Thank you for watching! Smart Mieter. In Österreich ein Desaster sondergleichen. Kommentiert der Rechnungshofbericht 2024. Der österreichische Rechnungshof nahm 2023 aufgrund der rechtlichen, finanziellen und zeitlichen Dimension des nachhaltigen Eingriffs in die flächendeckende Strommessung und damit auch in unserer privatsphäre nochmalig den überwachungs ziel smart meter in seinen prüfplan auf unter dem prüftitel intelligente messgeräte smart meter einführungsstand 2022 ist eine tiefer gehende verantwort der handelnden Akteure unter die Lupe genommen worden. Das gekletterte veröffentlichte Ergebnis dieser Rechnungshofprüfung zeigt gelinde gesprochen eine erschreckende Verantwortungslosigkeit der österreichischen Politik, politik ein normierendes versagen der behörde e-kontrol und ein flächendeckendes dilettiert der österreichischen energieversorger bei technik einführung und konsumentenschutz dieser elektronischen messgeräte schonungslos auf damit könnte ein unfassbarer Skandal an die Öffentlichkeit kommen. Aber es wird seit langem bewusst darüber geschwiegen. Warum? Weil allesamt bestens bezahlte Akteure in Österreichs Politik- und Wirtschaftslandschaft, welchen der Schutz von Stromkonsumenten in Haushalten vor unliebsamer Überwachung, unliebsamen Kostensteigerungen und unliebsamer Bevormundung durch die Einführung dieses Smart Meter und dessen Folgen herzlich egal ist. Aber den Vorgaben aus Brüssel jedoch untertenigst Vorschub geleistet wird. Einziges Interesse aller beteiligten Akteure in diesem unwürdigen, ja undemokratischen Schauspiel scheint allein das hohe Maß an Profiten sowie eine in Demokratien unwürdigende Entmündigung aller Stromkundinnen zu sein. Zur Rolle der mächtigen Stromindustrie kommt der Rechnungshof zu einem eindeutigen Ergebnis. Das Interesse von gesicherten Posten in dieser Lobby, von Ausführungsgehilfen der Politik und sonstigen Gewinnsteigerungen für ihre Dividendenbezieher, scheint wesentlich größer zu sein als die Fähigkeit, sich mit solch komplexen Themen aus Brüssel auseinanderzusetzen. Schon bei der Einleitung kommt der Rechnungshof zur Erkenntnis. Die Einführung von Smart Metering ist ein Infrastrukturvorhaben im Bereich der Stromnetze, das allein über den Markt nicht zustande gekommen wäre und daher im Jahr 2012 durch gesetzliche Anordnung umgesetzt wurde. Zahlreiche vor Projektbeginn nicht ausreichend geklärte Fragen wurden im Wesentlichen an die Verteiler Netzbetreiber delegiert, etwa Standards, Übertragungstechnologien, IT-Sicherheit, Datenschutz und Eichwesen. Die für SWAT-MieterInnen nacheinander zuständigen Fachressourceübernahmen, die FAK, zehn Jahre lang keine Eigentümerrolle, um den Großvorhaben letztendlich angestrebten Nutzen tatsächlich zu realisieren. Die Nutzeneffekte für den Endkunden und Netzbetreiber sowie für die Volkswirtschaft zeichnen sich Ende 2022 noch nicht ab oder nur in sehr deutlich geringeren Ausmaße als erwartet. Vor allem in Bezug auf mehr Energieeffizienz, mehr Effizienz im Netzbetrieb oder eine bedarfsgerechte Netzplanung. Nun war und ist es so, dass die Stromindustrie von sich aus keinerlei Interesse an solchen Großvorhaben bzw. Großinvestitionen zu haben scheint. scheint. Technisch sehr komplex, gesellschaftlich nur extrem autoritär von oben her durchzusetzen, finanziell ein riesiger Brocken, welcher den Endkunden einen nur scheinbar real, aber keinen Benefit verspricht. Wie ist die herrschaftliche Logik? Das Geld rolle sowieso von den strombeziehenden Haushalten in ihre Taschen. Die Wirtschaft bekommt sowieso ihre vorverhandelten billigen Abnehmertarife. Aber wie gesagt, die Politik in Brüssel und folgend in Wien