Fünf nach zehn. Ich würde gerne die Veranstaltung starten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Stadträtin Regina Fechter, lieber Landeshauptstädter Stefan Keineder, alle miteinander herzlich willkommen bei unserer heutigen Kick-Off-Veranstaltung. Im Namen der Kooperationsgemeinschaft DEM21 freue ich mich sehr, dass so viel Interesse für die Veranstaltung angemeldet wurde. Wir haben an den 100 TeilnehmerInnen, die sich angemeldet haben, ich kann Anzahl jetzt von mir aus, fast 80 sind dabei. Die Veranstaltung wird gleichzeitig auf YouTube-Kanal live gesendet. 2021, die Oberösterreichische Initiative für mehr Demokratie, wurde im Herbst 2020 gegründet von vielen Initiativen, Einrichtungen, Vereinen, Verbänden und wollten eigentlich mit Herrn Dr. Walchers, herzlich willkommen Gerd, bereits im Oktober eine Kick-Off-Veranstaltung abhalten im Wissensturm in Kooperation. Die Veranstaltung müsste wie viele andere Veranstaltungen aufgrund Pandemie abgesagt werden. Heute holen wir eben diese Veranstaltung nach. Worum geht es? Es steht in der österreichischen Verfassung fix geschrieben, Österreich ist eine demokratische Republik, ihr Recht geht vom Volk aus. Dieser Formulierer impliziert gleichzeitig das Zustandekommen aller allgemeingültigen Gesetze, auf das Volk zurückzuführen sein müssen. Die Wähler und Wählerinnen entscheiden über die Zusammensetzung des Nationalrates, der Landtage und Gemeinderäte. Die Ausübung aber des Wahlrechts ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, wie das Alter und die österreichische Staatsbürgerschaft. Das bedeutet wiederum, dass viele Migrantinnen und Migranten, die die österreichische Staatsbürgerschaft nicht besitzen, von der demokratischen Mitbestimmung ihrer Lebensumfeld ausgeschlossen sind. Selbst wenn sie schon ewig hier leben, ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben, sogar hier geboren sind. geboren sind. Österreich ist ein Einwanderungsland. Die demografische Entwicklung macht auch deutlich, dass in Zukunft der Anteil von Migranten und Migrantinnen, die Staatsbürgerschaft nicht besitzen, nicht weniger wird, eher steigen wird. Die Anzahl von jenen, die im Wahlalter sind und nicht wählen dürfen, sind in einigen Zentren bereits relativ hoch. Bei den letzten Wahlen in Wien dürften 30 Prozent der Bevölkerung, die im Wahlalter sind, nicht wählen. Und wenn wir all jene Personen dazu zählen, die ihr Wahlrecht nicht ausüben, da sind auch vielfach viele Klienten und Klientinnen von uns allen, die Armutsbetroffene aus niedrigen Einkommensschichten kommen. Und die zwei Gruppen, wenn wir sie zusammenzählen, dann erreichen wir in vielen Orten in Österreich über 50 Prozent. Über 50 Prozent der Bevölkerung in Linz, in Wales, in Steyr, in Wien oder anderswo sind aus der Demokratie ausgeschlossen. Es ist nicht nur ein Ausschluss für diese Personen, sondern demokratiepolitisch ist ein Wahnsinn, wenn wir da keine Lösung finden. In Oberösterreich haben wir heuer im Herbst Landtags- und Gemeinderatswahlen. Und genau deswegen will die Initiative der M21 bis zu den Wahlen verschiedene Aktivitäten setzen, um auf der einen Seite die Bevölkerung zu sensibilisieren, auf der anderen Seite die Verantwortlichen für ein Überdenken dieser Bestimmung zu gewinnen. zu gewinnen. Wir haben für diese Startveranstaltung Experte von der Uni Wien, Dr. Gerd Walchers, gewinnen können. Der wird uns seine Expertise über diesen Wahlausschluss, aber auch was das bedeutet für Oberösterreich darstellen. Wir werden während seiner Ausführungen die Möglichkeit bekommen, über Chatroom unsere Fragen zu stellen. Meine Kolleginnen Florian Hinterberg und Sabine Schandl werden diese Fragen klastern und entsprechend vorbereiten, damit tatsächlich möglichst viele aufgrund knapper Zeit trotzdem teilnehmen und ihre Fragen stellen können. geben, die in Oberösterreich Integration gestalten. Auf der einen Seite Integrationsstaaträtin Regina Fechter, auf der anderen Seite Integrationslandesrat Stefan Keineder. Ich ersuche zuerst Regina Fechter und kurzes Statement. Regina in Linz werden auch bei den Wahlen wahrscheinlich – der Gerd wird uns Zahlen präsentieren, aber so rund ein Viertel der Wähler, also Menschen, die im Wahlalter sind, nicht wählen dürfen. Wie denkst du darüber? Ich ersuche dich, Regina. Lieber Mümtas, liebe Teilnehmende dieser Kick-Off-Veranstaltung, ich freue mich über die Initiative DEM21, die genau in diesem Wahljahr, nämlich im Wahljahr 2021, darauf aufmerksam macht, dass ein großer Teil des Volkes, wie du gesagt hast, Mümtas, von einer politischen Mitbestimmung ausgeschlossen ist. In Linz haben wir 150.000 Wahlberechtigte und weiter darüber hinaus 25.000 Personen, die über 16 Jahre alt sind und aufgrund ihrer Staatsbürgerschaft nicht wahlberechtigt sind. Das heißt, in Linz würde das heißen, jeder Siebte, jede Siebte ist von der Wahl ausgeschlossen, obwohl die anderen Formerfordernisse erfüllt werden, nur die Staatsbürgerschaft eben nicht. Und in Linz ist uns diese Teilhabe am politischen Leben schon lange bewusst. Als kleines Vehikel haben wir bereits vor 25 Jahren als eine der ersten Städte Österreich seinen Integrations- und Migrationsbeirat ins Leben gerufen, der nach Volksgruppen repräsentativ besetzt ist und sich aktiv ins Geschehen einmischt. Zum Beispiel durch die Abgabe von Stellungnahmen zu Gemeinderatsanträgen, aber auch durch viele Aktivitäten, die auf das Zusammenleben oder das Zusammenleben, das Gute in Linz in den Mittelpunkt rückt. Und so ein Beirat ist wichtig, aber halt kein Ersatz für ein echtes Mitspracherecht, weit entfernt von einem echten Mitspracherecht im Sinne eines Wahlrechts. Und daher ist es schon stimmig, dass EU-Bürgerinnen und EU-Bürger bei den Kommunalwahlen mitbestimmen dürfen. Denn in unserer Verfassung ist die Gemeinde sozusagen die kleinste autonome Kerneinheit der staatlichen Strukturen. Das werden ganz viele Entscheidungen, die das tägliche Leben betreffen und damit unser Zusammenleben betreffen, in den Gemeinden entschieden. Und daher ist es also ganz wichtig, hier auch mitzubestimmen. Und damit diese Teilhabe an diesem gesellschaftlichen Leben ist uns auch in Linz sehr wichtig und eines unserer Ziele der Integrationsstrategie, die wir im Vorjahr, im Juli im Gemeinderat beschlossen haben. Und in diesem Sinne halte ich es für sehr, sehr gut und wichtig, wenn alle hier über einen längeren Zeitraum lebenden Menschen auch tatsächlich ein politisches Mitspracherecht erhalten und damit ein kommunales Wahlrecht zumindest eingeräumt wird. Initiative der Veranstalter. Und ich glaube, dass Professor Walchers dann auch das zum Ausdruck bringt, was ich unterstütze, dass diese inklusive Demokratie ich für sehr notwendig und zukunftsorientiert halte. Und in diesem Sinne wünsche ich der Veranstaltung und dem gesamten Vorhaben einen guten Verlauf. Herzlichen Dank, Regina. einen guten Verlauf. Herzlichen Dank, Regina. Auch danke für deine tatkräftige Unterstützung, auch für finanzielle Unterstützung. Ansonsten könnten wir diese Veranstaltung so nicht abhalten. Und übrigens ist Migrations- und Integrationsbeirat des Stadtlinens mit im Zertum und mit Veranstalter dieser Aktivität. Nochmal herzlichen Dank. Jetzt möchte ich gern Landesrat Stefan Kreineder ersuchen, sein Eingangsstatement präsentieren. Ich habe so viele Bilder, ich sehe Stefan nicht. Stefan, du bist da? Ich halte die Initiative für wichtig, für gesellschaftspolitisch wichtig, aber eigentlich auch für essentiell, wenn wir die Fundamente dieser liberalen, offenen und demokratisch gestalteten Gesellschaft ernst nehmen wollen. Die Zweite Republik in Österreich gründet sich auf die Universalität von Menschenrechten. Sie gründet sich auf den Gedanken, dass es völlig unerheblich ist, wo Menschen herkommen, welche Muttersprache sie sprechen, welche Hautfarbe sie haben, welche Religionszugehörigkeit. Zugehörigkeit, dass alle Menschen dieselbe Würde haben und damit denselben Anspruch, ihr Lebensumfeld gestalten zu können. Und in einer liberalen und offenen und demokratischen Gesellschaft ist die Königsdisziplin der