Herzlich Willkommen an diesem sommerlich heißen Mittwochabend bei einer weiteren Ausgabe der Senderei der Stachel im Fleisch hier aus dem Studio von DorfTV in der Kunstuniversität Linz. der Verfassungsgerichtshof wieder einmal für Aufsehen gesorgt, indem er zwei Erlässe des Arbeitsministeriums aus den Jahren 2004 und 2018 gekippt hat, die damals besagten und eben bis zuletzt gültig waren, dass Asylwerbenden der effektive Zugang zum Arbeitsmarkt verwehrt bleiben sollte. Ausnahmen waren Tätigkeiten etwa in der Erntehilfe und so weiter, aber damit sollte jetzt Schluss sein und das wirft eine ganze Menge Fragen auf, vor allem auch unter welchen Beweggründen und mit welchem Hintergrund sind diese Erlasse damals verabschiedet worden und schon zu Zeiten von ÖVP-Arbeitsminister Martin Bartenstein eben im Jahr 2004, war diese Intention sehr stark auch von der öffentlichen Stimmung getragen, die sich immer wieder auch sehr repressiv geäußert hat, eben gegen Menschen, die auf der Flucht sind und auch nach Österreich kommen, um hier Asyl zu werden. Die Fälle der letzten Zeit häufen sich, wo eben gerade auch Fluchtsuchende, die hier ein Asylverfahren anstrengen, gerade auch in Österreich, natürlich auch in Politik und Medien, geradezu vorgeführt werden, wo immer wieder auch Stimmung gemacht wird, etwa wenn einzelne Asylwerbende straffällig oder vermeintlich straffällig geworden sind, da kocht der Volkszorn, wie er ja auch gelegentlich bezeichnet wird, sehr, sehr schnell hoch und da wirft die Frage auf, inwieweit hier in diesem Land, in Österreich, der ja doch von sich behauptet, ein moderner demokratischer Staat zu sein, Fluchtsuchende, Menschen, die hier Asyl suchen, tatsächlich so etwas vorfinden wie rechtsstaatliche Sicherheit. Und das beschäftigt uns jetzt in den kommenden 60 Minuten meiner Politikgespräche mit Vorwärtsdrang, wo ich mich sehr freue, zwei Gäste bei mir im Studio willkommen heißen zu können. Das ist gleich mal neben mir Karin Jürgen Bauer. Sie ist Rechtsberaterin der Volkshilfe Rechtsberatung in der Migrantinnen- und Flüchtlingsbetreuung, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Migrantinnen- und Flüchtlingsbetreuung, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Und neben ihr sitzend, sicherlich vielen bekannt durch ihre Umtriebigkeit, gerade auch in Asylfragen und ihrem Einsatz für Menschenrechte, Andrea Meyerwöge. Sie ist Obfrau des Vereins Fairness Asyl. Ich freue mich sehr, dass wir heute trotz der Hitze des Tages dieses schwierige und wichtige Thema diskutieren können und sehe da jetzt auch eine sehr spannende Diskussion entgegen. Frau Meyer, ich beginne gleich mal mit Ihnen. Sie haben ja auch im Alltag sehr viel zu tun mit Flüchtenden, Geflüchteten, die hierher kommen, um hier sozusagen ihre Zukunft zu finden, weit ab von Krieg, Zerstörung und Elend. Mit welchen Erwartungen kommen diese Menschen eigentlich zu uns? Welches Bild haben Sie auch von Österreich? Vor allem auch, was glauben Sie hier erwarten zu können, was etwa Rechtssicherheit betrifft, dass Sie hier ein ordentliches, zeitgemäßes Asylverfahren finden können? Ja, die grundsätzlichen Erwartungen sind sehr verschieden, weil genauso verschieden wie die Fluchtgeschichten einfach sind. Viele kommen ohne jegliche Erwartung, weil sie einfach schnell irgendwie mitgeschickt werden mit irgendwem, weil einfach die Situation ganz akut ist. Und einige kommen, weil sie die Hoffnung haben, einfach wenn sie hier ihre Geschichte, die Geschichte in ihrem Herkunftsstaat einfach erzählen und wie sie dort bedroht sind und wie das Leben der Familie dort gefährdet ist, dass es relativ schnell zu einem fairen Verfahren kommt und dass es dann natürlich auch möglich ist, die Familienangehörigen nachholen zu können und dass das so schnell wie möglich passiert, weil natürlich der Druck da ist, dass die im Herkunftszahn ja weiterhin in Gefahr sind. Und das ist einfach ganz schwierig, dann fünf, sechs, sieben Jahre warten zu müssen, bis man dann einmal eine Entscheidung hat und dann halt noch vielleicht für alle die Familie haben, weil es sind ja bei weitem nicht alle, die Familie nachholen können und wollen, bis man dann auch einmal Familie nachholen kann und die in Sicherheit weiß. Also das ist eine ganz, ganz schwierige Situation, eine ganz schwierige Zeit und die Erwartungen sind anders als sie sich hier dann vortreffen, definitiv. Was ich glaube, wichtig ist zu unterstreichen, vielleicht geben Sie mir da recht, ist, dass die Menschen, die sich auf Flucht begeben, die es wirklich sehr akut und in Not tun und nicht sich jetzt die jahrelange Zeit nehmen können, auf Wikipedia recherchieren, dass das Fluchtland, das sie eventuell erreichen können, wie sich das gestaltet mit der Gesetzgebung und welche Möglichkeiten und Rechte und auch Pflichten sie dort vorfinden werden. Das ist eben genau das Gegenteil. Genau. Das ist definitiv so. Also rechtlich wissen die gar nichts. Ja, also das ist einfach, das ist auch etwas, was wir immer wieder kritisieren, dass es zum Beispiel vor der Einvernahme am Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl keine Rechtsberatung gibt. Das heißt, die Leute wissen nicht, es weiß niemand, was ist denn da wichtig, dass ich von meiner Geschichte erzähle, beziehungsweise kann ich denen vertrauen, kann ich meine Geschichte erzählen, da geht es oft um Religionsgeschichten, da geht es um Vergewaltigungsgeschichten, da geht es um, ich habe einfach in meinem Herkunftsland etwas gemacht, was ich nicht machen hätte sollen. Und wenn es ist, dass ich eine Person berührt habe, anderen Geschlechts oder dass meine sexuelle Orientierung einfach nicht so ist. viel Scham dahinter und auch ganz viel Angst. Und das ist schon sehr hinderlich in Asylverfahren, dass man, also wenn man jetzt wirklich sagt, man möchte gerne die Tatsachen herausfinden und man möchte faire Asylverfahren machen, dann muss ich zuerst einmal schauen, dass die Menschen eine rechtliche Beratung kriegen und dann muss ich zuerst einmal schauen, dass auch Vertrauen aufgebaut wird und dass man denen auch sagt, hey, du kannst uns das erzählen, das bleibt jetzt einmal bei uns und das ist ja leider Gottes nicht so. Aber es besteht da jetzt einmal keine Gefahr, dass das jetzt in die Öffentlichkeit kommt oder so. Und das sind so die Hauptprobleme. Und einfach auch zu wissen, was von meiner Geschichte ist jetzt wirklich wichtig und was ist nicht wichtig. Frau Sjögren-Bauer, ich verpacke jetzt gleich mal zwei Fragen in eine und wende mich damit an Sie. Ohne es kompliziert zu machen, können Sie mal kurz schildern, welche Rechtsbestände eigentlich zur Anwendung kommen, wenn ein Mensch zu uns kommt nach Österreich und sagt, ich habe meine Fluchtgründe und ich suche hier um Asyl an. Welche Rechtsbestände kommen hier zur Anwendung, nationale wie auch internationale? Und das Zweite ist, in der Rechtsberatung für Asylwerbende hat sich in den