Musik Musik Musik Musik Musik Musik Musik Musik Musik Musik Musik Musik Musik Musik Musik Musik Musik Musik Musik Für meinen Jungen ist die Welt nicht mehr in Ordnung Für meinen Jungen ist die Welt total kaputt Jetzt ist für ihn eine ganz beschissene Zeit gekommen Wo auch hin guckt Arbeitslosigkeit um ihn rum Er muss an Stempelstellen stehen und gammeln. Für unseren Jungen ist die Welt total kaputt. Muss das sein? Muss das sein? Wenn wir den Sozialstaat Österreich erhalten wollen, müssen wir uns auch kümmern um die Finanzierung. Und die Finanzierung, die derzeit besteht, ist unzureichend, im höchsten Maß unzureichend. Warum? Die Unternehmer zahlen eigentlich einen bestimmten Prozentsatz von der Lohnsumme. Das heißt, nur einen Indikator der betrieblichen Wertschöpfung wird als Basis herangenommen. So ein Finanzierungssystem muss scheitern. Das heißt, natürlich, wenn wir über Arbeitslosengeld reden, müssen wir auch darüber reden, wie finanzieren wir den Sozialstaat. Überhaupt keine Frage. Daher auch Dinge wie zum Beispiel die Veränderung bei den Steuern. Überhaupt keine Frage, stimmt voll dazu. Zu der einen, zu Ihrer Ansicht, was die Volksbegehren anbelangt, möchte ich unsere Erfahrungen einbringen. Ich habe mit dem Stephan Schulmeister und Werner Vogt, wir haben das Sozialstaatsvolksbegehren eingeleitet, 2001, 2002. Ich kann Ihnen versichern, wir haben es nicht geschafft, dass damit auf der gesetzlichen Ebene große Veränderungen gemacht worden sind. Aber wir können Ihnen versichern, was wir geschafft haben mit dem Volksbegehren war, nämlich in einer Situation, wo praktisch seitens bürgerlicher Kräfte auf allen Ebenen der Versuch unternommen wurde, den Sozialstaat madig zu machen, die Medien nur in diese Richtung zu drängen, haben wir mit dem Sozialstaatsvolksbegehren einen ganz anderen Weg gezeigt und haben es geschafft, das Thema Sozialstaat positiv zu besetzen gegenüber diesen negativen Abwertungen. Und ich würde auch meinen, ein Volksbegehren in unserem Zusammenhang hat genauso die wesentliche Funktion, auch aufzuklären darüber und zu zeigen, in welche Richtung es gehen kann. Es ist nicht das einzige Instrument, aber es ist ein unverzichtbares Instrument. Schönen Nachmittag, danke für die freundliche Begrüßung. Ich wurde eingeladen zum Thema Arbeitslosenversicherung einige Ausführungen zu machen. Ich habe zu diesem Thema Arbeitslosenversicherung im Rahmen der österreichischen Sozialversicherung habe ich mir neun Punkte zur Erläuterung aufgeschrieben. Punkt 1, ich glaube das ist mal wichtig, wenn wir über den österreichischen Sozialstaat und die Sozialversicherung sprechen die Sozialhilfe, die Arbeitsmarkt- und Familienpolitik. Das ist eine Reihe von Dimensionen, die der Kern des Sozialstaates ist. Mit diesen Dimensionen ist der österreichische Sozialstaat ein unverzichtbar notwendiger zentraler Faktor der österreichischen Gesellschaft. die es in diesem Land gibt, könnte weder nur durch karitative Tätigkeiten noch durch den Markt, wie Neoliberale das immer wieder behaupten, gesichert werden. Ein zweiter Aspekt, wegen diesem Gegnerigen. Der Sozialstaat schien nicht vom Himmel. Er war und wie wir jetzt aktuell auch sehen, ist Ergebnis politischer und gesellschaftlicher Rechteverhältnisse und Auseinandersetzungen. Das können wir in der historischen Entwicklung sehr deutlich ablesen, an der Entwicklung in den 1920er und 1930er Jahren. Oder wenn wir die letzten 20 Jahre hernehmen, wie sehr die Kräfteverhältnisse und Auseinandersetzungen in der