Gestaltung meines Lebensumfeldes die Beteiligung an demokratischen Wahlen. Und aus dem Grund ist es aus meiner Sicht unabdingbar, dass wir uns intensiv darüber unterhalten, wie alle Menschen, die hier zu Hause sind, die in dieser Gesellschaft leben, sich an genau dieser Königsdisziplin beteiligen können. Ich sage Ihnen offen, Sie haben einen großen Verbündeten hier im Regierungsbüro in der Promenade 37, wenn es um diese Anliegen geht. Regierungsbüro in der Promenade 37, wenn es um diese Anliegen geht. Realistisch gesehen ist die Übung, die wir jetzt gemeinsam machen müssen, das Herstellen von Mehrheiten und das ist keine einfache Übung. So wie ich dieses Projekt DEM21 verstehe, ist sozusagen das ein wichtiger erster Schritt zur Bewusstmachung dieses Missstandes. Und ich unterstütze das tatsächlich aus vollster Überzeugung. vollster Überzeugung. Ich glaube, dass die Grundlage der österreichischen Verfassung eigentlich diesem Anliegen eindeutig gegenübersteht. Und ich glaube, dass es in einer Zeit wie dieser fast noch dringlicher wird, diese Grundlagen, dieses Grundverständnis von der Menschenrechtlichkeit unserer Gesellschaft immer wieder in den Vordergrund zu stellen, weil wie gesagt, die Verfassung ist eindeutig. Es ist egal, woher du kommst, welche Muttersprache du sprichst, welche Hautfarbe du hast, welche Religion du dich zugehörig fühlst, du sollst dich in dieser unserer demokratischen und offenen Gesellschaft entfalten können. Das ist der Grundsatz, auf dem die österreichische Gesellschaft aufgebaut ist und dem zur Umsetzung zu verhelfen, ist eine sehr wichtige und unsere Aufgabe. Und darum freue ich mich, danke Muntaz, dass ihr das organisiert, dass ihr diese Kampagne im Wahljahr vorantreibt. Und ich wünsche heute eine schöne Veranstaltung. Ich habe leider nicht den ganzen Tag Zeit, ich kann nicht dabei bleiben. Aber ich wünsche Ihnen allen und euch allen ein gutes Gelingen. Herzlichen Dank, lieber Stefan. Dankeschön. Tatsächlich wird das von heute auf morgen oder auf übermorgen nicht gehen, dass wir Veränderungen schaffen. Wir wissen, dass das Kampf seit 80er Jahren geht und dass wir noch längere Zeit brauchen. Ich hoffe auch sehr stark auf andere Mehrheitsverhältnisse, damit tatsächlich auch so etwas umgesetzt werden kann. Auch dir möchte ich, Stefan, danken, dass du uns finanziell auch unterstützt hast, um eben diese Veranstaltung durchführen zu können. Bevor wir zum Hauptteil, zum Gerd Walchers, rübergehen, nach Wien, haben wir ein paar Fragen vorbereitet, damit wir uns gemeinsam auf das Thema abstimmen, einstimmen können. Dazu ersuche ich meine Kollegin Sabine Schandl. Was sind die vier Fragen, die wir beantworten sollen, Sabine? Okay, dann werden wir das jetzt mal versuchen, ob das so klappt, wie wir es geplant haben. Und zwar haben ja alle im Einladungs-Mail mit dem Link auch den Hinweis bekommen, wenn möglich ihr Smartphone bereit zu halten. Denn das werden wir jetzt brauchen, um sozusagen ein paar Fragen zu beantworten, damit man nicht nur zuhört, sondern auch aktiv das mitgestalten kann. Ich teile jetzt mal meinen Bildschirm. So, und zwar bitte jetzt das Smartphone hernehmen und auf die Seite www.menti.com gehen. Der Kollege wird auch den Link nochmal im Chat posten. Man kann natürlich auch über den PC oder über den Laptop auf diese Seite gehen und auf diese Seite menti.com dann den Code eingeben, der hier auch dargestellt ist. So. So. Dann starten wir jetzt mit der ersten Frage. Entschuldigung, das war ja zu schnell. Ich habe ja die Nummer noch nicht. Die Nummer ist, der Kollege, man sieht sie jetzt da oben auch, die Nummer ist 1853 971. Vielen Dank. Und jetzt geht es darum, was verbinden Sie mit dem Begriff Demokratie und man hat jetzt die Möglichkeit, drei Wörter oder drei Dinge einzugeben, die man mit dem Begriff Demokratie verbindet und das wird dann live hier auch dargestellt in Form einer Wortwolke. Das heißt, es geht schon los. Einfach eingeben. Es müssen nicht drei, man muss nicht alle drei ausfüllen, also man kann auch nur eines ausfüllen, aber die Möglichkeit ist, bis zu drei Begriffe einzugeben und dann auf Submit, auf Bestätigen zu drücken. So, und an und für sich sollte das jetzt schon dargestellt werden. Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, warum das jetzt nicht funktioniert. Ich bitte mal meinen Kollegen Flo kurz um Hilfe. Ah, okay. Okay, hier sehen wir schon die ersten. Also, je öfter der Begriff sozusagen ausgewählt wurde, ganz groß natürlich in der Mitte das Thema der Mitbestimmung. Freiheit kommt auch relativ oft vor, Wahlrecht, Teilhabe, Mitsprache, Gleichberechtigung, Partizipation kann ich da noch lesen. So 78 haben schon teilgenommen. Das müssten schon so ziemlich alle sein. Griechenland kann ich hier auch zum Beispiel noch lesen. Recht vom Volk aus, mitgestalten können, gleiche Chancen für alle, sich einbringen, gehört worden, also ganz zentrale Bedürfnisse, die aber sozusagen für viele Menschen nicht erfüllt sind, wenn man sie von der demokratischen Mitbestimmung ausschließt. Gut, dann gehen wir weiter zur nächsten Frage. Und zwar eine Schätzfrage. Was glauben Sie, wie hoch sind die Verwaltungsgebühren, die man in Oberösterreich bei einer Einbürgerung bezahlen muss und zwar Bundes- und Landesgebühren zusammen. Ich habe es ein bisschen geklastert und da bitte ich jetzt mal, dass Sie, was Sie glauben, wie viel das kostet, wie hoch die Gebühren sind. Okay, also die meisten, beziehungsweise es ist relativ gleich, wo wir uns in einem Rahmen zwischen 1.000 und 4.000 Euro bewegen. Auch hier haben wir jetzt schon 74 Stimmabgaben. Okay, also es ist im mittleren Bereich ziemlich ausgeglichen. Die Vermutungen liegen zwischen 1.000 und 4.000 Euro. Ich bin gespannt, ich vermute mal, der Herr Walchers wird das dann auch im Rahmen seines Vortrages beantworten, weil natürlich zwischen 1.000 Euro und 4.000 Euro ein ziemlich großer Unterschied ist. Und da bin ich gespannt, wo dann sozusagen der tatsächliche Betrag liegt. Okay, auch hier haben wir jetzt schon 78 Teilnehmer. Und dann gehen wir weiter zur nächsten Frage. Und dann gehen wir weiter zur nächsten Frage. Die nächste Frage. Bitte schätzen Sie, wie viel Prozent der Oberösterreicherinnen im Wahlalter, also über 16 Jahre, sind derzeit zwischen 15 bis 20 Prozent und 20 bis 30 Prozent. 15 bis 20 Prozent liegt jetzt momentan vorne mit knapp einem Dreiviertel, mit knapp 41 Prozent der Stimmen. So, 74 Personen haben schon ihr Voting abgegeben. Ja, also die meisten glauben, dass 15 bis 20 Prozent der Oberösterreicherinnen im Wahlalter über 16 Jahre derzeit bei Landtags- und Nationalratswahlen nicht wahlberechtigt sind. Gut. Dann haben wir noch eine allerletzte Frage vorbereitet. Da bin ich auch schon ganz gespannt auf das Ergebnis. Und zwar sind Sie selbst vom Wahlrechtsausschluss in Österreich auf Bundes- und Landesebene betroffen? Okay. Okay, 75, 76 haben bis jetzt ihre Stimme abgegeben, beziehungsweise ob sie betroffen sind oder nicht. Und 17 Prozent der Personen, die jetzt hier mitgewählt haben, sind davon betroffen, dass sie hier in Österreich auf Bundes- und Landesebene nicht wählen dürfen. 