Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. Jede Person hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. Der Artikel 3 der Allgemeinen Menschenrechtserklärung ist ein ganz bedeutender Artikel. Es ist der fundamentalste, es ist ein elementarer Artikel. Da geht es nämlich um das Recht auf Leben. Etwas, was eigentlich selbstverständlich sein sollte. Es geht um das Recht auf Freiheit. Leben ohne Freiheit ist schwer denkbar. Und es geht auch um die persönliche Sicherheit. Hier am Platz der Menschenrechte in Wien steht auch das Denkmal von Markus Obofuma. Er musste sein Leben lassen in einem Flugzeug, wo ihm durch einen Mundknäbel die Luft genommen wurde. Artikel 3, Recht auf Leben, Recht auf Sicherheit, Recht auf Freiheit, hat nicht für ihn gegolten. Und auch heute, wenn wir die zunehmenden Verschärfungen des Asylrechts ansehen, wenn wir sehen, wie Menschen abgeschoben werden in Länder, in denen ihnen keine persönliche Sicherheit garantiert werden, dann müssen wir sagen, Artikel 3 ist aktueller denn je. dann müssen wir sagen Artikel 3 ist aktueller denn jen. Der Artikel gemeint auch daran, dass es universell ist, was in den Menschenrechten geschrieben wurde. Jeder Mensch hat den Schutz zu genießen. Jeder Mensch, unabhängig von seiner Nation, seiner Herkunft, seiner Religion oder gar seinem Aussehen. Und wenn dieser Artikel fällt, dann fallen auch andere Menschenrechte. Etwa das Verbot der Todesstrafe, etwa die Verurteilung von Kriegsverbrechen, die Verurteilung von Genoziden, von dem Töten anderer Menschen, das in Kriegen so alltäglich ist. Ich denke immer wieder daran, dass man die allgemeine Menschenrechtserklärung fast in allen Lebenslagen verwenden kann, dass man immer wieder darauf zu verweisen hat, wie notwendig es ist, an so einem Tisch zu sitzen wie hier am Platz der Menschenrechte, wo alle 30 Artikel festgeschrieben sind.