Logistik haben wir unter den schwarz-blauen Regierungskonstellationen ja sehr deutlich gesehen. Ein dritter Aspekt. Der Sozialstaat ist durch langfristige Trends gekennzeichnet. Zum einen gekennzeichnet durch Ausbau. durch Ausbau. Ausbau im ausgehenden 19. Jahrhundert, wo die ersten Maßnahmen sozialpolitischer Art gesetzt wurden, sehen wir die Einführung der Unfall- und Krankenversicherung 1888-1989 oder mit der Einführung zum Beispiel des 10-Stunden-Tages, das heißt einer Begrenzung der vernunftbaren Arbeitskraft. Wir können dann auch sehen, dieser Ausbau, der hatte die österreichische Entwicklung nach dem Krieg, nach dem Zweiten Weltkrieg, bis in die 1980er Jahre ganz wesentlich geprägt. Neben Ausbau können wir feststellen, es hat Phasen gegeben mit Stagnation, das heißt, da hat sich eigentlich kaum was bewegt. Eine sehr bekannte Phase war beispielsweise nach der Konstituierung im ausgehenden 19. Jahrhundert, die Zeit bis zum Ersten Weltkrieg war, obwohl es eine ökonomisch sehr günstige Situation war, war das eine Situation, wo der Ausbau stagniert hat. Und im langfristigen Entwicklungsprozess können wir feststellen, dass es Phasen von Rückbau und Brüchen gegeben hat. Phasen von Rückbau und Brüchen, in Besonderem die Phasen des Faschismus. Das heißt, einerseits das Austrofaschismus 1933 bis 1938, wo ganz harsche Eingriffe in die bestehenden Systeme der sozialen Sicherung gemacht worden sind. Praktisch alle Systeme sind in ihren Leistungen eingeschränkt worden. Der Nationalsozialismus, wo es auch sehr einschneidende Maßnahmen gegeben hat, denken Sie nur, was die Kollektivverteidigungspolitik anbelangt, die Arbeitsgrundversicherung ist praktisch abgeschafft worden. Und wir können auch Brüche und Rückbau sehr deutlich wahrnehmen in der Zeit der schwarz-blauen Regierungskonstellationen, also 2000 bis 2006, wie dann auch 2017 bis 2019. Ein vierter Aspekt. Die Arbeitslosversicherung, und damit kommen wir zu dem, was heute auch Thema ist, die Arbeitslosversicherung ist ein wesentlicher Bestandteil der Sozialversicherung. Die Arbeitslosversicherung wurde erst unter veränderten politischen und sozialen Bedingungen nach 1918 eingeführt. Was meine ich damit? Damit meine ich, die Sozialdemokratie ist 1918 zu einem bestimmten sozialpolitischen Faktor geworden. sozialpolitischen Faktor geworden. Sozialdemokratie hat vor 1914 viele Anträge eingebracht mit Ausbau der Sozialversicherung und so weiter. Aber sie konnte alle diese Vorschläge, die sie eingebracht hat, in das österreichische Parlament konnte sie nicht umsetzen. Das gelang erst nach 1918, wo eben die Sozialdemokratie ein ganz zentraler politischer Faktor geworden ist. Es gab zuerst so Ansätze einer Arbeitslohnversicherung und da müsste man fragen, warum war das überhaupt notwendig? Es war deswegen notwendig, weil nach dem Krieg eine enorme Arbeitslosigkeit ausgebrochen ist. Im Frühjahr 1919 waren das über 400.000 Menschen, die eben keinen Job bekommen hatten. Das heißt, es war auf der einen Seite eine enorme Herausforderung in sozialer Hinsicht. In politischer Hinsicht, die Sozialdemokratie ist eben in der Tat ein ganz wesentlicher Faktor in der Koalition mit den Christlichsozialen geworden. Faktor in der Koalition mit den Christlichsozialen geworden. Nach den ersten Ansätzen wurde dann als dauerhafte Lösung die Arbeitslosenversicherung mit Gesetz 1920 eingeführt und deswegen haben wir im letzten Jahr hatten wir praktisch 100 Jahre Arbeitslhnversicherung in Österreich. Wie das eingeführt worden