verordnete diesen Smart Mietern. Und folgend in Wien verordnete diesen Smart Mieter. Die Pseudo-Behörde E-Control soll die umfassenden Vorgaben und Kontrollen dafür erledigen. Zur E-Control ist zu sagen, dass dieses Konstrukt E-Control weder Behörde öffentlichen Rechts noch eine privatrechtliche Angelegenheit darstellt. Quasi ein zwischenstaatlich und privates Zwitterwesen, welches für alles und nichts ihrer Handlungen unmöglich zur Rechenschaft gezogen werden kann. unmöglich zur Rechenschaft gezogen werden kann. Typisch dem neoliberalen freien Marktregime ist ein solches Regulierungsinstrument für den österreichischen Energiemarkt, der die E-Control ist für sämtliche Energieträger zuständig, von der Politik geschaffen worden. Ob solches überhaupt benötigt wird, bestimmt jemand anderer, denn der Hintergrund dafür war und ist die von der Europäischen Union durchgesetzte Liberalisierung der Strommärkte sowie die Aufsplitterung dieser in Produktion, Verteilung, Netze und, und, und. Alles, was in öffentlichem Eigentum war und ist, soll und muss den privaten Investoren für märchenhafte Gewinne zugeführt werden. Damit braucht es, so wie eben in unserem Fall, auch Smart Mieter. Die E-Control schätzte damals, 2010, lässig, da ihr scheinbar die fachliche Expertise zu einer betriebswirtschaftlichen Kostenerhebung fehlte, aus lockerer Hand. betriebswirtschaftlichen Kostenerhebung fehlte aus lockerer Hand. Damit ist ein nach oben hin offener Schätzwert von der Behörde E-Control geschaffen worden, welche für die Endkundinnen wie ein Naturgesetz zu erwartende massive Kostensteigerung verursacht. Die E-Control aber aus jeglicher Haftung für den eingetretenen Schaden nimmt. Die Kosten der verordneten und von ihr zu überwachenden Smart-Mieter-Einführung in Österreich wurde 2010 auf Runde 830 Millionen Euro geschätzt. Der Rechnungshof dazu, die E-Control, erhob die anfallenden Kosten der Smart-Mietereinführung erst ab 2018 und berichtete erstmals im Jahr 2022 über Gesamtinvestitionen von rund 1,7 Milliarden Euro. Dieser Betrag umfasste weder Betriebskosten noch Finanzierungskosten. Da die Endkunden unter anderem Haushalte, Gewerbe und Industrie die Gesamtkosten der Smart-Mieter-Ausrollung über die Netzentgelte tragen, sollte daher das Monitoring der E-Control die rechtlich vorgegebene Transparenz schaffen. Die erhobenen bzw. gemeldeten Kosten wiesen vielfach Mängel auf, vor allem bei der zeitlichen und sachlichen Abgrenzung. Dies konnte zu verzerrten Ergebnissen und unrichtigen Kosten führen. Die Gesamtkosten der Verteiler Netzbetreiber werden für die Einführungsphase bis 2024 österreichweit rund 2,2 Milliarden Euro betragen. Davon entfallen rund 1,8 Milliarden Euro auf Investitionskosten und rund 400 Millionen auf Betriebskosten. Die Investitionskosten liegen deutlich über der Schätzung der für die Smart-Miete-Einführung maßgeblichen Kosten-Nutzen-Analyse aus dem Jahr 2010, die von 830 Millionen Euro ausging. Haben wir uns heute ein bisschen verschätzt, würde es auf typisch österreichisch in den oberen Sphären von Behörden und Politik heißen, wenn nicht, ja, wenn nicht das alles von uns allen bezahlt werden muss und das in nicht geringem Ausmaß. Die dafür verantwortungslose E-Control sowie die Politik, welche uns das alles einbrockte, bleiben außerhalb jeglicher Verantwortung, da diese keinerlei Vorgaben zur kaufmännischen Sorgfalt bzw. Effizienz setzte. setzte. Kann es sein, dass es einen wie auch immer gearteten Hintergrund gibt, warum die Behörde E-Control die anfallenden Kosten der Smart-Mietereinführung bis zum Berichtsjahr 2021 nicht ausgewiesen hat, obwohl es eine gesetzliche vorgegebene Verpflichtung