vergangenen Monaten und dem vergangenen Jahr ja einiges getan, da hat sich sehr viel verändert. Vielleicht können Sie da auch noch mal kurz darstellen, was sich da verändert hat und zu welcher Bilanz Sie heute da auch kommen. Grundsätzlich, wenn ein Mensch nach Österreich kommt, um Asyl ansucht, wir haben das Gesetz, das das regelt, wer bekommt wann Asyl, das ist das Asylgesetz. Es schreibt vor, dass wenn ein Mensch aus politischen Gründen, aus religiösen Gründen, aus Gründen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe, als Beispiel westlich orientierte Frauen in unterdrückendem Regime, oder aus Gründen der Ethnizität, und man verfolgt wird von dem Staat, man kann das glaubhaft machen und es gibt keinen Ort in deinem Herkunftsland, wo du dich sicher von dieser Verfolgung aufhalten kannst. In diesem Falle gebührt dem Menschen nach dem Asylgesetz in Österreich Asyl. Es ist nicht nur das Asylgesetz, was da mitspielend ist, sondern Österreich hat sich auch nach EU-Richtlinien zu richten. Das ist die sogenannte Statusrichtlinie der EU, schreibt auch vor, an welchen Gründen ein Mensch Asylschutz bekommen soll. Wir haben auch den Menschenrechtskonvention, den Europäischen Menschenrechtskonvention, der regelt auch, wer darf nicht zurückgeschickt werden in einer Foltersituation oder irgendwo hin, wo das Leben bedroht ist, aus verschiedenen Gründen. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl hat diesen Rechtsgrundlagen anzuwenden und dann zum Schluss zu kommen, ob ein Mensch Asyl positiv bekommt. Das bedeutet dann, dass man einen vorläufig befristeten Aufenthaltsrecht für drei Jahre in Österreich hat. Und kriegt man kein Aberkennungsverfahren in diesen drei Jahren, dann hat man ein unbefristetes Asylrecht. Wenn die dabei zu dem Schluss kommen, dass der Mensch kein positiven Asyl zugebrochen werden kann, weil keine Verfolgung ersichtlich ist im Heimatland oder eben nicht aus den Gründen, die genannt werden, dann muss die Behörde prüfen, inwiefern jemand Gefahr läuft, eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung zu widerfahren im Herkunftsland. Sei es jetzt aus denselben Gründen, jetzt zum Beispiel aufgrund der Ethnizität oder weil man jetzt homosexuell wäre, vielleicht keine Verfolgung vom Staat, aber es ist eine unmenschliche Behandlung da in dem Sinne, dass Bevölkerung total ablehnend dem gegenübersteht und private Subjekte dann quasi Verfolgungshandlungen setzen, wo der Staat nicht in der Lage oder nicht gewillt ist, diesbezüglich zu schützen. Wenn die unmenschliche Behandlung aus keinem Fluchtgrund sein sollte, sondern einfach aus Grund dessen, dass ein Krieg herrscht, oder dass zum Beispiel jetzt medizinische Gründe dafür sprechen, dass es unmenschlich wäre, diese Person zurückzuschicken, Gründe dafür sprechen, dass es unmenschlich wäre, diese Person zurückzuschicken, dann hat die Behörde einen subsidiären Schutz zu gewährleisten. Das ist dann auch vorläufig befristetes Recht für ein Jahr in Österreich zu bleiben und bei vorliegenden Gründen weiterhin kann dieser Schutz verlängert werden. Sollte keiner dieser Schutzgründen zu Trage kommen, dann hat die Behörde aber dennoch sich damit zu befassen, inwiefern hat sich der Mensch in Österreich integriert. Inwiefern gibt es ein Recht auf Achtung des privaten Familienlebens, das in der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt ist, in Österreich. Sprich, hat man vielleicht eine Familie gegründet, sind die Kinder hier aufgewachsen, zur Schule gegangen, haben sie hier grundsätzlich das ganze Leben verbracht schon und nach einem ganz, ganz langen Verfahren, wo man selbst nicht schuld ist, sondern das ist ein Behördenversagen, ist, wenn ein Verfahren über Jahre sich hinwegzieht, da kann es sein, dass ein Bleiberecht zugesprochen wird. Da ist also ein auf ein Jahr befristetes Aufenthaltsrecht, entweder mit oder ohne Arbeitsrecht dann in Endeffekt verbunden, die dann nach einem Jahr umgewandelt werden kann in einem Aufenthaltsrecht nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz. Vielleicht sagen Sie noch ganz kurz zu den Veränderungen in der Rechtsberatung noch etwas. Also Asylwerbende Personen hatten bislang ein Recht auf Rechtsberatung im Asylverfahren, im zugelassenen Asylverfahren und eine grundlegende Rechtsberatung im Zulassungsverfahren. Diese wurde durch zwei Organisationen bereitgestellt, im Auftrag von Innenministerium und vom Justizministerium. Das war die ARGE Rechtsberatung, bestehend aus Volkshilfe und Diakonie und das war die Verein Menschenrechte Österreich. Diese Konstellation, jeder Person wird einer Organisation zugeteilt und der Rechtsberater der jeweiligen Organisation hat dann eben ein Beschwerdeverfahren, den Menschen auch zu vertreten oder auch nur Recht zu beraten, je nach Wunsch von einem jeweiligen. Das wurde jetzt mit Jahresanfang in dem Sinne geändert, dass die Rechtsberatung verstaatlicht wurde. Es wurde eine Betreuungs- und Beratungsunterstützungsorganisation gegründet, die BBU GmbH, die zum Teil jetzt die Rechtsberatung der Volkshilfe, der Diakonie und der Verein Menschenrechte eingegliedert hat und zudem auch Rückkehrberatung leisten und Bundesversorgung, das heißt für Personen, die noch nicht zugelassen sind, zum Asylverfahren in bestimmte Aufnahmeeinrichtungen dann unterbringen und versorgen. Frau MeyerWöger, ich habe hier vor mir liegen, das ist ein Druckwerk von Amnesty International, viele kennen das, den Pass der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, ganz einfach die Menschenrechte sozusagen im Hosentaschenformat auf den Punkt gebracht. Und da ist zu lesen unter Artikel 8, dass der Anspruch auf Rechtsschutz auch Bestandteil der Menschenrechte ist. Ich habe versucht, bei der Vorbereitung für die heutige Sendung zu recherchieren, ob es irgendwie statistische Informationen gibt, wie sozusagen die Österreicherinnen und Österreicher ganz allgemein sich selber sehen im Justizsystem und wie sehr sie eventuell auch vertrauen auf Recht und Gesetz. Und da bin ich auf eine sehr, sehr interessante Kennzahl gestoßen, nämlich zwei Drittel der Österreicherinnen und Österreicher haben eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Man kann jetzt vermuten, das hat jetzt mit dieser Diskussion nichts zu tun, hat aber sehr wohl was zu tun, weil natürlich damit zum einen zum Ausdruck kommt, das Vertrauen in die Justiz und gleichzeitig auch die Hoffnung, man könne im Streitfall sozusagen das eigene Recht, wo man glaubt, dass es mir zusteht, auch erstreiten zu können und eventuell dann natürlich die Kosten durch die Versicherung zum Tragen zu bringen. Interessanterweise, wir haben schon über die öffentliche Meinung auch bei der Rechtsstaatlichkeit von Asylsuchenden gesprochen. Sieht da die öffentliche Meinung ganz oft ganz anders aus? Da ist man schnell mal zur Hand, sagen, okay, da muss man einschränken, da braucht man, das hat es auch schon im politischen