ist, würden Sie sich wahrscheinlich denken, naja, wenn da die christlich-sozialen auch mitgemacht haben, die christlich-sozialen haben auch deswegen mitgemacht, weil sie eben revolutionäre Strömungen, die es 1918, 1919 gegeben hat, gefürchtet haben. Und diesen Strömungen sollte gegenge 1918, 1919 gegeben hat, gefürchtet hat. Und diesen Strömungen sollte gegengewirkt werden durch sozialpolitische Maßnahmen. Daher haben die christlich-sozialen vorerst, ich betone vorerst, eigentlich keinen Widerstand geleistet, sondern mit den Sozialdemokraten zusammen dann auch ein Gesetz beschlossen, nämlich die Arbeitslosenversicherung. Was aber klar war und das gilt bis heute, Arbeitslosenversicherung ist Bestandteil einer erwerbsarbeitsbezogenen sozialen Sicherung. Sie stellt einen befristeten Ersatz für den Entfall des Lohneinkommens dar. für den Entfall des Lohneinkommens dar. Arbeitslohngeld und Arbeitslohnversicherung ist keine Alternative zu bezahlter Arbeit, Erwerbsarbeit. Die Voraussetzungen dafür, praktisch auch seit den Anfängen, Erwerbstätigkeit, Arbeitsfähigkeit, Arbeitswilligkeit und eben Erwerbslosigkeit. Ein fünfter Aspekt. Ich habe schon erwähnt, dass in der langfristigen Entwicklung haben wir Phasen, wo es einen beträchtlichen Ausbau als solches gegeben hat. Diejenige Phase, die für die österreichische Entwicklung wohl die prägendste und auch die wichtigste war, das waren die Jahrzehnte nach 1945. Das heißt, in der Zeit nach dem Krieg bis in die 1980er Jahre hinein haben wir einen enormen Ausbau aller sozialen Sicherungssysteme inklusive der Arbeitslosenversicherung. Der österreichische Sozialstaat wurde in diesen Jahrzehnten sowohl in personeller wie auch in sachlicher Hinsicht enorm erweitert. Ich weiß nicht, ob Sie das mal gehört haben, im Jahr 1888, 89, wie die Krankenversicherung, die Unfallversicherung eingeführt worden ist, da gab es, da waren damals 7 Prozent der österreichischen Bevölkerung krankenversichert. In der Zeit nach 1945 hat sich der Versichertkreis immer weiter ausgeweitet, sodass wir praktisch ab den 1990er Jahren hatten wir einen Stand von ca. 99%. Das heißt, die österreichische Bevölkerung war fast insgesamt von wenigen Ausnahmen abgesehen. Beziehungsweise ist es so, wie beispielsweise wenn Frauen verheiratet, wenn diese, also als Verheiratete nicht erwerbstätige, waren sie mitversichert bei ihrem Ehemann und diese Situation hat sich für manche verändert, wenn sie sich scheiden haben lassen, so dass eben für diese Frauen auch einmal die Versicherung weggefallen ist. Und von daher haben wir, dieser eine Prozent macht ungefähr auch das aus, dass Leute kurzfristig, für eine Übergangszeit eben nicht Krankenversicherte als solches sind. Die Zeit auch der 1920er und 1930er Jahre war im Wesentlichen so wie der Anfang im ausgehenden 19. Jahrhundert, wo war im Wesentlichen der österreichische Sozialstaat ein Sozialstaat für unselbstständig Erwerbstätige. Selbstständige Erwerbstätige sind nur ganz in einem geringen Ausmaß einbezogen worden, wie beispielsweise 1927, wie die Krankenversicherung für die Landarbeiter eingeführt worden ist, konnten sich eben Bauern, Landwirte, konnten sich praktisch auch versichern. Aber sonst sind die selbstständigen Erwerbstätigen erst in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg sukzessive in die sozialen Sicherungseinrichtungen immer mehr einbezogen worden, sodass wir, ich habe es ja schon erwähnt, in der Krankenversicherung fast die gesamte Bevölkerung. Was die anderen sozialen