dafür gab? Wir Stromkundinnen wurden bewusst hinters Licht geführt und müssen durch diese Visiere vollständig aus unseren Taschen bezahlen, obwohl die Stromindustrie ausgewiesenermaßen Milliarden Gewinne, schreibt, die E-Control überprüft und reguliert die Kosten der Netzbetreiber und bemisst auf dieser Basis die Höhe der Netzentgelte der Kunden. Über die von dem Endkunden zutragenden Gesamtkosten der Smart Meter Ausrollung konnte die E-Control keine näheren Angaben machen. Auch ordnete sie die Finanzierungskosten sowie den Stromeigenverbrauch der Smart Meter nicht den Kosten der Einführungsphase zu. Der Energieverbrauch fällt unter die Netzverluste, die dem Endkunden mit dem Netzentgelt verrechnet werden und war für die meisten Landesnetzbetreiber bei der Beschaffung kein Kriterium. Zur Energieeffizienz des Smart MieterInnen bestanden keine Vorgaben. Das hat für alle Strombezieherinnen gravierende finanzielle Folgen, da der Stromeigenverbrauch des Smart Meter jeder einzelnen Stromkunde über die Netzgebühr versteckt verrechnet wird. Nicht alle 15 Minuten, wie täuschend als 15 Minuten Stromverbrauchsmessung der Öffentlichkeit vorgegaukelt wird. Nein, in Wirklichkeit alle 24 Stunden mal 365 Tage im Jahr misst dieser Smart Meter permanent den Stromverbrauch am jeweiligen Anschluss. Und ohne zugeführten Strom kann der Smart Meter gar nichts. Der bisherige analoge Ferrariszähler zählte nur Stromverbrauch ohne selbst Strom dafür zu verbrauchen, mehr nicht. Und das ist scheinbar viel zu wenig an lukrativen Verdienstmöglichkeiten der Stromlobby. In Summe werden die Kosten allein wegen der Smart-Mietereinführung unsere Geldbörsen mit an die 300 Euro im Jahr zusätzlich belasten. Und das ist nur der Anfang, denn gravierende Folgekosten aufgrund der Einführungsdesaster mit Smabiter wird uns doch den kalten Schweiß auf die Stirne treiben. Stichwort dazu sind flexible, tageszeitlich und saisonal differierende Stromtarifmodelle, welche zu drastischen höheren Stromkosten in den einzelnen Haushalten führen wird. Im Linzer Versorgungsgebiet werden probehalber diese flexiblen Stromtarife schon mal zur Anwendung gebracht. schon mal zur Anwendung gebracht. Schonend natürlich unter dem Vorwand, die Kunde kann dabei mit etwas Willen Geld sparen. Was jedoch wirklich nicht nur finanzielle Unsicherheit in Zukunft durch die Einführung des Smart Meter uns bescheren wird, sind nochmals gänzlich andere Dimensionen. Der Rechnungshof stellt dazu fest. Auch die Internationale Energieagentur empfahl im Juni 2023 die Implementierung digitaler Netztechnologien zu koordinieren, sowohl interministeriell als auch mit den Regulierungsbehörden und den Branchen. Aus Sicht des Ministeriums lag die Einführung der intelligenten Messgeräte nach der Schaffung der Rechtsgrundlagen und der Erlassung der Einführungsverordnung im April 2012 bei den über 120 Verteiler-Netzbetreibern. In seinem Vorbericht hatte der Rechnungshof dem Ministerium empfohlen, die Phase der Einführung strategisch zu begleiten. Er hatte auf mehrere Faktoren und Risiken hingewiesen, die eine erfolgreiche Umsetzung des Vorhabens beeinträchtigen und den volkswirtschaftlichen Nutzen schmälern könnten. Damit hat die Politik die heiße Kartoffel, Umsetzung der Brüsseler Einführungsverordnung Smart Meter an die unwilligen Stromnetzbetreiber abzuschieben, versucht. Die Stromkunden aber waren mit dem analogen Ferraris-Zähler vollauf zufrieden und sahen bislang keinerlei Veränderungsbedarf. Die Politik sollte agieren, tat es aber nicht. Weder technische noch kaufmännische Parameter wurden von der Politik aus der ministeriellen Verantwortung heraus an die Stromindustrie