu überlegen, warum sie nicht herausgegeben wird. Wir hätten es auch gern anders gehabt. Im UEG ist es anders. Die Kollegin vom Öko-Büro wird da sicher noch was zu erzielen haben. Aber das ist jetzt die neue Situation. Es ist zumindest nicht mal ein halbes Jahr, dass man wartet auf einen Bescheid. Auch die Gerichte haben jetzt eine kürzere Frist. Grundsätzlich müssen die Verwaltungsgerichte die erste Instanz innerhalb von, mussten sie innerhalb von sechs Monaten entscheiden, nun zwei Monate. Das hat das Bundesverwaltungsgericht oft nicht gehalten, schon die sechs Monate. Ich bin super gespannt, ob sie jetzt Prozesse geschaffen haben, um das in zwei Monaten zu schaffen. Und bei Unternehmensstiftungen etc. gibt es ohne Bescheid eine direkte Beschwerde nach einer negativen Antwort. Wer mehr wissen will zur Rechtsdurchsetzung, wie gesagt, das ist ein ganz eigenes Ding. Ich habe ein bisschen von meinem Gerichtsverfahren zu erzählen. Das machen wir dann im Workshop. Eine ganz neue Regelung ist auch in § 10 IFG, Informationsfreiheitsgesetz, die Information Dritter. Das habe ich vorher kurz erwähnt. Wenn man zum Beispiel jetzt eine Liste von Förderungen und ihrer Empfänger anfragt, betrifft diese Anfrage, wenn man wissen will, wer sie bekommen hat, auch Dritte. Also der Erste bin ich, der Zweite ist die Behörde, die Dritten sind alle anderen. Graf 10 IFG sagt, es gibt sowas wie ein Recht auf Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung. Wenn irgendwie möglich, soll die Behörde Betroffene dritte hören und fragen, ob sie was dagegen hätten, wenn ihre Informationen herausgegeben werden. Das Problem ist ein bisschen, so erfahren Dritte von einer Anfrage, die sie betrifft, bevor ich als Anfragesteller weiß, wen die Anfrage betrifft. Das heißt, wenn man als Journalist eine Recherche macht und zum Beispiel zu Sanktionen zu russischen Oligarchen macht, will man das vielleicht nicht. Dass da vorgewarnt wird, dass da jemand gerade an so einer Recherche arbeitet. Es gibt, die SPÖ hat eine vage Ausnahme für Public Watch Dogs und JournalistInnen da hinein reklamiert, die aber super, super vage definiert ist und man kann sich wirklich nicht darauf verlassen, dass das nicht passiert, wenn man sagt, ich bin Journalist, das sollte nicht passieren. Und man kann sich wirklich nicht darauf verlassen, dass das nicht passiert, wenn man sagt, ich bin Journalist, das sollte nicht passieren. Das ist so eine schwierige Regel, wo wir super gespannt sind, wie die Gerichte da entscheiden, ob da überhaupt Gerichte entscheiden können, wenn ein Journalist sagt, ich will das nicht und die Behörde sagt, wir machen es trotzdem. Ich habe mir gedacht, zuallerletzt schauen wir noch auf unsere Forderungen 2013, als wir mit Transparenzgesetz.at gestartet haben, wo wir einfach aus Hamburg vom Hamburger Transparenzgesetz alle unsere Forderungen abgeschaut haben. aber ins Gesetz im deutschsprachigen Raum damals. Die wollten ein Recht auf Wissen und einen Zugang zu Dokumenten und Informationen. Da haben wir jetzt mal im IFG das Sinbi als abgedeckt. Die wollten auch proaktive Veröffentlichungspflichten. Das gibt es jetzt auch im österreichischen IFG. Etwas war gedefiniert, aber was will man mehr? In einem zentralen Online-Register. Das ist das DataGV, das im vorigen Vortrag öfters gefallen ist. Die gibt es jetzt noch nicht, aber ab Dezember gilt sie. Weil erst drei Monate, nachdem es das zentrale