Was ist die Dienststelle des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz? Wir sind eine nachgeordnete Dienststelle des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz mit neun Landesstellen. Und die Geschäftsfelder sind sehr vielfältig. Ich bin heute gebeten worden, eben über die förderpolitischen Leistungen des Sozialministeriums Service me zu beschränken. Ich möchte da gleich gegenüberstellen quasi. Es gibt einerseits die berufliche Inklusion mit personenbezogene Förderungen, das sind die Individualförderungen und andererseits quasi die berufliche Inklusion mittels Projektförderungen, wo dann zum Beispiel die Arbeitsassistenz drunter fällt, wo nachher noch zwei Experten am Wort sind. runterfällt, wo nachher noch zwei Experten am Wort sind. Zielgruppen sind einerseits bei uns immer die Jugendlichen, die von 15 bis unter 24-Jährigen. Da gibt es einen sehr weiten Begriff quasi, also mit Ausgrenzungsgefährdung, mit sonderpädagogischem Förderbedarf, Lernbehinderung oder sozial-emotionalen Beeinträchtigungen, aber auch natürlich mit Behinderungen. Und andererseits der Personenkreis quasi ab 24 Jahren, wo es quasi sehr viel an der Einschätzung am begünstigten Status hängt. Es gibt aber auch Förderungen, die schon ab 30 von 100 sozusagen, also 30 Prozent gerade der Behinderung nach Einschätzungsverordnung möglich sind. also 30 Prozent Grad der Behinderung nach Einschätzungsverordnung möglich sind. Die personenbezogenen Förderungen, glaube ich, für die Behindertenvertrauenspersonen vertraut, aber sehr wichtig eben, dass man Bescheid darüber weiß, was gibt es für Förderungen für das Unternehmen, wenn ihr einen Menschen mit Behinderung beschäftigt, auch einfach in der Sensibilisierung, dass da auch Unterstützung sozusagen da ist für den Unternehmer. einfach in der Sensibilisierung, dass da auch Unterstützung sozusagen da ist für den Unternehmer. Die Inklusionsförderung, Inklusionsförderung Plus, ist eine sehr neue Förderung für beginstig Behinderte im Anschluss an eine Eingliederungsbeihilfe des AMS. Das ist eine Fördertauer von einem Jahr und es wird grundsätzlich 30 Prozent des Bruttogehaltes, maximal 1.000 Euro ist die Förderhöhe. Für nicht einstellungspflichtige Unternehmen gibt es einen 25-prozentigen Zuschlag. Also die Förderhöhe wird um 25 Prozent erhöht. Und auch seit einem Jahr circa ist es jetzt bei Frauen unabhängig von der Betriebsgröße immer quasi der Zuschlag von 25 Prozent. Einfach deshalb, weil man da natürlich eine doppelte Diskriminierung am Arbeitsmarkt hat. Frauen sind einfach, oder behinderte Frauen sind am Arbeitsmarkt noch stärker benachteiligt als Männer und darum hat man da quasi die Erhöhung der Förderung unabhängig von der Unternehmensgröße eingeführt. Weitere Förderung der Lehrlingsbonus, eine bei Neuaufnahmen von Lehrlingen mit Behindertenpass, hier explizit nicht begünstigte Lehrlinge, weil es da die Lehrlingsprämie gibt, die quasi automatisch mit dem Ausgleichstaktverfahren angerechnet wird. Damit man da aber Gleichstellung hat auch für Lehrlinge mit Behindertenpass ist es quasi als gleiche Förderung eingeführt worden. Für die gesamte Lehrzeit, die Förderhöhe beträgt die derzeit geltende Ausgleichstaxe von 267 Euro monatlich. Genau, das ist eine neue Förderung, gibt es auch seit eineinhalb Jahren jetzt. Eine weitere Lohnförderung der Arbeitsplatzsicherungszuschuss, das ist die Förderung quasi, die auch für Menschen ohne begünstigten Status, also ab 30 Prozent Behinderung möglich ist. Zur Sicherung von gefährdeten Arbeitsplätzen ist das möglich grundsätzlich ab dem siebten Monat des Dienstverhältnisses. Es gibt aber Ausnahmen, dass das auch vorher möglich ist. Fördertauer ist grundsätzlich mit drei Jahren beschränkt. Es gibt aber wiederum Ausnahmen, dass bis zu fünf Jahre eine Förderung möglich ist. Die maximale Förderhöhe ist die dreifache Ausgleichstaxe derzeit maximal 801 Euro. Und aufgrund der Corona-Situation hat es da eine Neuerung gegeben, dass