83 Prozent sind nicht davon betroffen. Okay, ja dann sage ich danke für die rege Wahlbeteiligung und entschuldige mich nochmal für die kleinen Startschwierigkeiten am Anfang und werde jetzt meinen Bildschirm wieder zurückgeben und wir können dann im Programm weitermachen. Mümt, das magst du noch die Überleitung machen? Ja, herzlichen Dank, Sabine. Ja, herzlichen Dank Sabine. Wir kommen zum Hauptteil, zum Referat von Paul Troge aus der Uni Wien, Dr. Gerd Walchers. Gerd, liegen wir richtig, liegen wir falsch? Wenn wir richtig liegen, dann wäre die Gruppe Abbild von oberösterreichischen Gesellschaft 17 Prozent dürfen bei kommenden Landtags- und Gemeinderatswahlen nicht wählen. Bitte. Es dauert plus minus 30, 40 Minuten maximal. Bitte unbedingt die Möglichkeit, die Fragen über Chat zu übermitteln, nützen, damit wir dann möglichst viele Beteiligungen haben. Im Sinne auch Mitbestimmung. Herzlichen Dank und Gerd, bitte. Herzlichen Dank und Gerd, bitte. Herzlichen Dank für die Vorstellung, vielen herzlichen Dank für die Einladung, hier sprechen zu dürfen. Liebe Grüße aus Wien, Favoriten nach Linz und überall in den Rest der Welt. Ich freue mich sehr, hier sprechen zu dürfen. Ich habe mir so ein bisschen was vorgenommen. Ich freue mich sehr, hier sprechen zu dürfen. Ich habe mir so ein bisschen was vorgenommen. Ich möchte mir mit euch gemeinsam die Ausgangslage anschauen. Wie schaut es denn in Österreich, wie schaut es in Oberösterreich aus, wo stehen wir eigentlich gerade? Ich werde ein paar Worte zur Staatsbürgerschaft sagen, weil wir ja wissen, sie derzeit der Weg zum Wahlrecht ist. Ich möchte über die Auswirkungen, was der Ausschluss und der steigende Ausschluss vom Wahlrecht für jeden Einzelnen, aber auch für die Demokratie und die Gesellschaft als Ganzes bedeutet, sagen und damit auch auf das Ausmaß und das Problem nochmal deutlich aufmerksam machen und schließlich ganz kurz auch über mögliche Lösungen sprechen, denn das wird ja etwas sein, mit dem ihr euch in weiterer Folge auch im Rahmen dieses Projekts beschäftigen werdet. Und wie es der Münter schon gesagt hat, es wird dann natürlich auch die Gelegenheit geben, Fragen zu stellen und gemeinsam zu diskutieren. Ich möchte beginnen mit der letzten Nationalratswahl. Die fand ja vor ungefähr einem Jahr statt, ganz genau am 29. September 2019. Und bei dieser Wahl waren, um es ganz genau zu sagen, 6.334.859 Österreicherinnen und Österreicher in Österreich selbst wahlberechtigt 6,3 Millionen. Die Nationalratswahl davor, die Nationalratswahl 2017, fand nur ungefähr zwei Jahre zuvor statt. Ihr könnt euch erinnern, Ibiza vorgezogenen Nationalratswahl 2017 waren bei der Nationalratswahl 2019 5.300 Wahlberechtigte wenigerazwischen und wir wissen, dass innerhalb derselben Zeit die Bevölkerung in Österreich gewachsen ist. Ungefähr um 64.000 Personen. Das heißt, während gleichzeitig die Bevölkerung wächst, nimmt die Zahl der Wahlberechtigten in Österreich ab. Es gibt mehr Menschen, die in Österreich leben, aber weniger Menschen, selbst in absoluten Zahlen, die hier wahlberechtigt sind. Und dieses Auseinandertriften von Wohnen und Wahlbevölkerung, das kann man in Österreich seit einigen Jahren beobachten. Warum ist das so? Weil das Wahlrecht in Österreich streng an die Staatsbürgerschaft gekoppelt ist. Ich werde darauf später noch genauer zu sprechen kommen. Der Zugang zum Wahlrecht erfolgt schlichtweg über die Staatsbürgerschaft und das rückt freilich die Bedingungen des Erwerbs der österreichischen Staatsbürgerschaft ins Zentrum. Wie schaut es aus in der österreichischen Bevölkerung? Ihr seid da durchaus ja inhaltlich sehr versiert, das hat man jetzt bei diesen Fragen auch schon gesehen. 2012 lebten in Österreich erstmals mehr als eine Million Menschen ohne österreichische Staatsbürgerschaft. 2020, die aktuellsten Zahlen, lag der Anteil bei 16,7 Prozent der Bevölkerung, rund 1,5 Millionen. Das ist ein Siebtel der österreichischen Gesamtbevölkerung. Knapp 40 Prozent dieser Nicht-StaatsbürgerInnen lebt bereits länger als zehn Jahre in Österreich und rund 60 Prozent lebt länger als fünf Jahre in Österreich und mehr als 15 Prozent dieser sogenannten Ausländer sind hier in Österreich zur Welt gekommen. Insgesamt teilt sich die Gruppe der Nichtstaatsbürgerinnen knapp 50-50 auf 48 Prozent Drittstaatsangehörige und 52 Prozent UnionsbürgerInnen. Gleichzeitig nimmt die Zahl der jährlichen Einbürgerungen in Österreich, jetzt habe ich über so gesprungen, Entschuldigung, wundert mich schon die ganze Zeit, Jetzt habe ich über so viel gesprungen, Entschuldigung, ich wundere mich schon die ganze Zeit. Diese 16,7 Prozent, dieser Anteil der Nicht-Staatsbürgerinnen an der österreichischen Bevölker% hat sich also in den 20 Jahren der Prozentsatz an NichtstaatsbürgerInnen in Österreich nahezu verdoppelt, um 8,2 Prozentpunkte erhöht. Gleichzeitig nimmt die Zahl der jährlichen Einbürgerungen, hat in den letzten Jahren im selben Zeitraum stark zugenommen. Das sind diese blauen Balken. Wir haben hier den absoluten Höhepunkt um die am Anfang der 2000er Jahre, im Jahr 2003 um 45.000 jährlichen Einbürgerungen, die dann rasant zurückgegangen sind und in den letzten Jahren mitunter deutlich unter 10.000 und einen leichten Anstieg in absoluten Zahlen auf knapp über 10.000 erreicht hat. erreicht hat. Nicht viel anders sieht die Situation in Oberösterreich aus, wenn man sich das ansieht. Es ist fast ein paralleler Verlauf der Kurve, was den ursprünglichen starken Anstieg an Einbürgerungen und dann den noch stärkeren Abfall der Einbürgerungen nach den Jahren 2003 bis 2005 betrifft und danach zwischen knapp unter 1.000 und etwas über 1.000 Einbürgerungen im Jahr liegt. Das Gelbe, was man hier sieht, das ist die sogenannte Einbürgerungsrate. Das heißt also, das ist die Zahl der Einbür. Worum geht es bei der österreichischen Staatsbürgerschaft vorweg? Die Kompetenz für die Regelung der Staatsbürgerschaft liegt in Österreich auf der Bundesebene. Also die Gesetze werden im Nationalrat und Bundesrat beschlossen. Die Umsetzung der Vollzug liegt allerdings bei den Bundesländern. Österreich, das kann man schon mal vorweg sagen, ist im internationalen Vergleich stark restriktiv. Es hat ein stark ausschließendes exklusivistisches Staatsbürgerschaftsrecht und das gilt sowohl bei der Einbürgerung als auch für den Erwerb der Staatsbürgerschaft bei Geburt und das wurde in den letzten 20 Jahren, wie sich an dieser vorherigen Grafik, die dafür oberstlich immer noch eingeblendet ist, auch eindeutig erkennen lässt. Dieses Gesetz wurde in den letzten 20 Jahren auch schrittweise verschärft. Man könnte sagen von Rigid zu Rigida. Es gibt in Österreich eine Reihe von sogenannten Einbürgerungskriterien, die erfüllt werden müssen, die zum Teil einen stark ausschließenden Charakter haben und erhebliche Hürden für die Einbürgerung bedeuten. Das sind Aufenthalt, Unbescholtenheit und Wohlverhalten, ein spezifisches Einkommen, Deutschkenntnisse, die Absolvierung eines Wissenstests und schließlich die Rücklegung der bisherigen Staatsangehörigkeit. der bisherigen Staatsangehörigkeit. Jedes einzelne dieser Kriterien kennt man auch aus anderen Ländern, aber Österreich ist eines der wenigen Länder Europas, das alle diese Kriterien gemeinsam anwendet und zu einem sehr umfassenden Katalog an Einbürgerungsbedingungen kombiniert und die wiederum jedes einzelne davon sehr hohe Anforderungen stellt. Besonders hervorstechend sind da Einkommen, Unbescholtenheit und Rücklegung der bisherigen Staatsbürgerschaft kurz hervorgreifen. Worum geht es beim Einkommen? Hier heißt es nach dem Gesetz, dass ein hinreichend gesicherter Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen nachgewiesen werden muss. Das ist ein Relativwert, der von Person zu Person unterschiedlich gemessen wird und sich an der ASVG-Ausgleichszulage orientiert und damit netto typischerweise rund 1200 Euro pro Monat zwölfmal im Jahr bedeutet. Das ist ein Minimalwert, werden muss. Dieser Wert ist so hoch, dass ausgerechnet 60 Prozent der Arbeiterinnen und 30 Prozent der Arbeiter in Österreich, also österreichische Staatsangehörige genauso wie Nicht-Staatsangehörige zusammengenommen, diesen Betrag nicht erwirtschaften können. Das heißt, ein erkleglicher Anteil der ÖsterreicherInnen, die in Österreich leben, könnten sich nicht einbürgern lassen, wären sie nicht schon Österreicher. Das heißt, das österreichische Staatsbürgerschaftsrecht ist stark sozialselektiv und dazu kommt noch relativ hohe Einbürgerungsgebühren. Das haben wir in der Menti-Umfrage schon angesprochen. Und in manchen Bundesländern, wie auch in Oberösterreich, nach Einkommen mitunter stark unterschiedlich und betragen mehrere tausend Euro. Von Bundesland zu Bundesland gibt es auch eine relativ hohe Schwankungsbreite. Ich habe da mal die Bundesgebühren herausgenommen und dazu kommen dann die unterschiedlichen Landesgebühren. Der günstigste Fall ist Vorarlberg, der kostenintensivste Fall ist Steiermark und Oberösterreich liegt da im Wesentlichen in der Mitte am oberen Spektrum. Wenn man das Bundesgebühren und Landesgebühren zusammenrechnet, dann kommt man österreichweit für eine Einzelperson im günstigsten Fall auf 1200 Euro an Einbürgerungsgebühren, im ungünstigsten Fall auf 2600. Und bei einem Paar, also zwei Personen mit Kind, sind das zwischen 2.500 und 5.000 Euro. Wie gesagt, Oberösterreich liegt da im mittleren Bereich. 