Informationsregister gibt und das kundgemacht wurde, ist auch die Pflicht für Behörden, da wirklich drin zu publizieren. Also ab Dezember alle Informationen, die proaktiv zu veröffentlichen sind, müssen auf DataGV.at auch im Katalog aufscheinen. Und überwacht wird das Ganze von einer oder einem Informationsfreiheitsbeauftragten, der Behörden unterstützt, aber auch überwacht, schaut, dass die proaktive Veröffentlichungspflicht auf Wirklichkeit eingehalten wird, nicht ein Vertrag in der Schublade steckt, statt dass er online gestellt wird. sagen, mir wurde da eine Information nicht gegeben, ich will aber nicht vor Gericht. Unterstützen Sie mich bitte, macht das so Sinn, diese Informationsverweigerung? Und der fehlt. Und das wäre ein zentraler Baustein gewesen, der dieses System zu funktionieren gebracht hätte. Also es gibt diverse internationale Studien, sobald es eine Behörde, eine unabhängige Behörde gibt, die dieses ganze System überwacht, kommt die Informationsfreiheit zum Durchbruch. Wir haben das nicht. Das heißt, die ganzen Aufgaben, die diese Behörde machen muss, müssen wir jetzt machen. Auch dafür gibt es das Forum Informationsfreiheit jetzt. Das Recht auf Wissen ist mehr oder weniger das Recht auf Auskunft. Das heißt, es muss nicht nur um Dokumente gehen, sondern man kann auch generell mal Fragen stellen. Jetzt gibt es noch ein paar offene Fragen für Feinspitze. Welche staatlichen Unternehmen sind mangels Rechnungshofprüfung nicht anfragbar? Wie funktionieren Informationsbegehren und berufliche Interessensvertretungen wie Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer, Erste Kammer etc. Wo endet die Justizverwaltung? Ist das, was im Weisungsrat, im Justizministerium passiert, eine Justizaufgabe oder eine Verwaltungsaufgabe? Exzellente Fragen, für die heute weder Zeit ist noch ich der Experte bin. Ich glaube, wir sind gut in der Zeit und Detailfragen klären wir jetzt entweder da oder im Workshop. Es gibt noch ein paar Links. Einerseits unser Portal fragt.at andererseits das Forum Informationsfreiheit braucht ist bürgergetragen. Wir finanzieren uns nur durch Spenden. Wir schreiben gerade jeden Monat ein Minus. Wir freuen uns über Unterstützung. Man folgt uns auf Plusky, auf Mastodon oder über unseren Newsletter und unsere E-Mail-Adresse steht auch auf der Slide-An. Danke. Vielen Dank, Herr Ametner. Lassen wir mal ganz kurz durchschlaufen und applaudieren Sie länger. Wer jetzt noch inhaltliche Fragen hat, die nicht dann im Workshop vorkommen, und ich finde es total legitim, wenn Sie sagen, das klären wir dann im Workshop, bitte melden, dann komme ich. Oder die Frau Fischer mit dem Mikro. Ich habe die Frage, die Veröffentlichungspflicht von Studien. Also die Eurofighter, die ich habe beim ersten Volksgruppe in den 80er Jahren gegen Abfangjäger mitgearbeitet. Und gibt es da vielleicht Studien, die herumkugeln und müssen die jetzt veröffentlicht werden aus den 80er Jahren oder wie weit geht das zurück oder ist das jetzt erst ab heuer? Oder ist es jetzt erst ab heuer? Exzellente Frage. Die proaktive Veröffentlichungspflicht betrifft nur Informationen, die neu anfallen ab dem 1. September. Die Behörden mussten nicht das ganze Archiv durchgehen. Was ist alles da von vor 25 Jahren noch? Ist das von öffentlichem Interesse, von allgemeinem Interesse? Sorry, das mussten sie nicht. Das geht jetzt nur um neue Studiengutachten. Aber alte Gutachten können Sie sehr