verpflichtend weitergegeben. Einzig ihr Machtersatz und uns ist es egal wie, dürfte die politische Vorgangsweise bei diesem heiklen Projekt nicht nur gewesen, sondern prinzipiell auch noch in der Gegenwart sein. Die Ledieren als oberstes Prinzip durch alle Ebenen, da die dafür anfallenden Kosten sowieso die jeweiligen Endkunden begleichen müssen. Kosten sowieso die jeweiligen Endkunden begleichen müssen. Laut Verordnung von EU und E-Control. Diese Umstände bemängelte der Rechnungshof auf das Heftigste. Das Vorhaben war in seiner Anfangsphase nur in geringem Maße von Marktkräften getragen. Es bestand keine breite Kundennachfrage. Die Einsparungspotenziale der Haushalte waren im Durchschnitt gering. Die für das Messwesen zuständigen Netzbetreiber hatten als regulierte, nicht im Wettbewerb stehenden Unternehmen wenig Anreiz, in die neue Technologie zu investieren. Sie vertrat Ende 2009 die Position, dass für sie nur die Abrechnungsdaten der Kunden relevant seien. Alle zusätzlichen Funktionalitäten sollte die E-Control festliegen. Sie forderten eine gesetzliche Grundlage sowie die Abdeckung ihrer Kosten und erklärten sich bereit, Smart-Mieterin umzusetzen, sofern technisch machbar. Im Allgemeinen ließen sie wenig Ownership als innovative Unternehmen erkennen. Die österreichischen 120 Stromnetzbetreiber haben schon 2012 auf wesentliche definitorische Mängel zur Umsetzung der von ihnen von der Politik gestellten Einführung von Smart Meter hingewiesen. Die fehlende technische und rechtliche Sicherheit für Ausschreibung, die fehlende Standardisierung und mangelnde technische Reife der Geräte sowie mögliche Schwierigkeiten bei der Herstellung der Funktionsfähigkeit. Die Umsetzung startete, obwohl die Bedenken nicht ausgeräumt und offene Fragen zur IT-Sicherheit, zu Datenschutz und Eichwesen nicht geklärt waren. Ein Gremium zur übergreifenden strategischen Begleitung, der Umsetzung mit dem Ziel, die Hindernisse zu beheben und die eingestrebten Wirkungen und Nutzeffekte für Endkunden zu beheben, sah das Ministerium von Beginn an nicht vor. Prozesse zur Lösung etwa von EICH und datenschutzrechtlichen Fragen, die auch eine interministerielle Koordination erfordert hätten, waren nicht eingerichtet. Das Monitoring der E-Control ließ bereits früh einen beträchtlichen Zeitverzug erkennen, ohne dass das Ministerium oder die E-Control daraus Schlussfolgerungen für allfällige Projektanpassungen zogen. Das Vorhaben wurde nicht aus dem Budget finanziert, daher kamen auch die haushaltsrechtlichen Mechanismen Budgetverantwortung, Wirkorientierung und Budgetcontrolling nicht zur Anwendung. Die Netzbetreiber konnten ihre Kosten, soweit die e-Control diese anerkannte, den Endverbrauchern über die Netzentgelte in Rechnung stellen. Eine Aktualisierung der Kosten-Nutzen-Analyse 2010 anhand der bisherigen Erfahrung sowie der technischen und rechtlichen Gegebenheiten der Smart Meter Ausrollung erfolgte nicht. Dem erreichten Grad der Ausrollung der Smart Meter zeigt sich, mit welchen Daten die Öffentlichkeit konfrontiert wird, welche in Wirklichkeit in keiner Weise mit den tatsächlichen Realitäten übereinstimmen. sind die realitätsbezogenen Wahrheiten irgendwie abhandengekommen. Oder gelinde gesagt werden Äpfel mit Birnen so lange vermischt, bis es kaum noch feststellbar scheint, was in dem Brei alles beinhaltet ist. Was jedoch dem Rechnungshof sehr wohl aufgefallen ist, ist die Täuschung der Allgemeinheit mit ihren an die Öffentlichkeit gespielten Informationen. Der Rechnungshof empfahl der E-Kontroll explizit, ihren Berichtspflichten sachgerecht und vollständig nachzukommen und vor allem auch über die Gesamtkosten