Sicherungseinrichtungen anbelangt, wie die Pensionsversicherung, sozialen Sicherungseinrichtungen anbelangt, wie die Pensionsversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Unfallversicherung, sind auf Erwerbstätige bezogen und das hieß auch, dass selbstständige Erwerbstätige nicht nur in die Krankenversicherung, sondern dann auch in die Pensionsversicherung mit einbezogen worden sind. Ebenso freie Dienstnehmerinnen in den 1990er Jahren. Das heißt, wir können feststellen, in personeller Hinsicht hat sich die Entwicklung so abgespielt, dass ein enormer Ausbau stattgefunden hat. dass ein enormer Ausbau stattgefunden hat. In sachlicher Hinsicht können wir feststellen, ein beträchtlicher Ausbau der Leistungssysteme. Die Arbeitslosenversicherung wurde mit dem Gesetz von 1949 neu geregelt, wurde ausgebaut und als Pflichtversicherung sowie auch die anderen Sicherungseinrichtungen verankert. Die Arbeitslosenversicherung wurde auch zudem die Land- und Forstarbeiter mit einbezogen. Arbeitslose kamen, was vorher nicht der Fall war, bekamen eben auch die Krankenversicherung. Neben all den erwähnten Maßnahmen, Ausbau sachlicher, ist auch zu erwähnen der Ausbau der Sozialhilfe. Ich komme zu meinem sechsten Aspekt. Wir können feststellen, seit Mitte der 1980er Jahre eine ambivalente Entwicklung. Wir haben auf der einen Seite Verbesserungen im Leistungsbereich, ich weiß nicht, ob Sie das noch irgendwie in Erinnerung haben, aber beispielsweise wurde aufgehoben, die Vollverdienstklausel. Ich weiß nicht, ob Ihnen das was sagt, ich erkläre es kurz. Vollverdienstklausel hieß, dass praktisch, wenn ein Mann erwerbstätig war, Anspruch auch auf Arbeitslosengeld erhalten hat, im Vollverdienst, das heißt praktisch kontinuierlich ganztägig, erwerbstätig war, wenn dessen Frau arbeitslos wurde, bekam sie nicht den Genuss der Notstandshilfe, weil ja der Mann sowieso im Vollerwerb gestanden ist. Und das wurde, das ist eine eindeutige Benachteiligung und Diskriminierung von erwerbstätigen Frauen gewesen. Und das wurde dann praktisch, diese Vollverdienstklausel wurde aufgehoben. von der Brutto. Von Bruttolohn wurde früher eben ein bestimmter Prozentsatz für die Arbeitslosenersatzrate bemessen, von Bruttolohn. Das waren 40 Prozent von Brutto. Und das war praktisch eine Regelung, die auch Unterschiede gemacht hat, weil diejenigen, die mehr verdient haben, hatten praktisch dann eine höhere, bekamen mehr raus, als wie diejenigen, die weniger verdient haben. Und daher wurde eingeführt die Nettoersatzrate damals von 57,9 Prozent. Also das heißt, wenn wir zurückschauen, können wir feststellen, dass es in Österreich sehr wohl einmal eine Zeit gegeben hat, wo die Nettoersatzrate schon um einiges höher war, als das eben dann in der späteren Zeit der Fall war. Neben den Verbesserungen hat es auch wesentliche Restriktionen gegeben. Es wurde beispielsweise das Niveau der Notstandshilfe gekürzt von 95% auf 92%. Die Anwartschaftszeit wurde ausgeweitet, was natürlich hieß, dass es auch für einen Teil der Leute, dass sie nicht ins System hineingekommen sind, wurde zum Beispiel ausgeweitet von 20 auf 26 Wochen. Das heißt, dass man erst nach diesen 26 Wochen, dass erst dann möglich war, eben der Bezug des Arbeitslobengeldes. Ein siebter Aspekt, ich habe schon erwähnt, dass die Entwicklung des Sozialstaates gekennzeichnet ist durch Ausbau und durch Brüche, Rückbau. Und wir können feststellen, dass wir in den letzten 20 Jahren einige Phasen hatten mit sehr deutlichen Rückschlägen unter Schwarz-Blau. Worin