Diskurs gegeben, eine rot-weiß-rote, nur für Österreicher, Österreicherinnen anzuwendende Lesart der Menschenrechte. Man muss gerade auch für Flüchtende die Rechte einschränken. Wie erleben Sie das? Wie ist die Stimmung? Wie stellt sich das in Ihrem Alltag dar? Wo treten da auch Schwierigkeiten für Sie auf? Also grundsätzlich muss ich dazu sagen, dass dieses Wort Menschenrechte in den letzten Jahren total gelitten hat. Also das ist von einem hochgepriesenen und wichtigen, wertvollen Teil unserer Gesellschaft im Endeffekt, ich möchte fast sagen, so ein bisschen durch den Schmutz gezogen worden. Auch mit diesen Menschenrechten, die sind schon so alt und die müssen erneuert werden und keine Ahnung was. Nein, müssen sie nicht, weil das halt Religionsfreiheit herrschen soll, dass halt keiner irgendwie Folter erleben darf oder so. Und jeder darf auf Bildung, also jeder, jedem steht Bildung zu und so. Das sind einfach Dinge, die wir als total normal und als selbstverständlich betrachten, die aber in den Menschenrechten geregelt werden. Und das Wort Menschenrechte sagt schon aus, das ist für alle Menschen, das muss für alle Menschen, also da darf kein Unterschied gemacht werden zwischen, das ist ein Geflüchteter, der ist zu uns gekommen, da gelten nur diese Menschenrechte und für uns gelten alle Menschenrechte. Das ist ein Auseinanderdividieren unserer Gesellschaft. Da kann es nur zu Problemen kommen. Also das ist etwas ganz Gefährliches, vor allem, sobald ich diese Menschenrechte beschneide, beschneide ich auch unsere aller Rechte. Diese Linie, wo zieht man diese Linie dann, wo man es dann nicht mehr beschneidet? Man weiß aus anderen Themen einfach, dass diese Linien immer mehr verschoben werden. Also Menschenrechte sind Menschenrechte und müssen Menschenrechte für alle bleiben. Also Menschenrechte sind Menschenrechte und müssen Menschenrechte für alle bleiben. Und was ich halt da oft erlebe, ist einfach genau das, dieses, naja, aber warum, die kommen ja zu uns und suchen praktisch da Schutz und dann stellt einer der Schutz womöglich nicht zu. Und dann gibt es auch oft diese Geschichte mit dem Alter. Und ganz viel Halbwissen ist das einfach auch oft. Und da einfach zu sagen, das gehört ganz nach einem rechtsstaatlichen Prinzip abgeklärt. Es ist ein Menschenrecht bei uns, Asyl zu beantragen. Und wir haben die Möglichkeit, nach unserem Rechtsstaat ein faires Verfahren und somit eine rechtsstaatliche Entscheidung zu treffen. Diese Möglichkeiten haben wir. Und zwar ganz, ganz gut eigentlich. Was aber passiert ist, dass durch diese Stimmungsmache das immer mehr beschnitten wird. durch diese Stimmungsmache, das immer mehr beschnitten wird. Und diese Möglichkeiten, das zu beschneiden, auch immer mehr toleriert wird, weil so eine Stimmung gemacht wird. Weil einfach, ja, weil da wird, ich kann es gar nicht so richtig erklären, aber da kommt einfach ganz viel ganz viel Stimmungsmache dazu, die einfach diese Barriere, die Menschenrechte zu beschneiden, für gewisse Gruppen von Menschen immer weiter nach unten bewegt. Und das ist eine ganz, ganz gefährliche Tendenz. Und das ist nicht nur eine gefährliche Tendenz für Menschen, die zu uns flüchten oder für Menschen, die zu uns migrieren, sondern das ist eine gefährliche Tendenz für uns alle. Frau Sjögren-Bauer, offengestanden habe ich die heutige Diskussionssendung ja auch ins Programm genommen, durchaus auch unter dem Eindruck eines sehr tragischen Mordfalls in Wien vor wenigen Wochen, wo eine 13-Jährige auf der Straße tot aufgefunden wurde. 13-Jährige auf der Straße tot aufgefunden wurde. Und der Fall ging dann ganz, ganz rasant und schnell durch die Medien, wurde dort aufgegriffen auf eine Art und Weise, die mich persönlich sehr angewidert hat, sehr, sehr hetzerisch. Politik ganz schnell mit Vorverurteilungen sozusagen auch schon wieder abgehandelt. Die mutmaßlichen Straftäter wurden gefasst. Es handelt sich dabei um drei junge Afghanen, die im Asylverfahren sind oder wo Asylverfahren schon abgeschlossen sind oder vorläufig abgeschlossen, die sind in Berufung und so weiter. Der Volksmund fordert die sofortige Abschiebung, rufen sofort, was läuft hier schief, das Ganze ist ein Systemversagen. Also die Debatte wird in eine Richtung gelenkt, wo sie unglücklicher nicht sein kann und wo sie unglücklich auch nicht ankommen kann. Wir versuchen hier einen differenzierten Blick zu etablieren. Können Sie mal sagen, vielleicht haben Sie sich auch mit diesem Fall befasst, eben abseits von diesem populistischen Stimmungsmachen, welches Recht kommt hier zur Anwendung, beziehungsweise warum werden die nicht abgeschoben? Das hat ja juristische Gründe und Ursachen. Richtig. In Grunde genommen jeder, der in Österreich um Asyl ansucht, ist bis zu einem rechtskräftigen Abschluss seines Verfahrens vor einer Abschiebung geschützt. Und das ist ein absolutes Recht. Das heißt, bevor er überhaupt feststeht, ob jemandem Tod oder Folter oder Verfolgung im Heimatland droht, darf er nicht abgeschoben werden. werden. In gewissen Fällen, ich glaube in eine von den betroffenen Jugendlichen, er ist ganz, ganz jung nach Österreich gekommen, hat tatsächlich müssen abwarten, bis feststeht, ob Folter, Todesstrafe, unmenschliche Behandlung oder Verter im Heimatland, das kenne ich ja die Gründen der Burschen nicht, das können aber die in der Bevölkerung auch nicht, das ist eine Sache für die Burschen und die Asylbehörden, aber droht Gefahr, dann hat Österreich ein absolutes Abschiebeverbot. Egal, ob sie jetzt straffällig wurden oder nicht, egal, ob sie rechtskräftig verurteilt werden oder nicht. Das muss man differenzieren. Man kann durchaus sagen, gut, die sind straffällig geworden, die sind rechtskräftig vielleicht irgendwann einmal verurteilt worden auch. Der Asylschutz wird weggenommen, der subsidiärer Schutz wird weggenommen, aber dennoch besteht dieses Recht auf Leben über dieses Gut. Das heißt, die dürfen gerne durch das österreichische Justizsystem laufen, können gerne dann verurteilt werden, wenn das Gericht es für richtig findet. Aber jemanden deswegen dann in den Tod zu schicken oder in eine Foltersituation oder in eine unmenschliche Behandlung, Verfolgung zu schicken, das ist Österreich nicht erlaubt. Und zwar aus menschenrechtlichen Gründen. Und bis dieses Verfahren entschieden ist, da dürfen sie nicht abgeschoben werden. Frau Mayrhofer-Bürger, vermutlich beginnt die Rechtsstaatlichkeit ja eigentlich schon beim näheren Hinsehen auf die Asylverfahren selbst. Da ist in Österreich immer wieder Thema die Dauer, die lange und für viele unerträgliche lange Dauer der Asylverfahren. Können Sie dazu was sagen? Woran liegt das? Liegt das an der Menge oder sind die Behörden unterbesetzt oder ist das Teil von Schikanen? Welche Erfahrungen machen Sie da? Und auch da wäre es interessant, von Ihnen in Erfahrung zu bringen. Wie schaut das dann aus mit der Beurteilung? Wie viele dieser