1.400 bis 2.100 Euro pro Person, beziehungsweise 2.900 bis 4.500 Euro für ein Paar mit Kind, weil es eben nach Einkommen gestaffelt ist. Dazu kommt, zweite Anforderung, die ich herausgreifen wollte, das Kriterium Unbescholtenheit und Wohlverhalten, das europaweit hervorsticht, da es extrem niedrig ansiedelt. Nicht nur Freiheitsstrafen bei Vorsatztaten schließen eine Einbürgerung aus, auch Verwaltungsstraftaten im Wiederholungsfall, bestimmte ausgewählte Verwaltungsstraftaten und explizit auch Jugendstrafen werden mit einbezogen. Verwaltungsstrafen sind interessanterweise häufig jene, die wir in der Straßenverkehrsordnung finden, so ist beispielsweise wiederholtes alkoholisiertes Autofahren, riskantes Überholen oder Parken an unübersichtlichen Stellen sind Ausschlussgründe in Österreich von einer Einbürgerung. Und schließlich der letzte Punkt, den ich hier jetzt herausgreifen möchte, ist die verpflichtende Rücklegung der bisherigen Staatsangehörigkeit, die die Entstehung von Doppel- und Mehrfachstaatsangehörigkeiten bei der Einbürgerung verhindern soll. verhindern soll. Da war in Europa und weltweit lange die Ansicht, dass Doppel- und Mehrfachstaatsbürgerschaften verhindert werden sollen. Eine Position, die viele Staaten mittlerweile schon aufgegeben haben. Hier abgebildet habe ich die EU noch 28 Staaten inklusive Großbritannien. Grün akzeptiert Doppel- und Mehrfachstaatsbürgerschaft bei der Einbürgerung. Rot akzeptiert sie nicht. Österreich ist bei den Ländern dabei, die sie nicht akzeptiert. Weltweit ist die Mehrheit aller Staaten, nämlich 63 Prozent, akzeptiert mehrfache Staatsangehörigkeit bei der Einbürgerung und nur die absolute Minderheit, und da zählt auch Österreich dazu, nämlich 18 Prozent aller Staaten weltweit, akzeptieren mehrfache Staatsangehörigkeit weder bei der Ein- noch bei der Auswanderung aus dem Land. Ich habe erwähnt, die österreichische Staatsbürgerschaft ist nicht nur relativ restriktiv und exklusivistisch, was die Einbürgerung betrifft, sondern auch was den Erwerb bei der Geburt betrifft. Österreich wendet ein relativ striktes Just Sanguinis, das Abstammungsprinzip an. Das heißt, dass die österreichische Staatsbürgerschaft bei der Geburt ausschließlich über die Eltern erworben wird. Mittlerweile zumindest von beiden Eltern teilen. Das war ja auch lange Zeit nicht der Fall. Das heißt, Kinder, die zwar in Österreich zur Welt kommen, deren Eltern aber nicht österreichische StaatsbürgerInnen sind, können bei der Geburt an nicht automatisch die österreichische Staatsbürgerschaft erwerben. Ein sogenanntes Jus Soli findet in Österreich keine Anwendung. Was hat das für Auswirkungen? Jedes fünfte Kind ungefähr, 21 Prozent aller Geburten in Österreich, sind Kinder, die als Nicht-ÖsterreicherInnen in Österreich zur Welt kommen. Also jedes fünfte Kind, 20 Prozent aller Geburten in Österreich betrifft das. Und man sieht, dass dieser Prozentwert in den letzten Jahren ebenfalls stark zugenommen hat. Das ist also ein Phänomen, mit dem wir uns zunehmend beschäftigen müssen. Das sind umgerechnet mehr als 17.000 Kinder jedes Jahr oder wenn man es auf den Tag gerechnet haben möchte, 49 Kinder täglich, die also sozusagen in Österreich zur Welt kommen als rechtlich gesehen Fremde, unter Anführungszeichen als Ausländer, als Ausländerinnen. Die Kinder können sich dann, haben keinen direkten Zugang zur österreichischen Staatsbürgerschaft und können sich nur im Wesentlichen unter Erfüllung der üblichen Kriterien, allerdings bei einer etwas verkürzten Wartefrist über das relativ komplizierte, anforderungsreiche und auch, wie erwähnt, teure Einbürgerungsverfahren einbürgern lassen. Tatsächlich ist es auch so, dass ein relativ großer Teil der jährlichen Einbürgerungen in Österreich, also mehr als ein Drittel, 35 Prozent waren das zuletzt, auf Personen zurückgeht, die in Österreich geboren wurden, also möglicherweise in anderen Staaten von ihrer Geburt an StaatsbürgerInnen gewesen wären. Jetzt habe ich erwähnt, dass die österreichischen Regelungen im internationalen Vergleich stark restriktiv sind. Wie kann man das miteinander vergleichen? Das weisen alle Studien, die sich genauer mit den Rechtsregeln beschäftigen, regelmäßig hin. Aktuell ist erst im Dezember letzten Jahres, 2020, der sogenannte MIPEX, der Migrant Integration Policy Index, vorgestellt worden, der das Staatsangehörigkeitsrecht in 52 Staaten, in 52 ausgewählten Staaten weltweit miteinander vergleicht und quasi versucht, zahlenmäßig zu kodieren zwischen 0 und 100, wobei 0 das restriktivste Gesetz darstellt und 100 das inklusivste, das Offenste. Und an erster Stelle kommt hier Neuseeland mit 92 Punkten, das sozusagen vorbildhaft inklusiv ist. Portugal ist das europäische, das Land aus Europa noch vor Schweden mit 86 beziehungsweise 83 Punkten, das als inklusivste Land gilt. Und Österreich, falls Sie es schon gefunden haben, ist an letzter Stelle gemeinsam mit Bulgarien mit 13 Punkten. Also selbst wenn man sich an den üblichen Verdächtigen aus österreichischer Perspektive wie Deutschland orientiert. Deutschland liegt im Mittelfeld bei 42 Punkten. Die Schweiz, bekanntermaßen ein relativ restriktives Staatsangehörigkeitsrecht, liegt ebenfalls noch deutlich besser als Österreich mit 28 Punkten und der EU-Durchschnitt der EU-28 liegt bei 40 Punkten qualitativen Vergleich, der das Ergebnis quantifizieren möchte, wie stark restriktiv das österreichische Recht im internationalen Vergleich ist. Ein anderer Maßzahl wäre die von mir bereits schon erwähnte Einbürgerungsquote, also sie misst von 100 ansässigen NichtstaatsbürgerInnen in einem Jahr, wie viele wurden davon in einem Kalenderjahr im jeweiligen Land eingebürgert. Wie viele konnten die nationale Staatsangehörigkeit erwerben? europäischen Vergleich deutlich am restriktiven Ende. Es sind nur 0,7 Personen, das heißt von 1000 NichtstaatsbürgerInnen, die in Österreich leben, werden nur sieben im laufenden Jahr eingebürgert. Es gibt nur fünf Staaten, die einen niedrigeren Wert in Europa haben als Österreich. Der Durchschnittswert in der Europäischen Union liegt bei 2,2. Deutschland auch sehr niedrig, liegt aber trotzdem diesem Wert 0,7, den scheint es fast abonniert zu haben, im europäischen Vergleich auf. Wir haben hier seit 2010 durchgehend den Wert 0,7, während hingegen ausgewählte andere Staaten deutlich darüber liegen. Zurück zu den Wahlberechtigten. Was bedeutet diese Situation jetzt im Konkreten für die Frage nach dem Wahlrecht? Diese vorhin skizzierte demografische Entwicklung, die zeichnet sich natürlich unmittelbar im Elektorat, also in der Gruppe derer, die wahlberechtigt sind, ab. Die spiegelt sich bei den potenziellen Wählerinnen und Wählern wieder. Ich habe es erwähnt und Sie wissen das alle, in Österreich ist das Wahlrecht streng an die Staatsangehörigkeit gekoppelt. Bei der Nationalratswahl, bei den Landtagswahlen, bei den Wahlen der BundespräsidentInnen gilt, wahlberechtigt sind nur österreichische StaatsbürgerInnen. Nur bei den Wahlen zum Europäischen Parlament und bei den Gemeinderatswahlen sind außerdem auch UnionsbürgerInnen wahlberechtigt, also Staatsangehörige aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in Österreich leben. Hier ist allerdings die große Ausnahme Wien, das ja gleichzeitig Bundesland und Gemeinde ist. In Wien sind ebenfalls auf Gemeindeebene nur österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger wahlberechtigt und UnionsbürgerInnen nur auf der darunterliegenden Bezirksebene wahlberechtigt. Und schließlich Drittstaatsangehörige sind bei all diesen Wahlen vom Wahlrecht ausgeschlossen. Die Einführung, vielleicht können wir da im Laufe der Diskussion auch später dann zu sprechen kommen, die Einführung