gern anfragen. Bei den Fragen für Fanspitzer war ich jetzt nicht dabei. Was ist mit dem Archivgesetz? Das ist auch eine exzellente Frage, zu der wir auch länger diskutieren können. Gibt es noch eine Frage aus dem Publikum? Wie schaut es jetzt aus bei den Gemeinden? Wenn die Gemeinden jetzt angefragt werden, haben die jetzt geschultes Personal, die sich auf dieses Ding spezialisiert? Oder ist das einfach, kommt eine Anfrage, dann machen wir was. Kriegt man jetzt eher konkrete Antworten? Oder ist das nach wie vor, weil sich keiner zuständig fühlt und nicht wirklich Auskunft geben kann? Das ist eine exzellente Frage, dass man die Gemeinden selbst fragen kann. Vielleicht kann auch die Kollegin aus der Stadt Linz Antworten geben. Aus unserer Sicht von außen war es so, dass dieser eineinhalb Jahre lange Vorbereitungsprozess jetzt nicht super transparent war. Das heißt, wir wissen nicht, ob jetzt jede Gemeinde jemanden wirklich hingeschickt hat zu einer Schulung. Der Gemeindebund hat schon Schulungen zum Beispiel angeboten, Webinare, alles Mögliche. Also ich würde davon ausgehen, dass im Normalfall, wenn man jetzt einer Gemeinde eine E-Mail schreibt und sagt, informationsfreies Gesetz, dass das zumindest jemand schon mal gehört hat. Für mehr kann ich nicht garantieren. Jeden Tag vielleicht auch. Grüß Gott, ich bin die Frau Mag. Rechberger vom Mag. Linz. Also ich kann jetzt natürlich nur für Linz sprechen und da ist es natürlich so, dass wir einerseits eine zentrale Stelle haben, beziehungsweise auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschult haben. Also da sollte es auf jeden Fall so sein, wenn, wie Sie sagen, da eine Anfrage reinkommt, wo sie auf das IFG berufen wird, dass das bearbeitet wird und an die richtige Stelle dann kommt. Großartig. Gibt es noch eine Frage? Ja. Ich bin Gemeinderat in einer sehr kleinen Gemeinde im Mühlviertel und bei uns war sie zumindest, ist der Amtsleiter auf eine Schulung geschickt worden. Und ich hoffe, dass das in allen Gemeinden so passiert ist. Was dann genau das hilft und wie gut die das dann machen, ist wahrscheinlich eine andere Frage. Ich habe auch noch eine kurze Antwort drauf. Ich mache Rechtsberatung beim Öko-Büro und wir haben schon einen Fall gehabt, wo die Gemeinde abgelehnt hat, weil sie gesagt hat, diese Information ist vor dem 1.9. entstanden und deswegen müssen wir diese Anfrage ablehnen. So viel dazu. Ich sage jetzt nicht, welche Gemeinde es war. Da kommt ja schon eine voll interessante Diskussion in Gang. Ich sehe schon, in den Workshops wird es sicher super zugehen. Gibt es noch eine allerletzte Frage, bevor wir in die Pause gehen? Wir sind super in der Zeit grundsätzlich. Mit dem DataGV.at. Also dort kommen nur Sachen rein, die proaktiv veröffentlicht werden. Das heißt, von kleinen Gemeinden kommt dann nichts rein, wenn die nicht von sich aus was tun. Kommt es dann rein, wenn es beauskunftet wird? wie andere Informationen auf datige VAT landen sollten, außer es gibt das Informationsweiterverwendungsgesetz etc. Also ich glaube, es ist allen unbenommen, da Informationen hinzustellen. Als jemand, der auch journalistisch tätig ist, bin ich tatsächlich sehr skeptisch zu Forderungen, wie man sollte alles, was beauskunftet wurde, auch gleich online stellen. Mir persönlich ist es schon passiert, dass ich zwei Jahre vor Gericht mal gekämpft habe für eine Information. Dann hat die Behörde diese Information auf