bestanden diese Rückschläge? Sie bestanden praktisch auf allen Ebenen des sozialen Sicherungssystems. Am weitreichendsten im Bereich der Pensionen. Die Regierung Schüssler hat praktisch alle bis dahin geltenden sogenannten Frühpensionsregelungen abgeschafft. Sie hat das Pensionssystem einschneidend verändert, mit dem Ziel, dass die Leistungen eingeschränkt werden. Sie hat praktisch die Leistungen insofern gekürzt, weil sie für die Berechnung des Arbeitslosengeldes quasi, Entschuldigung, eingeführt hat, so etwas wie ein Dreierschritt, Ein dreier Schritt, nämlich zum einen, dass erst wenn Sie 45 Versicherungsjahre haben, Versicherungsbeitragsjahre haben, dass Sie dann im Alter von 65 80% Ersatzrate als solches haben. Wenn man sich das vorstellt, 45 Jahre sind ja etliche Frauen hier. Wie viele Frauen schaffen es jemals auf 45 Jahre, was die Regierung eingeführt hat, war so etwas wie ein verhatschertes Drei-Säulen-Modell. Was heißt das, verhatschertes Drei-Säulen-Modell? Es ist kein richtiges Drei-Säulen-Modell. Es wurde die gesetzlich eingeführte Pensionsversicherung wurde in ihren Leistungen gekürzt, in der Weise, weil eine Lebensdurchrechnung stattgefunden hat. Das heißt, wann früher beispielsweise ist vereinbart worden, dass für die Berechnung der Pension die besten 10 Jahre oder die besten 15 Jahre oder die besten 5 Jahre, das hat sich dann in der Weise irgendwie verändert. Und jedenfalls war es so, dass eben mit dieser Verlängerung der Berechnung natürlich die Leistungen verkürzt werden, insbesondere für jene Menschen, die keine durchgängige Erwerbsbiografie haben. Und wir haben immer mehr Menschen mit nicht durchgehenden Erwerbsbiografien, beziehungsweise mit Erwerbsbiografien, die wesentlich von dem Arbeitsverhältnis, wie es im 20. Jahrhundert weitgehend war, das sogenannte Normalarbeitsverhältnis, das heißt kontinuierlich, ein Lebensland und so weiter. Und davon gab es ja beträchtliche Abweichungen. Und das Drei-Säulen-Modell hieß eben dann eine reduzierte Pensionsversicherung. Pensionsversicherung. Dann haben sie eingeführt praktisch so was, wir hatten das schon vor Schwarz-Blau, nämlich die Abfertigung neu und die Abfertigung neu konnte nach den neuen Bestimmungen konnte auch als ein Teil einer Pension ausgezahlt werden. Und dann Zukunftsvorsorge neu. Das einzig Neue daran war der Begriff. Zukunftsvorsorge neu ist so, dass es eben praktisch nur für jenem überhaupt möglich ist, die auch entsprechendes Einkommen haben. Die können sich das leisten. Und von daher ist das, was in Österreich dann als Dreisäulenmodell gilt, das ist nicht das, was wir in der internationalen Entwicklung kennen, wie zum Beispiel in den skandinavischen Ländern oder auch in der Schweiz, wo eben Dreisäulenmodell heißt, nehmen wir her die Schweiz, heißt ein Pensionssystem für die gesamte Bevölkerung. Dann die zweite Säule sind die betriebsbezogenen Pensionen. Und die dritte, das ist eben praktisch die privat gezahlte Pension. Das ist so das klassische Dreisäulenmodell. Das ist so das klassische Drei-Säulen-Modell. Und das heißt, das österreichische ist in der Hinsicht eben kein Drei-Säulen-Modell, sondern wird nur fälschlicherweise als solches bezeichnet. In der Arbeitslohnversicherung kam es unter Herrn Schüßler zur Kürzung des Niveaus der Notstandshilfe. Die Sperrzeiten wurden ausgeweitet, die Bedingungen zum Bezug des Arbeitslosengeldes wurden verschärft, die Zumutbarkeit immer mehr restriktiert. restriktiert. Schrittweise wurde die Nettoersatzrate um den