eines Wahlrechts für Drittstaatsangehörige in Wien bei den Bezirkswahlen, die scheiterte 2004 am Verfassungsgerichtshof, der die Einführung durch den Landtag, der das damals in Wien beschlossen hat, schlichtweg als Verfassungsfriedrich aufgehoben hat, der Landtag hat festgehalten, ist für diese Entscheidung nicht zuständig. Noch einmal, was bedeutet das in Zahlen? Das ist jetzt einmal die Darstellung für ganz Österreich. einmal die Darstellung für ganz Österreich. Sie ähnelt sehr den Zahlen, die ich vorhin gezeigt habe, was den Anteil der Nichtstaatsangehörigen allgemein in Österreich betrifft. Hier habe ich aber ausschließlich den Wahlrechtsausschluss, also als Basis genommen die Bevölkerung im Also vor 2008 über 18 Jahre und aktuell über 16 Jahre. Und man sieht, dass der Inklusivitätsfaktor, wenn man so möchte, noch 1999 über 90 Prozent lag, bei 91 Prozent und in den Jahren danach abgenommen hat auf knapp über 84 Prozent oder umgekehrt gesprochen, dass der Anteil derjenigen im Wahlalter, die von den Wahlen ausgeschlossen sind, stetig gestiegen ist von 8,7 Prozent im Jahr 99 auf knapp unter 15 Prozent im Jahr 2017 und auf knapp über 15 Prozent im Jahr 2019 bei der letzten österreichischen Nationalratswahl. In absoluten Zahlen bedeutet das 1,2 Millionen Menschen in Österreich im Wahlalter, die nicht wahlberechtigt sind. Wahlalter, die nicht wahlberechtigt sind. Das entspricht 1,2 Millionen, damit man sich das auch richtig gut vorstellen kann, in etwa der Gesamtbevölkerung der Steiermark. Wir sehen, dass wir seit 2013 einen Rückgang der Wahlberechtigten in absoluten Zahlen haben. Also seit 2013, als das Wahlalter von 18 auf 16 gesenkt wurde, nimmt die Zahl der Wahlberechtigten in Österreich von Wahlgang zu Wahlgang ab. In Oberösterreich ist die Situation nur etwas anders. Wir haben hier einen ähnlichen Anstieg von allerdings niedrigerem Niveau. 2008 habe ich hier als Ausgangspunkt 7% Ausschluss, der bei den letzten Nationalratswahlen sich auf über 12% erhöht hat. Blau sind jeweils die Nationalratswahlen, orange sind jeweils die Landtagswahlen und man kann davon ausgehen, dass der Wert auch, also er ist seit 2019 auf 2020 wieder leicht gestiegen und er wird auch 2021 wieder höher liegen, als er liegen. Das heißt, die Wohn- und Wahlbevölkerung bewegen sich deutlich auseinander. Das kann man für Österreich feststellen, das kann man aber auch für Oberösterreich feststellen, die Schere öffnet sich und eine Wahlrechtslücke entsteht, die, und das ist ein wichtiger Punkt, sich von selbst nicht schließen wird. Was gibt es jetzt da für Auswirkungen? Was bedeutet denn das so ungefähr? Da könnte man jetzt viel darüber reden, was das für jeden Einzelnen bedeutet, der in Österreich dauerhaft lebt, aber nicht wahlberechtigt ist, aber auch, was das für das politische System als Ganzes bedeutet. Das Wahlrecht ist das wichtigste Artikulationsinstrument in der Demokratie. Das heißt auf individueller Ebene, man kann seine eigene politische Meinung nicht kundtun, nicht in der in der Demokratie vorgesehenen und bedeutenden Form durch Stimmabgabe. Man ist also sozusagen im doppelten Sinn stimmlos. Damit wirkt dieser politische Ausschluss aber auch gesellschaftlich ausschließend. Der Staat, die Gesellschaft will schlichtweg nicht wissen, wie jemand denkt, was seine, ihre politische Meinung ist. Und damit wirkt der Wahlrechtsausschluss auch stark desintegrativ. Man kann sich vorstellen, dass es nicht einladend wirkt, wenn man in einer Gesellschaft lebt, aber dort nicht mitbestimmen kann bei den entscheidenden Fragen. Man bekommt gesagt, dass die Meinung nicht relevant ist und damit wird das, das löst mitunter, das führt mitunter dazu, dass rechtlich Ausgeschlossene vom Wahlrecht sich auch von der Gesellschaft zunehmend entfernen oder zumindest zurückziehen. zunehmend entfernen oder zumindest zurückziehen. Umgekehrt könnte man sagen, dass das Wahlrecht, wenn es denn vorhanden ist, stark inklusiv wirkt. Es bewirkt, dass sich Personen mit dem Staat, mit der Gesellschaft, mit den politischen Fragen, die auf der Tagesordnung stehen, beschäftigen müssen, sich eine Meinung bilden und damit in die Mitte der Gesellschaft geholt werden. Aber es gibt natürlich auch eine Bedeutung auf gesamtgesellschaftlicher Ebene und ich würde fast sagen, dass diese Auswirkungen noch viel weitreichender sind. Es ist schlichtweg so, dass ein großer Teil der Bevölkerung nicht repräsentiert ist. Er hat keinen Einfluss auf die Zusammensetzung des Parlaments und kann einer dem Parlament verantwortlichen Regierung, sei es eine Bundesregierung, sei es eine Landesregierung oder eine gemacht werden, da sie ja keine Stimme haben. Die Parteien haben keinen Grund, sich ihrer Interessen anzunehmen und schlichtweg Politik für diese über ein Millionen Menschen zu machen, um deren Gunst wie um jede andere Wählerinnengruppe zu werden. Gruppe zu werden. Also die Stimme bei einer Wahl ist die einzige Währung, die am politischen Markt Gewicht hat und wer keine Stimme hat, der hat damit auch kein Gewicht. Umgekehrt heißt das natürlich auch, dass wahlwärmende Parteien keinen Stimmverlust hinnehmen müssen, wenn sie Politik gegen diese Bevölkerungsgruppe machen. Die Parteien gehen also kein Risiko ein, eine negative Politik auf den Rücken dieser Bevölkerungsgruppe zu machen, da diese Bevölkerungsgruppe ja keine Sanktionsmöglichkeit hat. Sie ist also ein reines politisches Subjekt, kein politisches Subjekt, sondern ein reines Objekt der Politik. Die Demokratie verliert dadurch an Inklusivität, sie verliert dadurch aber maßgeblich auch an Legitim Oberösterreich und ich habe hier für die Prozentwerte die Basis genommen, nicht die Zahl der abgegebenen gültigen Stimmen, sondern die Stimmanteile auf Basis der Wohnbevölkerung im Wahlalter, also all jener, die über 16 Jahre alt sind. Und was man hier erkennt, ist, dass zwar auch in Oberösterreich entsprechend dem bekannten Wahlergebnis die ÖVP quasi die stärkste Gruppe hier ist, dass aber an zweiter Stelle hier nicht etwa die SPÖ kommt, sondern die Gruppe der NichtwählerInnen, also diejenigen, die zwar wahlberechtigt sind, aber nicht zur Wahl gegangen sind und die Gruppe der Nichtwahlberechtigten in etwa so groß ist wie die Gruppe der FPÖ-WählerInnen. Das heißt, zusammengenommen haben die Gruppe der Nichtwahlberechtigten und die Gruppe der NichtwählerInnen 30 Prozent bei dieser Wahl in Oberösterreich erreicht und liegen damit noch vor der ÖVP. Man sieht das auch, oder vielleicht kann man das besser erkennen, wenn man die absoluten Stimmzahlen hier miteinander vergleicht. Und vielleicht auch ein Ausblick, wie kann sich diese Situation weiterentwickeln. Wie hat es in Wien bei der letzten Wahl 2020 bei der Gemeinderats- und Landtagswahl ingebnis ausgesehen, wenn man das berechnet, so wie im Vergleich zu Oberösterreich her. Und hier sieht man, dass die mit Abstand größte Gruppe bei der Wahl diejenige ist, die schlichtweg nicht wahlberechtigt waren, nämlich 30 Prozent. 