Verfahren werden positiv beschieden? Wie viele negativ? Wie oft wird die Möglichkeit der Berufung genutzt? Wie kommt das zurück? Einfach damit wir auch ein bisschen einen Eindruck davon bekommen können. Grundsätzlich ist es so, es wird ganz oft vermeldet, gerade in letzter Zeit auch, dass Asylverfahren künstlich in die Länge gezogen werden von den Asylsuchenden. Und da muss ich ganz klar sagen, nein, überhaupt nicht. Also ich kann als Asylsuchende nur das machen, was mir der Rechtsstaat an Möglichkeiten gibt. Und der Rechtsstaat gibt mir die Möglichkeit, dass zuerst eine Behörde entscheidet und dass ich gegen das eine Beschwerde machen kann und dann entscheiden Gerichte. Und da ist es einfach wirklich so, dass ursprünglich hat es mal gegeben, ich weiß nicht, korrigiere mich, wenn das jetzt falsch ist, aber ursprünglich war es einmal so, dass Kassen hat sechs Monate hat Behördezeit, dann kann ich eine Salbnisbeschwerde machen und das hat sich alles so ausgedehnt im Endeffekt, also sie hätten immer noch nur diese Zeit, aber in erster Instanz haben wir Menschen bei uns, die zwei, drei Jahre mindestens einmal auf den ersten Bescheid schon gewartet haben und dann liegt natürlich alles bei den Gerichten und dann dauert es dort nur einmal, mittlerweile schon drei, vier Jahre teilweise, muss ich ehrlich sagen. Was ich aber gar nicht, da möchte ich jetzt gar nicht irgendwelche Richter oder Richterinnen angreifen, weil die sind einfach völlig überarbeitet, da liegen einfach extrem viele Fälle, das hat man in den letzten Jahren einfach verkannt. Das heißt, dass diese Asylverfahren so lange dauern, dafür ist Österreich schuld. Also nicht die Asylsuchenden, sondern Österreich. Das möchte ich einmal ganz klar so feststellen. Dass Asylverfahren auch kürzer hätten dauern können, da sehe ich auch eine große Schuld beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, weil, und das haben wir ja jetzt wieder durch diesen Bericht der Kindwohlkommission, wo eben rausgekommen ist, dass Referentinnen vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, die entscheiden, ob jemand einen Aufenthaltstitel kriegt oder nicht, ob jemand einen Aufenthaltstitel kriegt oder nicht, dass es da ein Punktesystem gegeben hat, für Negative gibt es einen Punkt und für Positive gibt es nur 0,6 Punkte. Und es mag sein, dass das Innenministerium jetzt sagt, ja, das haben wir nur gemacht, weil die negativen Bescheide sind länger und weiß nicht was. Das meiste von einem Bescheid sind Textbausteine. Es ist schon so, der ist länger, aber es ist uns auch schon oft zugetragen worden, dass negative Bescheide einfach rausgehen können und positive Bescheide müssen nur einmal zum Gruppenleiter und da einfach nur einmal geprüft werden. Also die Tendenz, Menschen negativ zu machen, die sehen wir in unserer täglichen Arbeit auf alle Fälle. Somit nimmt man aber den Menschen, dadurch, dass die Verfahren lang dauern, ist die Aussicht oftmals auf eine Aufenthaltsberechtigung plus oder Bleiberechtheit eher gegeben, weil wenn die schon sechs, sieben, acht Jahre da sind und ich entscheide nach rechtsstaatlichen Prinzipien, muss ich sagen, die sind teilweise als Minderjährige gekommen, sind da jetzt verwurzelt, die können wir einfach nicht mehr zurückschicken. Und jetzt ist es halt so, dass aufgrund dessen, dass diese Asylverfahren so lange gedauert haben, nie mit diesen Menschen das Recht zu arbeiten, wie es jetzt war. Das heißt, nie mit diesen Menschen das Recht zu arbeiten, wie es jetzt war. Das heißt, ich sage, ihr dürft nichts machen, ihr seid jetzt einmal sechs, sieben Jahre auf minimalstes Geld eingestellt, also dürft ihr auch fast nichts dazu verdienen und müsst warten. Ihr wartet jetzt einfach einmal. Also das ist eine Möglichkeit, die Menschen mal zerstören kann, muss ich ehrlich sagen. Und dann ist es einfach so, dass 50 Prozent aller negativen Bescheide vom BfA, das heißt, das sind jetzt nicht nur die, von denen man am meisten hört, nämlich Afghanistan, Syrien und so, da ist die Quote noch viel höher. Wie hoch ungefähr? Ungefähr bei 75 Prozent. Genau. Und zwar die vom Gericht aufgehoben wird. Das heißt, die Menschen, die da in Beschwerde gehen, die sagen, hey, ich habe, ich kann nicht heim, ich habe einen Grund, warum ich da bin, ja, die gehen dann in Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht. Und das Bundesverwaltungsgericht sagt dann, die Behörde hat falsch entschieden, ihr kriegt den Aufenthaltstitel. Und zwar nach momentan fünf, sechs, sieben Jahren. Das heißt, da wird einfach eine Zeit geraubt. Wobei in vielen Fällen auch das Bundesverwaltungsgericht nach genau demselben Zeitraum und sagt, Bundesasyl, Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl hat so schleißig gearbeitet, dass wir selber keine Entscheidung treffen können in diesem Fall. Es gehört ermittelt von Anfang an Aufhebung des Bescheides und zurück an den Staat. Und da geht es von vorne wieder los. Und das ist zermürbend für die jeweiligen, die dann während des Asylverfahrens keine richtige Rechte haben. Soweit ich weiß, gibt es ja dann auch im Einspruchsverfahren eine Stufe, die ja nur noch über rechtsanwältliche Vertretung möglich ist. Das ist ja auch wieder eine Barriere, das ist mit Kosten verbunden, die man ja aufbringen muss. Ja gut, das ist ein außerordentliches Rechtsmittelverfahren. Also nach der Entscheidung vom Bundesverwaltungsgericht ist das Verfahren grundsätzlich einmal zu Ende gegangen, rechtskräftig. Dann hat man noch die außerordentlichen Rechtsmittel der Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof oder eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof. Da herrscht Anwaltszwang. Dann gibt es ein Verfahrenshilfeverfahren. Man kann angebenben wie viel verdienst man hat das asylsuchende hat man keinen verdienst bisher wenigstens nicht gehabt und dann trifft das höchstgericht eine vorläufige entscheidung inwiefern sie eine abänderung des erkenntnisses vom bundesverwaltungsgericht eventuell machen könnte. Und wenn dem so ist, dass es möglich war, dass es der Aufhebung kommt, dann wird Verfahrenshilfe gewährt, der jeweilige wird einem Anwalt zugeteilt, der dann eine Beschwerde bzw. eine außerordentliche Revision macht. Und gegebenenfalls wird es dann auch bewilligt, das heißt, dann geht das Verfahren zurück wieder an den Bundesverwaltungsgericht. Das ist alles sehr kompliziert und das beim Zurückschrauben auch der Rechtsberatung. Frau Mayer-Wöger, vielleicht können Sie uns auch noch kurz ein bisschen einen Eindruck geben. Wir haben jetzt schon gehört, die Verfahren dauern sehr lange. Der Zugang zum Arbeitsmarkt war den Asylwerbenden jetzt viele, viele Jahre lang verwehrt. Der aktuelle Arbeitsminister Martin Kocher hat ja auch schon wieder auf das VfGH-Erkenntnis reagiert, mit einem neuen Erlass, wo er es neuerlich einschränken will. Wie leben Asylwerbende eigentlich? Wie sieht es aus in den Asylunterbringungen? Wie