die Website gestellt und mich per Brief darüber informiert, was natürlich dazu geführt hat, dass ich der letzte Wartjahr erfahren habe, dass diese Information jetzt verfügbar ist. Und das ist auch nicht ideal. Und damit auch wirklich Menschen quasi motiviert sind, ihr Recht dann zu nutzen und das nicht dann im letzten Moment untergraben wird durch irgendwelche Aktionen der Öffentlichkeitsarbeit, bin ich tatsächlich gar nicht so dafür, dass man solche Dinge zumindest gleich online stellt. Dankeschön. Da hinten gibt es, glaube ich tatsächlich gar nicht so dafür, dass man solche Dinge zumindest gleich online stellt. Dankeschön. Da hinten gibt es, glaube ich, noch eine Frage. Ja, und zwar einen Wunsch. Wir müssen jetzt entscheiden, ob ich in den einen oder in den anderen Workshop gehe und gibt es die Möglichkeit, dass man den anderen Workshop dann auf Video nachsieht? Anscheinend leider nicht. Aber ich habe mich auch schon beschwert, dass ich einen Workshop halten muss, weil die anderen beiden sind auch super interessant. Also sehr schwierig. So, hier gibt es noch eine Frage. Eine Anschlussfrage an das Vorher. Wenn ich jetzt etwas abfrage und mich dazu entschließe, das zu veröffentlichen, muss ich eigentlich selber wiederum dieselben Abwägungen machen, ob beispielsweise die Informationen datenschutzrechtlich korrekt sind, wenn ich sie bekomme, oder kann ich sie eigentlich davon ausgehen, wenn ich sie bekomme, muss sie auch jeder andere bekommen, also kann ich sie auch veröffentlichen? muss sie auch jeder andere bekommen, also kann ich sie auch veröffentlichen? Das ist tatsächlich eine super Frage, zu der wir, wo wir auch gerade möglicherweise mit der Datenschutzbehörde streiten müssen, weil wir eine behördliche Information auch dann weiter online gestellt haben, automatisiert, und dann eine Datenschutzbeschwerde gegen uns erfolgreich war, obwohl die Behörde die Information so herausgegeben hatte. Ob es da einen Vertrauensschutz oder so gibt, ich würde dafür kämpfen. Aber ja, jede Veröffentlichung in Österreich unterliegt dem Medienrecht etc. und da muss man schon auch die Rechtslage rundherum berücksichtigen. Also nur weil man eine Information kriegt, die auch eins zu eins veröffentlichen, kann ich jetzt gar nicht quasi einen Persilschein dafür ausstellen. Aber wenn ja die Behörde prüft, ob es ein öffentliches Interesse gibt und das BHA damit dann Informationen gibt, kann ja davon ausgehen, dass das ja dann auch so ist, oder? Und das BHA, damit es dann Informationen gibt, kann ja davon ausgehen, dass das ja dann auch so ist, oder? Also ich habe in manchen Verfahren schon erfolgreich argumentiert. Leute, ich bin Journalist, für mich gilt das Medienrecht. Ich brauche manche Informationen für eine Recherche, die ich dann nicht zwingend online stelle, nur um quasi Behauptungen von Behörden zu verifizieren etc. Und das ist durchaus auch schon mal durchgegangen. Und dann bin ich aber, wenn ich dieses Argument bringe, muss ich auch wirklich reingehen und selbst diese Abwägung nochmal treffen. Ja, bin auch selbst kein Jurist. Also im Zweifel eher Vorsicht. Da drüben war noch eine Frage, bitte. Ich habe eine Anfrage über Frag den Staat gestellt und habe dann nach zwei Wochen auch die Antwort bekommen. Und die steht dann auf der Homepage von Frag den Staat. Die ist ja dort veröffentlicht. Ja, wenn sie dort veröffentlicht, kann ich sie ja auch weiterschicken. Das auf jeden