480.000 Wienerinnen und Wiener, die nicht wahlberechtigt waren. Die zweitgrößte Gruppe sind diejenigen, die zwar wahlberechtigt sind, aber nicht zur Wahl gegangen sind. Und erst an dritter Stelle kommen die Wählerinnen und Wähler der SPÖ. Das heißt, Nichtwählerinnen und Nichtwahlberechtigte zusammen stellen die absolute Mehrheit an in Wien. die absolute Mehrheit in Wien. Ja, aber das ist noch gar nicht alles, dieser Verlust an Legitimation, es kann natürlich auch zu einer Art Missrepräsentation kommen. Also klar ist, die, die vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind, sind nicht repräsentiert. Aber das geht noch weiter. Es geht nicht nur eine fehlende Repräsentation, sondern auch zunehmend eine soziodemografische Verzerrung der also Alt und Jung, Arm und Reich, Stadt- oder Landbevölkerung, sind die Jüngeren deutlich unterrepräsentiert im Elektorat. Sie sind häufiger vom Wahlrechtsausschluss betroffen und damit gegenüber den älteren Altersgruppen, den höheren Altersgruppen unterrepräsentiert. repräsentiert. Also wenn man so möchte, es kommt hier zu einer Missrepräsentation, das österreichische Elektorat ist im Vergleich zur Gesamtbevölkerung überaltert. Ich habe das versucht hier darzustellen, ganz kurz. Auf der einen Seite sind die Altersgruppen in der Bevölkerung, auf der anderen Seite sieht man die Altersgruppen, wie sie sich aufteilen unter den Wahlberechtigten und man sieht, dass die jüngeren Altersgruppen unter den Wahlberechtigten einen niedrigeren Anteil einnehmen als in der Bevölkerung. Wenn man das summiert, dann sieht man, das habe ich hier für den Nationalratswahl 2019 gemacht, dass die Gruppen bis 44 Jahre unter- bzw. sogar deutlich unterrepräsentiert sind und die Älteren überrepräsentiert. Und damit weitet sich plötzlich die Gruppe der Betroffenen stark aus. Also nicht nur diejenigen, die selbst nicht wahlberechtigt sind, sind von dieser fehlenden Repräsentation betroffen, fehlenden Repräsentation betroffen, sondern natürlich auch alle anderen jungen Altersgruppen, die schlichtweg in der Politik unterrepräsentiert sind im Vergleich zu ihrem Anteil in der Bevölkerung. Und das kann ich jetzt nicht nur machen mit Altersgruppen, sondern das kann ich auch mit anderen Dingen machen. Das gilt für Arm und Reich natürlich, weil wir wissen, dass die österreichische Staatsbürgerschaft stark sozialselektiv ist. Wir haben das Einbürgerungskriterium Einkommen gesehen. Damit gibt es auch hier eine Verzerrung. Wir können es betrachten im Vergleich der unterschiedlichen Bundesländer, die unterschiedlich stark missrepräsentiert sind und wir können es innerhalb der Bundesländer zwischen Stadt und Land uns ansehen oder innerhalb der einzelnen Städte, einzelne Straßenzüge, einzelne Stadtteile, einzelne Cluster von Häusern, die schlichtweg unterrepräsentiert sind im Vergleich zum Anteil der Bevölkerung. Ich habe das für die Bundesländer gemacht. Man sieht hier der Vergleich, der Anteil der jeweiligen Bundesländer, den sie an der Gesamtbevölkerung in Österreich nehmen und der Anteil des jeweiligen Bundeslandes an den Wahlberechtigten. Und man sieht hier, dass Wien beispielsweise eben bei den Wahlberechtigten stark unterrepräsentiert ist im Vergleich zur Bevölkerung Niederösterreich und auch Oberösterreich, aber hier vergleichsweise überrepräsentiert ist. Das heißt, wenn man sich auch überlegt, wer hat denn ein Interesse daran, dass das Wahlrecht ausgeweitet ist, dann gibt es Personen, die aus der derzeitigen Situation profitieren. Und es gibt Personengruppen, Länder etc., Altersgruppen, die davon profitieren oder die dadurch benachteiligt sind, dass sie ausgeschlossen sind. Wenn man sich überlegt, dass die 183 Abgeordneten im österreichischen Nationalrat auf die einzelnen Bundesländer aufgeteilt werden und das orientiert sich an der Zahl der dort lebenden StaatsbürgerInnen. Das ist hier die Aufteilung. Und dann überlegt, wie würde eine Aufteilung aussehen, wenn es das nach der Bevölkerung ginge. Dann würde Wien sechs Mandate österreichweit mehr bekommen und die anderen Bundesländer weniger. Also Wien ist deutlich sozusagen unterrepräsentiert. Und dasselbe kann ich mir vorstellen innerhalb der einzelnen Bundesländer, wie gesagt, mit einzelnen Städten, mit einzel diesem Wahlrechtsausschluss betroffen sind, selbst wenn sie selbst wahlberechtigt sind. Und damit bin ich jetzt da schon bei der Frage nach möglichen Lösungen. Der steigende Wahlrechtsausschluss sollte meiner Meinung nach in der Demokratie als ein zulösendes Problem angesehen werden. Wie auch immer man zu einer Lösung kommt, es sollte als ein Problem definiert werden. Meines Erachtens liegt allerdings die Lösung auf der Hand und es gibt zwei Wege, die einander auch nicht ausschließen. Und das eine ist natürlich, dass die Staatsbürgerschaft inklusiver gestaltet werden kann. dass die Staatsbürgerschaft inklusiver gestaltet werden kann. Das betrifft insbesondere die Einkommenshürde, die im Wesentlichen eine Art verstecktes Zensuswahlrecht bedeutet. Das betrifft die relativ lange Wartefrist von den ununterbrochenen zehn Jahren, die erwähnte Unbescholtenheit und schließlich auch die Rücklegungspflicht, also die Verhinderung von Doppelstaatsbürgerschaften bei der Einbürgerung. Und schließlich auch eine Ergänzung des bestehenden Jus sanguinis, des Abstammungsprinzips durch ein Jus soli, durch ein Geburtsortprinzip. Das österreichische Staatsbürgerschaftsrecht ist mit seinen hohen Einbürgerungserfordernissen ein sehr stark restriktives, ein exklusivistisches Recht. Es definiert eine Art Idealbild eines perfekten Österreichers oder einer perfekten Österreicherin. Es ist stark normativ, aber es ist nicht realistisch. Die zweite Möglichkeit, der zweite Weg und wie gesagt, ich sehe diese beiden Wege nicht einander ausschließend, ist schlichtweg die Entkoppelung von Staatsbürgerschaft und Wahlrecht, also die Einführung eines, wie ich es nenne, inklusiven Wahlrechts. Ein Wahlrecht, das sich nicht an der Staatsangehörigkeit orientiert, sondern einfach am Wohnsitz, am dauerhaften Aufenthalt. Auf nationaler Ebene gibt das international sehr wenige Beispiele. Es gibt nur fünf Staaten, die so ein diskriminierungsfreies Wahlrecht auf einer nationalen Ebene kennen. kennen und das bekannteste Beispiel hier ist Neuseeland. Neuseeland, das im Übrigen auch, wenn Sie sich erinnern, an diese MyPEX-Statistik sehr weit oben aufgeschieden ist, was die Inklusivität des Staatsbürgerschaftsrechts bedeutet. Und dennoch gibt es in Neuseeland auch auf der nationalen Ebene ein Wahlrecht für Nichtstaatsangehörige, und zwar nach bereits einem Jahr Aufenthalt im Land. Deutlich weiter verbreitet sind aber inklusive Wahlrechtsregeln auf kommunaler Ebene, also auf Ebene der Gemeinden, der Städte. Von den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben zwölf Staaten ein so ein inklusives Wahlrecht für alle Staatsangehörigen. Die 13 anderen Staaten orientieren sich einzig an der Unionsbürgerschaft, so wie in Österreich auch. Und zwei Staaten gibt es, die so ein bisschen dazwischen liegen auch. Und schließlich auch noch erwähnt die regionale Ebene, weil wir ja auch hier über die Landtagswahlen in Oberösterreich sprechen. Regionale Ebene, weil wir ja auch hier über die Landtagswahlen in Oberösterreich sprechen. Innerhalb der EU 27 sind es fünf Staaten, die auf dieser regionalen Ebene inklusives Wahlrecht kennen und bis vor kurzem war da auch noch Großbritannien als sechster Staat mit dabei. Gut, ich kürze da jetzt ab und schließe mit der Frage, ist das politisch realistisch? Und da habe ich heute schon gehört, es geht um das Herstellen von Mehrheiten und dem würde ich mich anschließen. Was das Staatsbürgerschaftsgesetz betrifft, das ist ein einfaches Gesetz, das im Nationalrat mit einer einfachen Mehrheit geändert werden kann, in den letzten Jahren auch sehr häufig geändert wurde, allerdings in eine andere Richtung. Es wurde exklusiver und inklusiver. Aber geänderte Mehrheitsverhältnisse, andere Koalitionsbedingungen möglicherweise können hier relativ schnell eine Änderung bewirken. Allerdings muss man auch sagen, dass auch unter den Vorgängerregierungen es nicht zu einer Öffnung des Staatsbürgerschaftsrechts in Österreich gekommen ist, sondern im Gegenteil eben zu Verschärfungen. Schließlich die Frage nach dem Wahlrecht. Die Entkoppelung von Staatsbürgerschaft und Wahlrecht kann in Österreich, egal auf welcher Ebene, nur ausschließlich im Nationalrat erfolgen und braucht dabei eine Zweidrittelmehrheit, weil das ist eine Verfassungsgerichtshof dieses Urteil für Wien für die Bezirksebene getroffen hat. Das heißt, egal um welche Gemeinde es sich handelt, egal um welche Ebene, sollen Nichtstaatsangehörige in Wahl berechtigt werden, dann kann das nur im Nationalrat erfolgen durch Verfassungsänderung. Welche Entwicklungen hat es hier gegeben? Auch das wurde heute schon erwähnt. Zuletzt hat beispielsweise Linz, der Linzer Gemeinderat, im Jahr 2020 eine Resolution verfasst, in der er den Bundesverfassungsgesetzgeber auffordert, dass doch die Verfassung dementsprechend geändert werden soll. Und Linz war dann nicht die erste Gemeinde. Es gibt entsprechende Entschließungen vom Wiener