können die überhaupt ihren Alltag gestalten, um nicht in dieser fast isolationshaften, völlig durchzudrehen? um nicht in dieser fast isolationshaften völlig durchzudrehen? Genau, das sehe ich oder sehen wir als großes Problem. Dadurch, dass Asylwerbende nur Erntehelfer oder Saisonarbeit machen können und da gibt es nur ein gewisses Kontingent, also zuerst muss man mal wen finden, der sagt, ich würde dich gerne einstellen und dann gibt es nur ein beschränktes Kontingent, also zuerst muss man mal wen finden, der sagt, ich würde dich gerne einstellen und dann gibt es nur ein beschränktes Kontingent, ist man im Endeffekt zum Nichtstun verurteilt. Auch wenn die Unterkünfte teilweise sehr engagiert sind und Deutschkurse anbieten oder Freizeitmöglichkeiten anbieten. Aber irgendwann hat man einfach das Bedürfnis, endlich ein eigenes Leben zu starten, starten zu können. Ein unabhängiges. Man ist in einer Asylunterkunft einfach mit anderen gemeinsam in einem Zimmer. Manche stellen sich das sehr luxuriös vor. Ich kann sagen, es ist nicht luxuriös. Viele erzählen immer, sie seien müde. Sie seien einfach müde von diesem Leben. Sie seien müde von dem, dass du keine Perspektive hast. Du weißt nicht, wie wird dein Verfahren ausgehen, aber hauptsächlich halt auch, du hast keine Möglichkeit, dir etwas aufzubauen. Du bist aber auch in Österreich der, und das ist ein abwertendes Wort, ich möchte das aber trotzdem so benennen, wie es einfach oft benannt wird, du bist ja auch so ein Land. Und du wirst nicht als gleichwertiges Individuum wahrgenommen, sondern du bist der, der keine Rechte hat und nichts darf. Und das ist ganz, ganz, ganz ein großes Problem. Und da muss ich ehrlich sagen, leisten viele Grundversorgungseinrichtungen einfach super Arbeit, weil das da einfach nicht öfter zu Problemen kommt, ist wirklich etwas, was man hervorheben muss. Weil wenn ich jemandem die Möglichkeit auf ein normales Leben und auf eine Perspektive gebe und aber immer vorzeige, wie andere Leute leben und was Österreicher und Österreicherinnen oder Menschen, die hier einen Status haben, dann doch dürfen und du darfst das nicht, das ist ganz fatal. Ganz, ganz, ganz fatal. Und wenn das dann jahrelang dauert und dann vielleicht eben auch noch die Familie daheim ist und in Probleme gerät. Schlimm. Frau Sjögren-Bauer, kommen wir auf einen Aspekt zu sprechen, der ganz eminent bedeutsam ist, gerade auch im Zusammenhang mit Asylverfahren, das ist das Kindeswohl. Dass wir im Zusammenhang mit Asylsuche oder Asylverfahren über das Kindeswohl reden oder wieder mehr reden in Österreich, ist zurückzuführen auf diese, ist durch alle Medien gegangen, sehr, sehr schäbige Abschiebung von Kindern in einer nächtlichen Polizeiaktion, ist auf viel Widerstand gestoßen. Damit ist zumindest das Thema mal auch wie in kurzer Zeit wieder aufgemacht worden. Und da ist interessant darauf hinzuweisen, dass in einem Rechtsstaat das Kindeswohl, so wie es juristisch heißt, Vorrang genießt, also ganz besonders zu berücksichtigen ist. Und bei meinen Recherchen habe ich etwas gefunden, was mich schon sehr erstaunt hat. Das ist nämlich, dass der UN-Kinderrechtsausschuss Österreich, den Staat Österreich zuletzt im Jahr 2020, also vergangenes Jahr, noch einmal wiederholt aufgefordert hat, Verfahren und Kriterien zu entwickeln, um Leitlinien, wie es da heißt, zur Bestimmung des Kindeswohls vorzugeben und dessen vorrangige Berücksichtigung in Gerichts- und Verwaltungsverfahren und Entscheidungen sicherzustellen. Während im Bereich der österreichischen Jugendhilfe und Kinderhilfe sowie im Familienrecht und Jugendstrafrecht entsprechende Verfahren vorhanden sind, fehlen diese im Asylkontext noch weitgehend. Das ist ja eigentlich himmelschreiend. Wie kann es dazu kommen? Wie ist da jetzt diese Kindeswohlkommission rund um Irmgard Grieß einzuordnen? Das ist ja eigentlich eine zivilgesellschaftliche Initiative, das kann ja auch noch nicht die letztgültige Antwort der Republik Österreich darauf sein. Es gibt ja auch Empfehlungen des UNHCRs in Bezug auf das Kinderwohl und wie die umzusetzen ist, auch in das österreichische Asyl- und Fremdenrecht. Grundsätzlich muss gesagt werden, Kinderwohl steht im Verfassungsrang. Das heißt, auch die Asylbehörden haben das Kindeswohl mit einzubeziehen in ihre Entscheidungen. Wobei, wenn man jetzt eine Entscheidung von einem minderjährigen Asylsuchenden, der unbegleitet nach Österreich gekommen ist, ist es nur sehr selten in eine erstinstanzliche sowie auch in der gerichtliche Entscheidung zu finden, wie die Argumentation zum Kindeswohl gelaufen ist. Oft wird es nur plakativ dargestellt, das Kindeswohl wird nicht gefährdet. Aber wie sie zu diesem Schluss gekommen sind, da gibt es keine richtigen Kriterien, wie Österreich dann vorgehen soll bei den Innenbehörden oder eben vor Gericht. Solche Kriterien wurden von UNHCR entwickelt. Es gibt Empfehlungen, wie zuerst einmal festgestellt werden soll, wie die Kinder- und Jugendhilfe mit einbezogen werden sollte, auch im Asylverfahren, dass die einen Bericht an das BFA, an das Bundesamt abzugeben haben oder an das Gericht und auch, dass Beamte und Errichterinnen ausreichenden Schulungen bekommen in Bezug auf die Kinderrechte, was muss berücksichtigt werden und so wie auch den kindgerechten Umgang mit Asylsuchenden. den kindgerechten Umgang mit Asylsuchenden. Da ist vor allem der Umgang mit den unbegleiteten Minderjährigen ein Problem. Es gab ein Studio von UNHCR, auch vor Kurzem erst publiziert worden, wo sie viele Kinder und Jugendliche interviewt haben und ihr eigenen Blick auf das Verfahren sozusagen wieder gegeben haben in dem Blick. Und viele von den Kindern und Jugendlichen, die haben solche Ängste gehabt in der Einvernahmesituation. Die glauben, der Beamte ist auf mich böse oder ich glaube, er wollte eigentlich aufstehen und mich einer hauen. Und ich habe keine Ahnung gehabt, was ich eigentlich hätte sagen sollen, was will er von mir wissen? Das sind solche Themen, die entstehen dadurch, dass Beamte und Richter womöglich nicht ausreichend geschult sind in den kindgerechten Umgang. Wie stelle ich die Fragen? Wie komme ich zu dem Schluss, ob irgendjemand schutzbedürftig ist oder nicht? Sie kommen ja auch vielfach aus Ländern, wo Behörden, gerade auch Polizeibeamte, alles andere als Vorzeigedemokraten bekannt sind und Kinderrechte wahren. Da ist Gewalt eigentlich an der Tagesordnung. Frau Mehrwöger, da haben wir jetzt schon gehört, da ist so unglaublich viel Angst im Spiel und Traumatisierung. Ich möchte jetzt sozusagen schon langsam auch die Kurve kriegen. Was kann man tun? Welche Schlussfolgerungen sind da jetzt eigentlich daraus zu ziehen. Wo ist der Hebel anzusetzen? Gerade auch, was das Kindeswohl betrifft, ist das etwas, wo es einfach nur mehr gesellschaftliche Aufmerksamkeit braucht und wo man mehr darauf achten muss, sich einfach, wenn da Abtransporte stattfinden, dass