schon erwähnten 57,9 Prozent letztlich abgesenkt auf das Niveau, das wir heute haben, nämlich auf 55 Prozent. Wenn ihr euch erinnert, hat die Regierung Schüssel auch noch anderes vor. Der damalige Arbeitsminister hieß Bartenstein, hat sich sehr dafür eingesetzt, dass die Notstandshilfe abgeschafft wird und praktisch damit eben die Betroffenen dann auch wieder in die Fürsorge überführt werden. Fürsorge überführt werden. Das hat vor allem auch Haider mit Wartenstein zusammen forciert. In den sechs Jahren ist das nicht durchgeführt worden. Unter Kurzstrache war im Regierungsprogramm genau das gleiche gestanden. Das heißt auch Kultstrache wollten die Notstandshilfe abschaffen und damit eben die Menschen, deren Arbeitslosengeld ausläuft, weil das ja nur eine bestimmte Zeit geht, dass die dann quasi überführt werden in die veränderte, neu gebaute Sozialhilfe oder bedarfsorientierte Hilfe. Das ist nicht umgesetzt worden, aber nicht deswegen, weil die davon abgekommen sind, sondern es ist nicht umgesetzt worden, weil es eben Ibiza gab. Das heißt, diese Regierung hatte eben nur eine sehr kurze Laufzeit und deswegen konnten viele der Vorhaben, konnten dann nicht mehr umgesetzt werden und sodass auch hier diese Notstandshilfe als solches eben nicht abgeschafft worden ist. Stellt euch das mal vor, Kurzstrache wäre gelungen, die Notstandshilfe abzuschaffen, was das für die heutige Situation bedeuten würde. Man kann sich das überhaupt nicht vorstellen. Aber nur um zu zeigen, was diese Partie eigentlich alles versucht hat, den österreichischen Sozialstaat so sehr zu schwächen, wo es nur ging. Schüßler hat ins Regierungsprogramm 2003 geschrieben, es geht in erster Linie, in erster Linie geht es ja darum, dass praktisch die Vorsorge durch die Menschen selbst erstellt wird und erst die Fürsorge dann über den Staat. Das heißt, diese Regierung hat sich vollkommen verabschiedet von dem, wofür eigentlich der österreichische Sozialstaat stand und steht. Ein weiterer Punkt, der auch damals, meine ich, unter Schwarz-Blau durchgeführt wurde und für die Betroffenen äußerst problematische Folgen hat, das ist die Ablösung des Berufsschutzes durch den Entgelt-Schutz. Der Entgelt-Schutz ist geringer wie die Regelung vorher und ist kürzer wie die Regelung davor. Also von daher auch eine Maßnahme, die sehr deutlich zeigt, dass die soziale Sicherung eben eingeschränkt worden ist. Ich komme zu meinem achten Punkt, zur aktuellen Entwicklung. Wenn ihr reinschaut in das Regierungsprogramm von Dirk Hiesgrün, so kann man feststellen, dass in diesem Regierungsprogramm nichts darauf hindeutete, dass in diesem Regierungsprogramm nichts darauf hindeutete, die Hinterlassenschaften von Schwarz-Blau zu ändern. Bemerkenswert ist das, dass nichts geändert wurde mit Zutun einer Partei, die all das, was vorher unter Schwarz-Blau beschlossen wurde, eigentlich abgelehnt hat, nämlich die Grünen. Die Grünen haben all das, was sie in Kurzstrache beschlossen haben, waren immer dagegen. Wie sie in die Regierung eingezogen sind, war nicht mehr davon die Rede, dass davon eben so diese Leistungskürzungen, dass hier dann irgendwas zurückgenommen wurde. Was allerdings, und das ist immer die Schwierigkeit bei so Regierungsverhandlungen, wir kriegen ja kaum mit, was damals alles verhandelt wurde. Und ich weiß nur aus internen Kreisen, dass damals sehr viel verhandelt wurde, was die Grünen irgendwie geschafft haben, irgendwie wegzuverhandeln. Wie zum Beispiel auch das mit der Arbeitslosenversicherung, Notstandshilfe