Landtag. Es gibt vom Grazer Gemeinderat eine entsprechende Entschließung nach Öffnung des Wahlrechts auf Landesebene, zumindest für UnionsbürgerInnen. den einzelnen Gemeinden sehr wohl hier das Verlangen besteht, dass Nichtstaatsangehörige in das Elektorat inkludiert werden und dieser Druck, der hier sozusagen von unten aufgebaut werden kann, der muss meines Erachtens weitergetragen werden, sowohl über die staatlichen Ebenen als auch natürlich über die parteiinternen Ebenen, weil das ist der letzte Punkt, den ich jetzt hier erwähnen möchte. In Vorarlberg beispielsweise haben alle Parteien außer der FPÖ dieser Entschließung zugestimmt, also auch die ÖVP, die ja auf Bundesebene eine andere Parteilinie fährt. Das heißt, der Druck kann hier nicht nur über die staatlichen Schienen, sondern auch über die parteiinternen Schienen aufgebaut werden. So, Zeit habe ich, glaube ich, ein bisschen überzogen. Dafür möchte ich mich entschuldigen. Daher breche ich hier jetzt ab und übergebe an die Moderation. daher breche ich hier jetzt da ab und übergebe an die Moderation. Herzlichen Dank Gerd, sehr spannend, sehr interessant, auch herzlichen Dank für die Anregungen, die wir gerne mitnehmen für unsere Vorbereitungen für die nächsten Veranstaltungen. Vorab, bevor ich die Fragen von meinen Kollegen reinhole, Die Unterlagen stehen uns zur Verfügung, Gerd. Ja, wir werden, nachdem wir Ihre E-Mail-Adressen haben, wir werden Sie euch informieren und die Unterlagen zur Verfügung stellen. Auch die gesamte Veranstaltung wurde ja auch aufgenommen. Also jetzt an Florian Hinterberger, der die Fragen im Chat gesammelt hat. Florian, bitte. Herzlichen Dank an alle, die sich die Fragen schon gepostet haben. Sie können das natürlich jederzeit weiterhin tun. Es waren ein paar Fragen, die wir versuchen, ein bisschen zusammenzufassen. Eine Frage oder zwei Fragen, die man vielleicht zusammennehmen könnte, war, warum die Einbürgerungen seit dem Jahr 2000 ungefähr sehr stark zurückgehen und daran angeschlossen vielleicht eine Einschätzung, werden Sie die Standards, was die Staatsbürgerschaft für Österreich betrifft, verschärfen noch? Nachdem die Restriktionen immer mehr geworden sind, wird das verschärft werden in der Einschätzung von Wehrmachers? Wie wird es da weitergehen? Gerhard, bitte um kurze Antworten jeweils, damit wir alles abarbeiten können und noch eventuell andere Fragen. Okay, also woran liegt der Rückgang an Einbürgerungen? Da gibt es unterschiedliche Antworten. Eine ist sicherlich die Verschärfung des Staatsbürgerschaftsrechts. Man sieht das auch. Es gab mehrere Gesetzesänderungen und in den Jahren danach sind die Zahlen zum Teil dramatisch zurückgegangen. Es hat aber natürlich auch Effekte aus der Migration. Es gab die Balkankriege, wo sehr viele Menschen nach Österreich gekommen sind, die dann nach einer gewissen Zeit sich einbürgern lassen konnten, das zum Teil auch gemacht haben. Und damit ist die Zahl der Einbürgerung gestiegen und danach aber auch wieder gesunken. Und damit ist die Zahl der Einbürgerung gestiegen und danach aber auch wieder gesunken. Wenn man aber sich die Einbürgerungsquote anschaut, die so konstant niedrig liegt in den letzten Jahren, sieht man, dass hier immer noch ein sehr hoher Bedarf an Einbürgerungen in Österreich besteht. Was den Rückgang, was die Verschärfungen betrifft, da kann man nur vermuten, im aktuellen Koalitionsübereinkommen kommt Staatsbürgerschaft ja mit keinem Wort vor. Also es wird überhaupt nicht erwähnt, weder in die eine Richtung noch in die andere Richtung. Das lässt offen, was passiert. Das lässt hoffen, dass es hier auch zu Verbesserungen kommen könnte. Das lässt hoffen, dass es hier auch zu Verbesserungen kommen könnte. Zuletzt hat man aber gesehen, die letzten Änderungen waren noch in der Vorvorgängerregierung. Die verkürzte Sechsjahresfrist für anerkannte Flüchtlinge, die gestrichen wurde und auf zehn Jahre erhöht wurde und zum Teil eine deutliche Erhöhung der erwähnten Einbürgerungsgebühren. Das heißt, auch hier gilt, es ist immer noch die Möglichkeit von Rigid zu Rigida zu ändern, zu wechseln. Ich hoffe, das hat die Fragen der Kolleginnen beantwortet. Zwei Fragen, die möchte ich auch vielleicht ein bisschen zusammennehmen. Beziehen Sie auf die politische Repräsentation von Menschen mit migrantischen Biografien, mit migrantischer Geschichte in den politischen Parteien repräsentiert? Nämlich auch in Frage von, sind das Alibili-Plätze ganz hinten, wo man sagt, wir haben auch unseren, ich sage das jetzt böse, Quoten Ausländer? Oder ist es realistisch, die auch tatsächlich in Positionen zu bekommen, wo sie was zu sagen haben? Und die zweite Frage, ein bisschen anschließend daran, auch in Österreich wird sehr stark und sehr häufig Politik auf dem Rücken von Migrantinnen und Migranten gemacht. Die haben aber keine Stimme, solange sie eben die Staatsbürgerschaft nicht haben. Was sagt das über die österreichische Demokratie insgesamt aus? Ich würde sagen, beide Phänomene kann man erkennen. Es gibt sehr wohl immer wieder Politikerinnen und Politiker, die selbst Migrationserfahrung haben, die dann vor allem in den letzten 20 Jahren Mandate, sei es im Nationalrat, in den unterschiedlichen Landtagen oder auch auf Gemeindeebene übernommen haben. Das heißt, da ist es sehr wohl, dass die Listen und Parteien bunter werden. Gleichzeitig hört man aber auch immer wieder, dass auch innerhalb der Parteien die üblichen Probleme bestehen für Personen mit Migrationserfahrung, die nicht den klassischen Mehrheitsösterreicherinnen entsprechen, die dann plötzlich wieder von den Listen verschwinden, wie wir es in Wien auch gesehen haben, wo es Streit gibt, der nicht ganz nachvollziehbar ist und der nicht politisch erklärbar ist. Und gleichzeitig gibt es aber sicherlich auch das Phänomen, dass Kandidatinnen und Kandidaten auf hinteren Listenplätzen auftauchen, die dann mitunter auch sehr viele Vorzugsstimmen generieren können, aber immer noch weit zu wenig, als dass es eine Vorreihung bedeuten würde, wo natürlich auch der Verdacht besteht, dass hier zur Mobilisierung bestimmter Wählerinnen und Wähler Kandidaten aufgestellt werden. Das kann man nicht pauschal beantworten, aber man sieht ja durchaus, wenn man so hinschaut, die Listen sich durchliest, wer da wo steht und wie wahrscheinlich und realistisch ein Mandat ist und wie realistisch nicht. Und was das über die österreichische Demokratie bedeutet, ich würde sagen, das ist halt eines dieser Auswirkungen, die der Ausschluss vom Wahlrecht bedeutet, dass eben ich Politik gegen eine bestimmte Bevölkerungsgruppe machen kann und von der nicht sanktioniert werden kann. Das ist eben der entscheidende Punkt, wobei man gleichzeitig umgekehrt auch sagen muss, eine Öffnung des Wahlrechts würde natürlich nicht bedeuten, dass jeglicher Rassismus in Österreich und im politischen Bereich von einem Tag auf den anderen weg wäre. Es wird natürlich auch weiterhin Mobilisierungsversuche geben, aber NichtstaatsbürgerInnen wären dann eine ernstzunehmende Gruppe an Wählerinnen und Wählern und ich wollte das ja auch demonstrieren mit der hohen Anzahl an Personen, dass das eine Gruppe ist, an der keine Partei vorbeigehen kann. Die sind als potenzielle Wählerinnen und Wähler für alle Parteien relevant und interessant. Vielen Dank. Wenn es noch Zeit ist, wird es noch zwei Fragen oder zwei, drei Fragen, die zusammenhängend geben. Dann wird es noch zwei Fragen oder zwei, drei Fragen, die zusammenhängend geben. Das eine ist sozusagen die Frage, was würden Sie sagen, die Wartefrist für die Möglichkeit der Antragung der Staatsbürgerschaft mit zehn Jahren ist ja sehr lange. Was wäre eine angemessene Wartefrist? Wie ist Ihre Einschätzung dazu? Und daran anschließend, wenn man an das Staatsbürgerschaftsrecht daran schraubt und daran dreht und damit am Wahlrecht was tut, ist es notwendig aus Ihrer Sicht, das auch mit demokratiepolitischer Bildung zu begleiten in den Schulen beispielsweise, wie das jetzt auch damals bei der Einführung des Wahlrechts ab 16 stark forciert worden ist. Braucht es das? Und eine