man sich dem Ganzen widersetzt, auf die Straße stellt, also alles zu verhindern versucht, oder gibt es noch andere Wege, wo man dem auch noch mehr Nachdruck geben kann? Ja, also grundsätzlich bin ich ein großer Fan von Zivilcourage, absolut. Was ich aber, wo ich da ansetzen würde, das ist auf alle Fälle ganz vorne, und zwar beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl. Da würde ich ganz das erste Mal ansetzen. Auch bei der Entscheidungspraxis in Wirklichkeit, also dass quasi Kinder nicht anhängselt sind von ihren Eltern. Das heißt, die Eltern erzählen ihre Fluchtgeschichte und Kinder sind halt mit dabei und müssen halt dann bei der Entscheidung praktisch hängens dran, sondern eigentlich muss das ganz umdreht sein. Ich kann die Fluchtgeschichte auch fragen, aber grundsätzlich muss ich einmal schauen, Kinder sind die vulnerabelsten Personen in dem Fall und da muss angeschaut werden, wie geht es denn denen, wenn die jetzt da rausgerissen werden und in den Herkunftsland abgeschoben werden. Das ist da der oberste, also dort gehört eigentlich hingeschaut und das muss einfach umgedreht werden. Und natürlich ist es ganz wichtig, dass ganz viele Leute dafür aufstehen und sagen, hey, wir tragen das nicht mit, dass solche Geschichten wie eben Tina oder jetzt Halim, glaube ich hat der jetzt geheißen, dass sowas passiert oder dass überhaupt darüber diskutiert wird, dass die in den Schubhof genommen werden oder so. Aber grundsätzlich gehört da am System gearbeitet. Und wir bei Fairness Asyl, wir arbeiten eh schon lange dran, oder wir kritisieren das schon lange, dass einfach dieses Qualitätsmanagement, das immer propagiert wird vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, nicht funktioniert. Also in Asylverfahren, es gibt ja andere Punkte auch noch beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, werde ich dem denn überhaupt gerecht, dass die Menschenrechte, wie wir es zuerst gehabt haben, da berücksichtigt werden. Und bei Kindern wird das gerade nicht gemacht, die sind einfach Anhängsel. Und es geht halt nicht darum, wie hoch kann ich eine Mauer bauen, sondern es geht halt darum, wie schaut das zukünftige Leben von Menschen aus. Ja, ich denke, es ist auch wichtig zu differenzieren. Das heißt ja eigentlich nicht, dass jeder, der daherkommt, auch bleiben kann, nur weil er kleine Kinder hat. Das ist nicht der springende Punkt. Sondern wenn es jetzt ein rechtsstaatliches Verfahren gegeben hat, wo die Kinderrechte geachtet worden sind und die Kinder auch gehört worden sind und Möglichkeiten zu einem eventuellen Bleiberecht in Endeffekt auch geprüft worden sind auf einer vernünftigen Basis. Und die kommen dennoch zu einer negativen Entscheidung, dass die dann die Durchführung einer Abschiebung dem Kindeswohl entspricht. Und das ist es nicht, wenn man ein Kind mitten in der Nacht mit Polizei abholt, mitsamt Familie und dann zur Abschiebeeinrichtung bringt. Wobei ich mir gerade die Frage stelle, wie soll eine human ausgeführte Abschiebung aussehen? Ich denke auf jeden Fall, wenn Kinder schulpflichtig sind, nicht während des laufenden Schuljahres in erster Linie, dass es einmal Zeit gibt, dass man sich verabschieden kann, dass man die geknüpften oder die Wurzeln, die man hergeschlagen hat, dass man die langsam und behutsam dann trennen kann. Sicher ist das schwer und sicher wird man da Gefühle verletzen und da Kinderrechte mit Füßen stampfen. Das wird man schon machen, aber man kann es mehr oder weniger schlecht machen. Und schlecht ist das in der Nacht ausreißen und abschicken. oder weniger schlecht machen. Und schlecht ist das in der Nacht ausreißen und abschicken. Was in Österreich auffällt, ich kenne jetzt die gesamte Situation in der Europäischen Union nicht, was in Österreich auffällt ist, dass immer wieder im Bereich von Fremdengesetzgebung, Asylgesetzgebung von verschiedensten Regierungen, sei es auf Landesebene, natürlich auch auf Bundesebene, Gesetze verabschiedet werden, die dann kurze Zeit später von Höchstgerichten wieder aufgehoben werden müssen. Da gibt es alleine bis ins Jahr 2017 zurück eine ganze Menge, vor allem natürlich dann auch unter der ÖVP-FBÖ-Regierung, Sebastian Kurz, Heinz-Christian Strache. Aber auch hier in Oberösterreich stehen wir gerade vor so einem Fall, weil auch in der obersten Landesregierung unter Vizelandeshauptmann Manfred Heimbuchner von der FPÖ die Wohnbeihilfe eingeschränkt wurde und wie wir wissen mittlerweile rechtswidrig an Deutschkenntnisse geknüpft wurden. Der Europäische Gerichtshof hat sich hier zu Wort gemeldet. Auch das ist ja etwas, das betrifft jetzt nicht bloß Asylwerbende, sondern überhaupt Drittstaatsangehörige. Aber das bezeichnet auch wieder einmal eine Rechtsunsicherheit, auch für diese Menschen, die hier, die sind ja nicht reich, aus gutem Grund ja auch Wohnbeihilfe beantragen. Wohin soll das führen? Ich frage Sie beide. Ich beginne mal mit Ihnen. Wohin soll das führen? Mü frage Sie beide, also ich beginne mal mit Ihnen, wohin soll das führen? Müssen wir uns irgendwie in Furcht und Bange zurücklehnen und immer hoffen, dass die Höchstgerichte uns erhalten bleiben, weil wir hier in Österreich produzieren so schlechte Gesetzgebung, die menschenrechtswidrig ist, die grundsatzwidrig ist, dass wir nur auf diese Höchstgerichte hoffen können oder gibt es da andere Wege? Nein, also das glaube ich nicht. Also ich bin ein absoluter Fan unseres Rechtssystems in Wirklichkeit. Dass Höchstgerichte abgeschafft werden, von dem gehe ich nicht aus und da bin ich sehr froh darüber. Was aber natürlich, wo man natürlich immer wieder hinschauen muss, ist, wenn ich, also ich weiß ja oder es ist ja auch bekannt, es ist ja auch mit dieser Arbeitsgeschichte bekannt, dass es eine EU-Richtlinie gibt, die besagt, wenn Menschen neun Monate im Asylverfahren sind, müssen sie einen Arbeitsmarktzugang haben. Ja, das wissen wir ja schon lange. Und trotzdem war das der ehemaligen Frau Hattinger-Klein egal und auch jetzt dem Herrn Minister Kocher ist das anscheinend egal. Also wo wir schon hinschauen müssen, ist einfach, dass dieses Gerüst der Rechtsstaatlichkeit nicht zu sehr gedehnt wird. Es wird immer wieder untergraben, es wird immer wieder, man weiß einfach, man macht jetzt was, auch Verordnungen oder sonst irgendwas, und das dauert dann eine Zeit, bis die Höchstgerichte recht sprechen. Das heißt, in dieser Zeit werden aber Menschen geschädigt. Das muss man schon auch dazu sagen, weil es gibt viele Menschen, die hätten womöglich eine Lehre gefunden. Da wird es unrecht vollzogen. Ganz genau. Hätten eine Abschiebehemmung gehabt bis zum Lehrabschluss und hätten eine Ausbildung. Das ist in den letzten zweieinhalb Jahren nicht passiert. Das hat nicht passieren können. Genauso wie die Wirtschaft geschädigt oder Unternehmer und Unternehmerinnen geschädigt worden sind dadurch. Also man muss da schon ein Augenmerk darauf werfen. Grundsätzlich bin