quasi die ersten drei Monate der Förderung um bis zu 50 Prozent erhöht werden können, wenn der Arbeitsplatz eben deutlich erhöht gefährdet ist, dass man da einfach reagiert und die Förderhöhe nach oben setzt. Es hat dann eine weitere Förderung gegeben, die ich jetzt nicht mehr drauf hat, weil sie bereitsstunden quasi gefördert und die Anwesenheitsstunden, der verbleibende Lohnteil ist quasi von uns die Förderung möglich gewesen, sodass der Mitarbeiter, die Mitarbeiterin, dem Betrieb in dieser Zeit wirklich keine Kosten angefallen sind während der Kurzarbeit. Es war auch ein Versuch quasi, dass man hier vor allem begünstigt behinderte ArbeitnehmerInnen im Job, im Betrieb halten kann. Ist auch sehr gut angelaufen, natürlich nicht vergleichbar mit dem Antragsvolumen, was AMS zu bewältigen hat, aber es sind doch sehr viele Anträge eingegangen und also deutlich mehr, als was in einem Zeitraum von normalen Anträgen reinkommt. Der Entgeltzuschuss ist eine Förderung zur Abdeckung behinderungsbedingter Leistungseinschränkungen für begünstigt behinderte Menschen oder ArbeitnehmerInnen, grundsätzlich ab dem 13. Monat des Dienstverhältnisses möglich. Warum? Weil davor quasi die Inklusionsförderung und die AMS-Eingliederungsbeihilfe quasi schlagend wird. In Ausnahmesfällen auch ab dem siebten Monat. Das ist immer dann, wenn eine andere Förderung nicht möglich ist, aus welchen Gründen auch immer. Die Fördertauer ist grundsätzlich unbegrenzt. Das heißt, solange die Arbeitnehmerin beschäftigt ist und eine Leistungseinschränkung hat, kann diese Förderung quasi gewährt werden. Es ist wiederum die dreifache Ausgleichstaxe 800 Euro maximal und wiederum aufgrund Corona für die ersten drei Monate eine 50 prozentige Erhöhung oder bei laufenden Enkelzuschüssen, wenn das Unternehmen sagt, wir haben aufgrund Corona wirtschaftliche Probleme, was ja bei sehr vielen Unternehmen leider zutrifft, kann man auch per Mail quasi die Situation darlegen und dann werden drei Monate quasi der Zuschuss um 50 Prozent erhöht und bis zu 50 Prozent erhöht. Förderungen, die dann quasi auch noch in meiner Abteilung sind, ist die Förderung der technischen Arbeitshilfen und die Förderung zur Adaptierung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen. Wenn da Fragen sind, würde ich sagen, bitte nachher, weil das ist doch ein sehr komplexes Thema im ersten Stock in der Bibliothek. Und weitere sonstige Förderungen sind da jetzt aufgelistet. Das ist eine ganze Reihe. Da würde ich auch sagen,, bitte wenn da nähere Fragen sind, nachher, weil das würde einfach den Zeitrahmen sprengen. Der zweite Teil sind die Projektförderungen, das Netzwerk berufliche Assistenz ist quasi die Dachmarke, wo viele Angebote drinnen sind, nämlich fünf Leistungen quasi. sind nämlich fünf Leistungen quasi. Das Jugendcoaching, Ausbildungsfit und Vormodul zum Ausbildungsfit lauße ich jetzt ein bisschen weg. Das ist quasi rein für Jugendliche zugeschnitten, um quasi Jugendliche so vorzubereiten, dass sie am ersten Arbeitsmarkt Fuß fassen können, weil es da einfach Probleme gibt, die nur quasi bewältigt werden müssen, bevor Arbeit am ersten oder Ausbildung am ersten Arbeitsmarkt möglich ist. Die Jugendarbeitsassistenz bzw. Arbeitsassistenz für Erwachsene lasse ich jetzt auch aus, weil wir da nachher noch zwei Experten haben und die da sicher aus der Praxis sehr viel berichten werden können. Dazu sind die Betriebskontakterinnen und Key Account Managerinnen, das ist ein neues Angebot. Ich weiß nicht, ob das bei Ihnen vorkommt, dann sage ich es ganz kurz. Das wird quasi jetzt gerade aufgebaut und soll dann mit Anfang des nächsten Jahres wirklich starten. Key Account Manager für Großunternehmen, Betriebskontakter für kleine und mittlere Unternehmen, die quasi die Aufgabe haben, Unternehmen einfach zu informieren, was gibt es für Förderungen, zum Beispiel für Menschen mit Behinderung, welche Stellen gibt es, welche Unterstützung gibt es einfach am Markt quasi für