dritte Frage anschließend vielleicht, was sind die Gründe, die gegen die Doppelstaatsbürgerschaften vorgebracht werden? Warum gibt es diese Zurücklegepflicht? Antworten. Zum einen kann man sozusagen messen, wann nach welcher Zeit die Staatsbürgerschaft den stärksten integrativen Effekt hat. Also sozusagen Staatsbürgerschaft ist eine Art Turbo Boost für Integration und am stärksten wirkt dieser Turbo Boost nach fünf Jahren. Also jemand, der seit fünf Jahren im Land lebt und in dieser Zeit nach fünf Jahren ungefähr sich einbürgern lassen kann, hat größere Vorteile am Arbeitsmarkt, am Wohnungsmarkt etc. Wenn diese Frist zu lang ist, dann verpufft das und wenn sie zu kurz ist, dann wirkt das auch nicht. Das wäre die eine Antwort aus wissenschaftlichen Studien und die andere Antwort gibt uns die Empirie. aus wissenschaftlichen Studien und die andere Antwort gibt uns die Empirie. Wenn wir nach Europa schauen, dann sehen wir, dass knapp die Hälfte aller Staaten eine Einbürgerungsfrist haben, die fünf Jahre oder kürzer ist. Also die Hälfte aller Staaten haben fünf Jahre oder weniger und ein Drittel hat sechs bis neun Jahre und Österreich hat mit diesen über zehn Jahren oder zehn Jahre liegt hier sozusagen im Bereich von anderen 20 Prozent. Also in der kleinsten Gruppe, wenn man diese Aufteilung hier machen sollte. Also fünf Jahre ist offensichtlich, sowohl was diese Studien betrifft, als auch was die anderen Länder betrifft, ein Wert, der weit verbreitet ist. Zur Bildung, zur Frage nach der politischen Bildung, ja natürlich, den kann ich mich anschließen. So wie es immer gut ist, gut informierte, qualifizierte Wählerinnen und Wähler zu haben und wie man sich überlegen muss, wie man Demokratie und nicht nur institutionelles Wissen, also wie wird ein Gesetz gemacht und was wird da eigentlich gewählt, sondern was bedeutet Demokratie im Kern, wichtig ist. Sowohl unter den potenziellen Wählerinnen und Wählern als auch natürlich in der Gesamtbevölkerung für zukünftige Wählerinnen und Wähler. Das ist meines Erachtens sozusagen selbstverständlich, das kann das unterstützen und das kann nie schaden. Und Stichwort Doppelstaatsbürgerschaft, warum wird das verhindert? Ich habe es kurz erwähnt, dass das eine weit verbreitete Position war, dass die Staaten traditionell Doppelstaatsbürgerschaften und mehrfach Staatsbürgerschaften verhindert haben. Viele Staaten sind davon aber abgekommen. Das gilt nicht mehr als aktuelle Position weltweit. Warum war das so? Das sind schlichtweg auch überkommene Vorstellungen, was es bedeutet, ein Staatsbürger zu sein. Oftmals wird hier zitiert, man kann eben nicht Diener zweier Herren sein und meint damit eben sozusagen, dass die Bürgerinnen und Bürger Diener eines Staates sind. Das ist meines Erachtens nicht ein Bild, dem ich mich im 21. Jahrhundert anschließen möchte. Das bedeutet, das charakterisiert meines Erachtens nicht das Verhältnis eines Staatsbürgers oder einer Staatsbürgerin zu einem Land. Und es hat natürlich auch damit zu tun, wie sehr friedlich oder kriegerisch die Staaten miteinander auskommen. Wenn Staaten potenziell miteinander im Krieg sind, dann gibt es natürlich auch ein Problem mit Mehrfachstaatsangehörigkeit, wenn eine Person dieser beiden Staaten angehört. Aber, und das sieht man eben innerhalb Europas, je mehr die Staaten friedlich miteinander leben, desto weniger gibt es ein Problem mit Doppel- und Mehrfachstaatsangehörigkeiten. Und was immer wieder als letztes Argument ins Feld gebracht wird, dass es eben rechtliche Probleme gibt, was die Zuordnung einer Person zu einem Staat betrifft, diplomatischen Schutz etc. oder die Wehrpflicht. Da kann man sagen, dass durch internationale Übereinkommen dieses Problem mittlerweile seit langem gelöst ist. Es gibt ja Doppelstaatsbürgerschaften, die ganz automatisch bei der Geburt entstehen. Kein Staat, auch Österreich, hat damit kein Problem. Also Doppel- und Mehrfachstaatsbürgerschaft ist ja weit verbreitet. Daher gibt es eine Lösung. Und es ist nicht sinnvoll, sie dann auf der anderen Seite bei der Einbürgerung zu verhindern. Herzlichen Dank. Mümtos, eine Frage an dich. Haben wir noch Zeit für eine Frage? Ich habe dich leider nicht gehört. Du hast das Mikro ausgeschaltet. Wir haben seit, wenn Gerd Antwort sehr kurz und präzise geschrieben hat. Okay, dann wäre noch eine letzte Frage zu, eine strategische Frage sozusagen. Wäre es sinnvoll, Erfolgsbegehren in diese Richtung zu machen und zwar jetzt nicht, um das Gesetz zu ändern, sondern als Sensibilisierungstool, um die sieht dadurch, dass man Aufmerksamkeit bekommt, Medien berichten darüber etc. Also das wäre sozusagen der Vorteil. Was könnte natürlich das Risiko sein, dass es unter den Erwartungen bleibt, dass es zu wenig unterstützt wird und dann es sozusagen von der politischen Agenda gestrichen wird und man sagt, okay, das ist abgehakt, das hat keiner unterschrieben, offensichtlich unterstützt das niemand und wir schieben es beiseite. Weil im Endeffekt ja auch hier wiederum, dass Volksbegehren nur Personen unterstützen können, die österreichische Staatsbürgerinnen sind, das heißt, die wiederum, die selbst wahlberechtigt sind, können das unterstützen, die aber davon vom Ausschluss unmittelbar betroffen sind, können das nicht und damit gibt es dieses Paradoxon der Demokratie, dass nur diejenigen, die selbst wahlberechtigt sind, entscheiden können, wer sonst wahlberechtigt sein soll. Herzlichen Dank. Danke auch nochmal an alle für die Fragen. Ich weiß, wir haben nicht ganz alle geschafft, das war zeitlich nicht möglich. Da waren ein paar dabei, die eher Linz-spezifisch waren, die habe ich jetzt außen vorgelassen. Herzlichen Dank, Herr Walch Veranstaltung abschließen, ein paar kurze Informationen und Hinweise. Wie radikal soll Demokratie sein? Am Freitag ab 15 Uhr. Man kann sich unter mehr-demokratie.at anmelden. Die Veranstaltung wird von der Initiative Mehr Demokratie und Wissensturm VHS-Linz veranstaltet. Wie geht es weiter? Wie geht es weiter? Die InitiatorInnen haben nächsten Montag, kommenden Montag, eine Besprechung interne. Es werden verschiedene Vorschläge gesammelt. Wir wollen bis zum Landtagswahlen beim Thema bleiben. Wir wollen sichtbar machen. wir wollen Gehör schaffen. Das heißt, die Einrichtungen und Institutionen treffen sich nächsten Montag. Wenn unter uns eine Einrichtungsvertreterin ist, kann natürlich die Initiative gerne vergrößert werden. Das heißt, wer mitmachen will, sehr gerne. Die Vorschläge nehmen wir sehr, sehr gerne entgegen, die wir realisieren sollen. Wir werden versuchen, trotz sehr, sehr knappen Budgetmitteln, wir haben eigentlich kaum Budgetmitteln, wir werden trotz Pandemie versuchen, bis zum Landtagswahlen, diese Demokratiedefizite hörbar und sichtbar zu machen. Demokratiedefizit hörbar und sichtbar zu machen. Ich möchte mich sehr, sehr herzlich bedanken bei Österreichischer Gesellschaft für politische Bildung, Land Oberösterreich, Integrationsstelle und Stadt Linz Integrationsressort für finanzielle Unterstützung. Herzlichen Dank für die Initiatorinnen dieses Plattformes. Sabine kann vielleicht noch einmal einblenden. Und ich möchte mich auch sehr herzlich bedanken bei Wissenstum der Volkshochschule Linz, die heutige Veranstaltung gemeinsam mit uns, mit der 21. Initiative veranstaltet. Ja, und im Schluss wirklich herzlichen Dank für meine Kollegen Sabine Schandl und auch Florian Ninterberger, die im Hintergrund bei der Vorbereitung und Durchführung dieser Veranstaltung sehr viele Stunden gebracht haben. Am Schluss herzlichen Dank für die Beteiligung, für ihr Dabeisein. Ich hoffe, dass wir uns in den nächsten Monaten bis zum Landtagswahlen gemeinsam viel lauter für die Demokratie, für die Mitbestimmung eintreten können. Auch danke, Gerd, nochmals. Die Aktivitäten werden die einzelnen Einrichtungen über ihre diversen Kanäle, aber auch wir werden immer wieder veröffentlichen und euch informieren. Wir haben die E-Mail-Adressen und auch über Migraria Newsletter werden wir immer wieder die Veranstaltung gerne verbreiten. Dankeschön und bleibt ganz, ganz gesund..