ich ganz froh über dieses Rechtssystem, das wir in Österreich haben und über die Möglichkeiten, die wir haben. Ich denke, man müsste da ein Augenmerk legen auf, wie Gesetze zustande kommen. Wenn Gesetze und Verordnungen zustande kommen aus einer politischen Stimmungsmache heraus, dann werden sie im Grunde genommen nicht wohl argumentiert und wohl überlegt sein, im Grunde genommen nicht wohl argumentiert und wohl überlegt sein, sondern das ist unser Ziel. Wir wollen uns möglichst viel einschränken und möglichst viele Rechte unserer eigenen Staatsbürger bewahren und damit die anderen wegdrängen. Und wir wissen eh, dass das nicht hält vor Höchstgericht. Aber wir machen das trotzdem, weil unsere Wähler wollen das. Und da stelle ich mir die Frage, will das wirklich die österreichische Wähler oder Wählerin? Ich kann es mir eigentlich gar nicht vorstellen. Es ist genauso wie bei den Arbeitsmarktbeschränkungen. Viele in der öffentlichen Meinung sagen, ja ja, wieso gehen die denn nicht arbeiten? Die sollen halt verdienen und nicht nur Sozialhilfe beziehen. Oh, die dürfen nicht arbeiten oder haben es bisher nicht dürfen. Und zweitens, Sozialhilfe kriegen sie auch keine und Wohnbeihilfe auch nicht. Da sind sie sowieso ausgeschlossen als Asylwerber. Das, was Asylwerber zusteht, weil sie nicht arbeiten dürfen, ist die Grundversorgung, was nur einen ganz geringen Teil der Sozialhilfe darstellt. Wie hoch ist die Grundversorgung? Ja gut, die Grundversorgung, je nachdem, wo man untergebracht ist. Ist man in einem Bundesquartier untergebracht mit Platz in einem Zimmer und ein Frühstück, ein Abendessen und irgendwas zu Hause, da kriegst du 40 Euro Taschengeld. 40 Euro Taschengeld? Das war's. Genau. Das war's. Pro Woche? Im Monat. Im Monat. Das ist nichts. Das ist nichts. Aber du hast Verpflegung und du hast Alluschi grundsätzlich. Aber das ist jahrelang. Das zermürbt. Man kann die Persönlichkeit nicht entfalten damit. Man kann nicht teilhaben an gesellschaftlichem Leben. Wird abgedrängt in die Außenseiterschaft, was dann für mich eigentlich keine... Ich wundere mich da nicht, dass Menschen straffällig werden. Ich will jetzt nicht jede Straftat entschuldigen damit, dass die auch abgedrängt werden in die Peripherie der Gesellschaft. auch abgedrängt werden in die Peripherie der Gesellschaft. Aber es befördert nicht die Integration und Zusammenleben, wenn man Menschen mit ganz, ganz geringfügigen Möglichkeiten bei uns jahrelang verfristen lassen. Aber man kann es auch anders umdrehen und sagen, umso erstaunlicher, dass so viele Menschen sich eigentlich in ihrer Integrationsbereitschaft auch dadurch nicht beirren lassen. Ja, richtig. Viele kämpfen darum, viele haben versucht, auch bisher Beschäftigungsbewilligungen zu bekommen. Die suchen sich Arbeitgeber, der für sie beim EIMS um Beschäftigungsbewilligungen beantragen muss. Und bisher hat das immer abgelehnt werden müssen, aufgrund die besagten Erlässer. Jetzt mittlerweile auch, wenn der Herr Kocher, Minister Kocher, eine Erlass ausgegeben hat, um zu versuchen, das wieder zu beschränken, wiederum politische Stimmungsmacherei. Weil grundegenommen gibt er nur das wieder in der Erlass, was eh schon wieder im Gesetz steht. Das heißt, eine Beschäftigungsbewilligung darf dann erteilt werden, wenn Person drei Monate lang im Asylverfahren gewesen ist, zugelassen ist und es kein Österreicher, kein EWR-Bürger, kein anderen Asylberechtigter oder Subsidiärschutzberechtigten gibt, den den selben Job zu selben Bedingungen machen würde. Das heißt, findet sich eine Ersatzkraft, dann kriegt ein Asylwerber auch heute keine Beschäftigungsbewilligung. Aber findet man keine, zum Beispiel im Pflegebereich derzeit. Spielt Qualifikation keine Rolle? Qualifikation spielt keine Rolle, grundsätzlich. Aber im Pflegebereich derzeit, wir haben viele, die ausgebildet sind, die während der langen Asylverfahren auch Pflegeausbildungen gemacht haben, würden nichts anderes lieber tun, als jetzt endlich einmal arbeitstätig zu werden. Und jetzt geht es darum, dass wir versuchen, diesen Arbeitgebenden, potenziellen Arbeitgebern auch Beschäftigungsbewilligung zu beantragen für diese Personengruppe. Weil der Kochererlass in Endeffekt schränkt das nur auf das Ersatzkraftprüfungsverfahren ein, was bisher auch der Fall war. Frau Mayrwöger, Sie haben selber zuvor das Bild verwendet von diesem Gerüst der Rechtsstaatlichkeit, das ja quasi sehr fragil ist. Man muss es sehr behüten und bewahren. Es steht und fällt sehr viel eben mit dieser öffentlichen Meinung. Da tragen ja viele dazu bei. Das ist eine Frage der Erziehung, das ist auch etwas etwa der Bildungseinrichtungen. Es ist natürlich sehr, sehr stark eine Frage der politischen Willensbildung, aber auch, und wir sitzen hier bei DorfTV, einer TV-Anstalt, wenn man so will, auch der Medien. Wir haben jetzt gar nicht mehr so viel Zeit auf unserer Uhr, darum möchte ich da auch jetzt ein bisschen den Weg finden in die Finalrunde. Was sind denn Ihre Erwartungen, sozusagen diese öffentliche Meinung, diese Allgemeinhaltung gegenüber Asylsuchenden hier in Österreich zu verändern, positiv zu verändern? Was sollte da passieren? Ich weiß, das ist sehr komplex, aber vielleicht gibt es etwas, was sich einfach greifen lässt und wo Sie auch sagen, das ist etwas, wo Sie auch das empfehlen, auch aus Ihrer Alltagserfahrung. Ja, grundsätzlich ist es sehr schwierig, weil mit Angst ist immer schneller Meinung gebildet als mit guten Nachrichten. Aber ja, es ist natürlich, es liegt an jedem Einzelnen. Ich weiß, dass ganz, ganz viele Menschen mit AsylwerberInnen oder ehemaligen AsylwerberInnen Erfahrungen gemacht haben, die durchwegs einfach sehr positiv waren. Und natürlich, diese Geschichten werden in erster Linie erzählt. Was aber trotzdem auch erzählt wird, ist diese Wege. Ich kenne jetzt schon jemanden, bei dem es einfach war, weil zu dieser Asylverfahrensgeschichte kommt ja auch noch dazu, dieses Ankommen in Österreich und alles ist fremd und irgendwie muss ich mich da einordnen. Aber es entstehen teilweise lustige und schöne Geschichten. Menschen einfach diese Angst vor diesem augenscheinlich Fremden zu nehmen. Und natürlich muss politisch ein ganz anderes Wording her und eine ganz andere Einstellung her, also die Hauptträger des österreichischen Wir-Gefühls und zu diesem Wir-Kern einfach alle Menschen, die in Österreich leben. Das ist die Politik und das sind natürlich in weiterer Folge dann die Medien, wie Berichterstattungen stattfinden, weil wenn wir jetzt, wenn ich da ganz kurz zurückkommen darf, mit heute ist das der 17. Femizid in Österreich. Vermutlich, vermutlich, ja. Ja, vermutlich, genau. Und der größte oder der medial und auch politisch ausgeschlachtendste war der, von dem wir eh schon geredet haben, ja, und das ist einfach eine ganz schiere Tendenz und das braucht man nicht. Ja, ich denke wichtig wäre Rechtsstaatlichkeit wieder herzustellen, eine