Unternehmen, die Menschen mit Behinderung beschäftigen und auch sollen sie quasi sensibilisieren, dass Ausschreibungen zum Beispiel auch speziell für Menschen mit Behinderung gemacht werden sollen und da einfach auch quasi eine Akquise-Tätigkeit übernehmen und auch quasi eine gute Vernetzungsarbeit aufbauen. Also das ist jetzt geplant, beziehungsweise gerade in der Umsetzung. Die Berufsausbildungsassistenz ist eine Unterstützung für Lehrlinge, die eine verlängerte Lehre oder eine Teilqualifikation machen. Ist auch gesetzlich vorgesehen im Berufsausbildungsgesetz. Wenn es da Fragen gibt, bitte auch, würde ich sagen, dass wir da ins Detail gehen. Das Jobcoaching ist zur direkten Unterstützung am Arbeitsplatz. Also die sind direkt am Arbeitsplatz und unterstützen quasi bei der Lehrausbildung, sensibilisieren und helfen wirklich dem Jugendlichen quasi bei der Lehrausbildung. Fit to Work ist schon angesprochen worden. Da gibt es Personen- und Betriebsberatung. Das Ziel ist natürlich der Verbleib im Arbeitsleben bis zum Regelpensionsalter. Die Wiedereingliederungsteilzeit nach Krankenständen, die Betriebsberatung, die quasi den Betrieb berät, wie man Arbeitsplätze schafft oder wie man Arbeitsplätze gestalten kann, dass die Menschen wirklich bis zum Regelpensionsalter dort arbeiten können. Zugang über die ÖGK, das Informationsschreiben ab 40 Krankenstandstagen, über das AMS oder PV, Sozialministeriumsservice oder auch über Ärzte quasi, die darüber informieren. über das AMS oder PV, Sozialministeriumsservice oder auch über Ärzte quasi, die darüber informieren. Die persönliche Assistenz am Arbeitsplatz ist ein ganz wichtiges Angebot von uns zur Unterstützung quasi, damit ein Beruf ausgeübt werden kann für Personen ab Pflegestufe 3. Welche Leistungen gibt es da? Es gibt einerseits die Leistung für den Arbeitsweg oder bei dienstlichen Verpflichtungen außerhalb des Arbeitsplatzes, wenn das einfach nicht möglich ist, wenn man da Unterstützung braucht, gibt es persönliche Assistenz für manuelle Unterstützungstätigkeiten direkt am Arbeitsplatz oder auch zum Beispiel für die Körperpflege während der Dienst- oder Ausbildungszeit, wenn da einfach Unterstützungsbedarf gegeben ist. Dienst- oder Ausbildungszeit, wenn da einfach Unterstützungsbedarf gegeben ist. Oder bei sonstigen Mittagessen zum Beispiel oder beim Ein- und Aussteigen Bus oder öffentliche Verkehrsmittel oder ähnliches. Dann gibt es noch die Koordinierungsstelle Arbeitsfähigkeit erhalten, die quasi für Unternehmen, das ist so ein bisschen der Vorgänger von Key Account Manager und von der Betriebsberatung, von Betriebskontakter, die Unternehmen beraten, begleiten, aber auch quasi die Interessensvertretungen und Netzwerkpartner zusammenbringen, Veranstaltungen organisieren, zum Beispiel das Wagenetzwerk ist vielleicht für manche ein Begriff und die werden auch quasi einen Teil der Betriebskontakter und den Key Account Manager für uns umsetzen. und den Key Account Manager für uns umsetzen. Und ein weiterer letzter wichtiger Punkt, der unsere Tätigkeit quasi abrundet, ist die Ausbildungspflicht bis 18, wo wir eine Koordinierungsstelle haben, die quasi diese Ausbildungspflicht abwickelt und die administrative Fallführung macht, weil alle Jugendlichen, die in keiner Ausbildung sind, werden quasi in das System eingemeldet und scheinen dann bei der Koordinierungsstelle auf. Und die schauen dann quasi, wie kann man diesen Jugendlichen mit dem Jugendcoaching gemeinsam wieder zurück in die Ausbildung oder in die Arbeitswelt bringen. Ja, das ist eben im Ausbildungspflichtgesetz geregelt und das Ziel ist eben, dass alle jungen Menschen eine über die Pflichtschule hinausgehende Ausbildung abschließen und somit am Arbeitsmarkt auch nichts noch schwieriger haben, als es ohnehin schon derzeit ist. Und das ist eine Initiative von mehreren Ministerien, wie man unten sieht. Ja, herzlichen Dank und ich wünsche Ihnen eine schöne und gelungene Veranstaltung. Danke.