und so weiter. Das heißt, zu einigen der Punkte wurde nicht ins Programm aufgenommen, weil die Grünen da nicht mitgemacht haben. Aber die Grünen haben alles andere unberührt gelassen als solches und im Regierungsprogramm steht zur Arbeitsluftsicherung eigentlich kaum irgendwas drin. steht eigentlich kaum irgendwas drin. Schwarz, Türkis, Grün hat praktisch im ersten Jahr Regierungszeit, war schon konfrontiert mit enormen Herausforderungen. Bekannterweise durch die Corona-Pandemie sind enorme Herausforderungen entstanden für den Gesundheitsbereich und insbesondere auch für die Arbeitsmarktpolitik. Aus dieser Pandemie sind Probleme erwachsen, die enorm sind und auch praktische Änderungen im Vergleich zu früheren Zeiten darstellen. Es ist die höchste Arbeitslosigkeit, die wir in der zweiten Republik als solches haben, mit einem beträchtlichen Anstieg der Langzeitarbeitslosigkeit und der Jugendarbeitslosigkeit. Die Regierung hat wohl Maßnahmen als solches ergriffen und zu diesen Maßnahmen zählen eben bekannterweise, was dem Arbeitsmarkt sehr wichtig ist, dazu zählen die Kurzarbeitsbeihilfe. Die Kurzarbeitsbeihilfe, wenn es die nicht gäbe, wenn wir das zusammenrechnen, Kurzarbeitsbeihilfe haben bezogen im Mai, Juni circa 1,3 Millionen. Wenn sie Kurzarbeitsbeihilfe nicht gegeben hätte, wären zu den 570.000 Erwerbslosen noch ein ganz beträchtlicher Teil als solches dazugekommen. Hier kann man auch sehen, wie wichtig das Instrument der Kurzarbeitsbeihilfe als solches ist. Die Regierung hat dann auch beschlossen, was das Arbeitslosengeld anbelangt, keine Anhebung der Ersatzrate, sondern Einmalzahlungen für Arbeitslose. Pro Monat 150 Euro. Das hilft den Arbeitslosen, es ist immer besser als nichts. Nur helfen tut es eigentlich in der Situation für die meisten der Erwerbslosen eben nicht. Und interessant ist ja, dass seitens der ÖVP die Forderung nach Veränderung, was die Ersatzrate anbelangt, immer abgelehnt worden ist. Und von daher war es nicht überraschend, dass die ÖVP unter Herrn Kurz praktisch auch wieder abgelehnt hat. Also was die Grünen in einer bestimmten Weise durchgesetzt haben, das war eben diese Einmalzahlung als solche, die eigentlich den Problem, das viele erwerbslose Menschen haben, mit einer Ersatzrate von 55 Prozent, auf jeden Fall nicht damit über die Runden kommen können. Und die 150 ist für viele eigentlich nichts, als wie ein sehr formelles Zubrot als solches. Es gibt in den letzten Monaten, gab es wiederholt die Forderungen für Veränderungen im Bereich der Arbeitslosenversicherung. im Bereich der Arbeitslohnversicherung. Verschiedene zivilgesellschaftliche Organisationen, auch diejenigen, die diese Veranstaltung hier durchführen, ÖGB, AK, SPÖ, haben gefordert und sind eingetreten angesichts der Situation für eine Anhebung der Nettoersatzrate auf mindestens 70%. Wenn wir international schauen, wie schaut, wenn ich es mit anderen Leistungen, also wenn ich die Pensionsversicherung näher nehme, wenn ich Krankenversicherung näher nehme, die Unfallversicherung, liegt Österreich im internationalen Vergleich im Spitzenfeld. Wo Österreich überhaupt nicht im Spitzenfeld liegt, ist in der Bereich der absoluten Versicherung. Ich sage euch nur ein paar Daten. In Belgien ist die Nettoersatzrate bei 90 Prozent, in Luxemburg 84, Lettland 80, Portugal 75, Italien 73, Niederlande 71, Schweden 70, Frankreich 64, Deutschland 60, Finnland 58 und Österreich bekannterweise 55. Also Österreich liegt so im unteren Mittelfeld, was das Arbeitslohngegenwärtiges