Fall, ja. Das stimmt. Also ich kann, Entschuldigung, also ich habe das mit der Anfrage überfragt, den Staat, es war schon ein Einbruch und das hat super funktioniert und ich habe dann dieses Gutachten bekommen, das vorher von verschiedenen Gemeinderäten und Vorständen angefragt worden ist und es war unmöglich. Und jetzt war es nach zwei Wochen da. Also eine sehr angenehme Sache. Das freut mich. Das jetzt funktioniert. Auf FragDenStaat.at nur als Kontext kann man eine Anfrage per Default, ist quasi öffentlich einsehbar. Aber und Antworten sind dann, wenn man es öffentlich gestellt hat, auch öffentlich einsehbar. Anhänger muss man selber noch schauen, nicht, dass die eigene Adresse zum Beispiel da drin steht, in einem Anschreiben, und die will man vielleicht selbst auch schwärzen und andere Sachen. Also Anhänger muss man erst freischalten. Aber es gibt auch die Möglichkeit, quasi besonders für JournalistInnen, Anfragen über Fragende in den Staat zu stellen, ohne dass sie sofort online gestellt werden. Das sind so die Optionen, die man hat. Aber schön, dass es Ihnen das Portal gefällt. Da gibt es noch eine Frage. Anwendbarkeit vom IFG. Ich habe eine Anfrage gestellt in Wels bezüglich der Auftragsvergabe oder der Diskussion beim Wechsel von den Altkle Muss dann diese Firma, die den Zuschlag gegeben hat, auch informiert werden bei so einer Anfrage? Oder kann man grundsätzlich auch nicht öffentliche Staatssenatsprotokolle anfragen mit dem IFG? öffentliche Staatssenatsprotokolle anfragen mit dem IFG? Ich werde nicht müde zu betonen, alles was da ist und irgendwas mit dem Behördenhandeln zu tun hat, ist grundsätzlich anfragbar. Tatsächlich hatten wir schon so Entscheidungen der Landesregierung, wo aufgrund der alten Rechtslage noch gesagt wurde, die wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit quasi beschlossen und deswegen ist das besonders schützenswert. Und das hat auch vor Gericht gehalten. Da müssen wir schauen, ob das wirklich ständige Rechtsprechung wird. Ich hoffe nicht. Aber grundsätzlich, wir können nach allem fragen. Ausschreibungen sind jetzt normal, weil es sowieso quasi öffentlich zu stellen, Ausschreibungsunterlagen und wer es bekommenshandeln. Also die Anwendbarkeit ist, glaube ich, nicht die relevante Frage in diesem Zusammenhang. Geheimhaltungstatbestände, teilweise Informationszugang etc. kann man alles vielleicht diskutieren, aber anwendbar. Ich bin kein Jurist und ich bin nicht Ihr Anwalt, aber ja. So, vielen Dank schon mal, Herr Hametner. Ich würde sagen, wir haben eine Punktlandung gemacht und den Zeitplan voll eingehalten. Es ist 16 Uhr. Um 16.15 Uhr geht es weiter mit den Workshops. Es gibt drei verschiedene. Falls Sie es noch nicht gesehen haben, draußen gibt es eine Tafel, da sind die beschrieben, auch mit den Vortragenden und mit den Räumen dazu. Ein Workshop wird vom Herrn Hammettner gehalten, gemeinsam mit dem Herrn Ernst Steinmeier. Achtung, der ist im ersten Stock, also da müssen wir uns von hier wegbewegen, mit dem Lift runter und der Raum befindet sich im ersten Stock. Die beiden anderen Workshops von Anna Rechberger und Viktoria Ritter werden hier gleich nebenan durchgeführt. Bitte zahlreich teilnehmen und bis zu dem Zeitpunkt auch vielleicht mal einen Kaffee trinken, sich draußen austauschen, kurz Luft schnappen und um 16.15 Uhr pünktlich zu den Workshops erscheinen. Herzlichen Dank. Einfach hingehen. Applaudissements.