vernünftige Dauer eines Asylverfahrens, um schnell eine Rechtsklarheit zu schaffen für die Betroffenen, die da sind und um ihr Leben bangen und während dem laufenden Asylverfahren auch die Integrationsschritte zu ermöglichen, was derzeit verunmöglicht worden ist. Es wird immer verlangt, dass Menschen sich integrieren und sich als gut integriert darstellen, aber die Möglichkeiten, da hinzukommen, werden immer weiter beschnitten von der Politik. Und da denke ich, da muss ein Umdenken geschehen. Je früher eine Integration in Österreich stattfinden kann, je schneller jemand einen Arbeitsmarktzugang erhält, je schneller man sich selbst über Wasser halten kann, je schneller man die eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten, die man ja möglicherweise auch mitbringt, einsetzen kann, um da nicht einen Braindrain zu verursachen, desto besser wird es auch für das gesamte Zusammenleben in Österreich zwischen Österreichern und Nicht-Österreichern. Ich denke mir auch immer wieder, dass vielleicht die öffentliche Meinung sich nicht zuletzt deshalb auch in gewisser Hinsicht in Sicherheit wiegt, weil viele der Grauslichkeiten ja gar nicht bei uns stattfinden, sondern etwa an den EU-Außengrenzen. Da erleben wir ja tagtäglich, man bezeichnet das als Pushback, dass ja etwa über das gemeinsame Außengrenzensicherungssystem Frontex ja viele Menschen, die nach Europa kommen wollen und hier Asyl beantragen, dass sie ihr Recht einfach abgewiesen werden, teilweise auch mit Waffengewalt, Brüste abgewiesen werden. Da beginnt ja da schon der Rechtsbruch. Ist es auch etwas, darum greife ich dieses Thema kurz auf, ist es auch etwas, wo es darauf ankommt, mehr an Information zu leisten? Ich denke schon. Ich denke schon, vor allem, wenn man die öffentliche Meinung derzeit beobachtet. Es wird immer wieder in den Medien geschrieben, die hätten ja gar nicht nach Österreich erst durchdringen können, weil die haben x sichere Länder durchquert. Die haben ja hier kein Asylrecht nicht. Das stimmt aber auch so nicht, sondern die Rechte, die sie haben, sagt, ich darf ein Asyl ansuchen in einem Land, wo ich sicher vor Verfolgung bin. Und auch wenn ich vielleicht in Türkei nicht die Verfolgung meines Herkunftslandes ausgesetzt bin, habe ich da immer noch keine Möglichkeit, ein menschenwürdiges Leben zu begründen. Und erst dann, wenn die Begründung des neuen Lebensstandortes zumutbar ist, habe ich Sicherheit gefunden. neuen Lebensstandortes zumutbar ist, habe ich Sicherheit gefunden. Das heißt, die Menschen, die jetzt an den EU-Grenzen drängen, die sind an keine sicheren Drittstaaten oder an keinen sicheren Staaten durchgegangen, sondern haben erst in EU die Möglichkeit, um Asyl anzusuchen. Asyl darf man erst außerhalb des eigenen Heimatlandes ansuchen, nach den Genfer Flüchtlingskonventionen. Muss die außerhalb des Heimatlandes befinden. Das ist das Würdigen der illegalen Migration, das ist eine Katastrophe. Weil die legale Migration oder eine legale Möglichkeit, nach Österreich zu kommen, um Asyl anzusuchen, die gibt es de facto nicht. Außer im Familienzusammenführungsverfahren, das ist die einzige Möglichkeit. Vielleicht kurz auch zu schildern, ich habe selber ein paar Jahre in Afrika gelebt, in Zentralafrika. Wenn dort jemand nach Österreich aufbrechen möchte, um dort Zuflucht zu finden, dann muss er eine österreichische Botschaft aussuchen. Die gibt es aber nicht viele auf afrikanischem Boden, die sind oft tausende Kilometer entfernt. Das ist also gar nicht so einfach möglich. Es ist oft sehr viel mit Unwissen gekoppelt, da auch sehr schnell zu urteilen. Ja, und sicherlich vor allem auch deswegen, weil wenn irgendjemand jetzt an die österreichische Botschaft in einem Land kommt und um Asyl bzw. um eine Visumansucht, weil er um Schutz ansuchen möchte in Österreich, dann wird er sofort abgelehnt. Das ist ein Ablehnungsgrund für jede Berufsvertretungsbehörde, weil die müssen nämlich entscheiden, wird dieser Mensch, der wir jetzt ein Visum gewähren wollen, wird er auch zurückreisen? Und ein Mensch, der da steht und sagt, ich möchte um Asyl ansuchen, der wird nicht innerhalb von drei Monaten zurückreisen. Das heißt, dieser Weg funktioniert nicht. Das ist unmöglich. Wir sind jetzt eigentlich schon fast am Ende unserer Sendezeit. Frau Mayer-Wöger, Sie haben jetzt das Schlusswort. Ich bin auch auf Sie aufmerksam geworden, weil Sie sehr umtriebig sind, auch in Ihrem Engagement, sehr unermüdlich im Kampf für die Rechtsstaatlichkeit, für Rechte, auch für Menschen, die hier Zuflucht suchen. Sie haben mit vielen anderen, glaube ich, auch vor dem Linzer Dom gekämpft, den ganzen kalten Winter lang, um dort auch auf die Zustände in Moria aufmerksam zu machen. Was können Sie mit diesen öffentlichen Aktionen tatsächlich bewirken? Ist das etwas, wo Sie durchdringen? Verändert das irgendwas oder ist das etwas, was Sie selber Mühe macht und wo Sie dann denken, irgendwie eigentlich muss ich selber Tag für Tag aufs Neue für meine eigenen Überzeugungen kämpfen? Es ist ganz unterschiedlich in unserer Gruppe, wie wir das so empfinden. Bei mir ist es schon so angekommen, erstens zeigt es nicht nur uns, sondern auch anderen Menschen, wie viele Menschen eigentlich das nicht so akzeptieren, wie es gehandhabt wird von der europäischen Politik und von Griechenland und auch Österreich. Das ist schon einmal was, das motiviert einfach. Es motiviert zu sehen, wie viele Leute da eigentlich dahinterstehen und wie viele Leute da eigentlich sagen, das geht so nicht, aber halt sonst nicht gehört werden. Weil wir sind ganz viel unterstützt worden, es sind ganz viele Leute zu uns gekommen, die Essen gebracht haben oder die uns irgendwo warme Decken oder irgendwas gebracht haben. Also das war total klasse und teilweise sehr ergreifend. Was es durchaus auch gebracht hat, ist, dass zumindest die Landespolitik mit uns Gespräche führt von vielen Parteien und da, ja, da interessieren mich heute jetzt Gespräche und da machen wir gerade weiter. Trifft sich gut, es wird in Oberösterreich gewählt, können alle hoffen, dass das dann auch entsprechend Gehör findet und dann natürlich auch in der Zukunft dem neuen Landtag, dem Landesparlament und der neuen obersten Landesregierung. Ja, ich muss hier einen Punkt machen. Vielen herzlichen Dank Ihnen beiden, Karin Sierkren-Bauer von der Volkshilfe-Rechtsberatung sowie Andrea Mayrwöger, Opfer des Vereins Fairness Asyl. Ja, eine spannende Diskussion, die wir sicher weiterführen werden. Das Thema Flucht, Migration, Asyl ist etwas, das ist fix auch im Politikprogramm von DorfTV vorgesehen. In diesem Sinne darf ich mich auch bedanken bei den Zuseherinnen und Zusehern, die wieder mit Interesse dabei waren. Ich darf wie immer schließen mit dem Ersuchen. Bleiben Sie dem Sende Ihres Vertrauens, nämlich DorfTV, auch weiterhin gewogen. Damit wünsche ich noch einen schönen sommerlichen Abend. Bis bald und auf Wiedersehen.