Anbelangt. Ich war sehr verwundert, wie Herr Kocher zum Arbeitsminister ernannt wurde, wie es von verschiedensten Seiten praktisch eine sehr wohlmeinende Reaktion darauf gab und eher lobende Stimmen laut geworden sind. Ich habe mir nur gedacht, manche haben früher nicht zugehört, laut geworden sind. Ich habe mir nur gedacht, manche haben früher nicht zugehört, dass Herr Kocher in früheren Tagen schon an Vorstellungen betreffend das Arbeitslosengeld geäußert hat. Denn Kocher war immer davon überzeugt und hat es auch immer wieder im Zusammenhang auf die Forderungen nach Anhebung gebracht, dass er eigentlich befürchtet, Anhebung gebracht, dass er eigentlich befürchtet, dass bei einer Anhebung der Nettoersatzraten die Arbeitswilligkeit beeinträchtigt wird. Und das in der heutigen Situation, ich meine die Arbeiterkammerpräsidentin hat es ja heute im Mittwoch-Journal sehr deutlich gesagt, auch so der Unterschied zwischen wie viele Arbeitsplätze gibt es, die zu besetzen wären und wie viele Menschen gibt es, die eben arbeitslos sind. Das klafft ja mal. Also wer heute sagt, man könne die Nettoersatzrate im Arbeitslosengeld nicht anheben, weil das einfach die Menschen abfällt, wieder Arbeit zu suchen, und Geld nicht anheben, weil das einfach die Menschen abwill, wieder Arbeit zu suchen. Das ist schlichtweg ein Unsinn, aber nicht nur ein Unsinn, sondern es zeigt sehr deutlich, welche Vorstellungen aus bestimmten neoliberalen Gruppierungen eben für derlei sozialstaatliche Leistungen als solches gebracht werden. Leistungen als solches eben gebracht werden. Abschließend, was könnten wir uns denn vorstellen, so angesichts der aktuellen Entwicklung am Arbeitsmarkt, welche Maßnahmen wären in jedem Fall notwendig? Ich würde einmal in jedem Falle drei mal nehmen. Das eine ist die Anhebung der Nettoersatzrate auf mindestens 70 Prozent. Ich glaube, hier gibt es durchaus Unterschiede. Manchen wird 80 Prozent gefordert. Je mehr, würde ich sagen, umso besser. Ein zweites, die Schaffung von Arbeitsplätzen für Jugendliche, für Langzeitarbeitslose, für Ältere. Es wurde noch unter der SPÖ-ÖVP-Regierung, wenn Sie sich erinnern können, die Aktion 20.000 eingeführt. Und auch in Anlehnung an diese Aktion sollten eben praktisch auch Arbeitsplätze geschaffen werden und insbesondere meine ich, sind hier die Gruppe der Jugendlichen, nimmt dramatisch zu und von daher wird sich das als ein ganz großes Problem herausstellen und von daher auch die Notwendigkeit, Arbeitsplätze zu schaffen. Und es dringt es sicherlich auch, aber das wird als solches nicht reichen, Qualifikationsmöglichkeiten. Es ist gut, wenn Menschen qualifiziert werden, nur wenn ich qualifiziert bin, schafft es noch keinen Arbeitsplatz, sondern verbessert die Möglichkeit der Qualifizierten im Vergleich zu denen, die nicht qualifiziert sind. Aber Arbeitsplätze schafft es nie und nie. Und von daher können wir sagen, wenn wir diesen Problemen am Arbeitsmarkt gegensteuern wollen, müssen wir an mehreren Stellschrauben drehen. Ohne den wird es nicht gehen. Danke für die Aufmerksamkeit. Für meinen Jungen ist die Welt nicht mehr in Ordnung. Für meinen Jungen ist die Welt total kaputt. Jetzt ist für ihn eine ganz beschissene Zeit gekommen, wo auch hin guckt Arbeitslosigkeit um ihn rum. Er muss an Stempelstellen stehen und gammeln, für unseren Jungen ist die Welt total kaputt. Muss das sein? Muss das sein? Leerstellen her! Leerstellen her! Wir stehen hier Wir stehen hier Er muss an Stempelstellen stehen und gammeln