der Einführungsphase von Smart Metering Transparenz zu schaffen, weil diese von den Endkunden über die regulierten Netzentgelte finanziert werden. Das EU-Energierechtspaket 2009 stellte auf intelligente Messsysteme ab. Das in Österreich beschlossene Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetz 2010, kurz EIWOG, dagegen auf intelligente Messgeräte. Die EU-Kommission formulierte im März 2012 Empfehlungen zu den Funktionen der intelligenten Messsysteme für Endverbraucher, Netzbetreiber, Energieversorger und deren Tarifsysteme sowie der dezentralen Erzeuger. Das Interesse in der österreichischen Regelung bestand vor allem an den Anforderungen an intelligente Messgeräte. Diese wurden als Messgeräte definiert, die über eine Datenübertragung verfügen. Jedoch im Gegensatz zum restlichen Europa wiesen die österreichischen Smart Meter Vorgaben folgende Besonderheiten auf. Mit der Verpflichtung eine Kommunikation mit vier externen Mengenmessgeräten Multi-Utility-Schnittstellen z.B. für Wasser, Gas und Wärme vorzusehen, ging Österreich weit über die EU-Empfehlungen hinaus. Die von der EU-Kommission empfohlenen Standardisierung der Grundschnittstelle setzte Österreich jedoch nicht um. setzte Österreich jedoch nicht um. Die ebenfalls empfohlenen Verwendungen der Messwerte für Zwecke der Netzplanung regelte Österreich sehr restriktiv. Am raschesten wurde die 95-prozentige Ausrollung des Smart Meter aufgrund extrem autoritärer Vorgangsweisen mittels ungebührlichen Zwangsandrohungen und Durchsetzungen in Oberösterreich, Versorgungsraum der Linz AG und im Burgenland erzielt. Ab 2003 wurde in Oberösterreich diese Ausrollung vorbereitet. Technische Probleme sowie Anpassungen aufgrund des ab 2010 gültigen Rechtsrahmens verzögerten das Vorhaben, welches im September 2019 abgeschlossen werden konnte. Einige Jahre später folgten bis ins 2024er Jahr die restlichen Bundesländer. Der Rechnungshof hielt kritisch fest, dass das Monitoring der E-Control den Fortschritt des Vorhabens allein an der Zahl der gemäß den Zeitvorgaben eingebauten Messgeräte festmachte. Es erstreckte sich nicht auf die Errichtung stabiler den Vorgaben der Anforderungsverordnung 2011 entsprechender Datenübertragungssysteme, auch nicht auf die Ertüchtigung der zentralen IT-Systeme, die künftig höhere Datenaufkommen rascher und häufiger verarbeiten müssen. Hinweise auf die eingeschränkte Eignung der Smart Metering-Systeme für die eingestrebten Zwecke und Funktionen lieferte das Monitoring erstmals im Berichtsjahr 2020. Maßnahmen zur Gegensteuerung, etwa ein Wechsel der Übertragungstechnologie oder Anpassungen der Systemarchitektur wurden nach dem dem Rechnungshof vorliegenden Unterlagen nicht in Betracht gezogen. Zu der ab 2010 beginnenden Ausrollung der intelligenten Messgeräte in Österreich muss angemerkt werden, dass bis 2016 kein Hersteller intelligenter Messgeräte anbieten konnte, die alle in Österreich geltenden Vorgaben erfüllen. Vor allem jene der Verordnung der E-Control, die 2011 die Anforderungen an intelligente Messgeräte festgestellt hatte, sowie jene des Sicherheitskatalogs des Branchenverbandes Verein österreichischer Elektrowirtschaft, der die Umsetzung von Empfehlungen der Risikoanalyse 2014 für die Informationssysteme der Elektrizitätswirtschaft bezweckte. Österreichweit lag der Ausrollungsgrad Ende 2020 bei 29,9%. Weil 9% der installierten Messgeräte nicht kommunikativ und daher nicht intelligent im Sinne der Anforderungsverordnung 2011 waren, lag der Ausrollungsgrad de facto erst bei 27,2%. Die E-Control meldet der EU-Ebene jeweils höhere Werte. Bis 2022 hatten die Landesnetzbetreiber insgesamt 3,52 Millionen Zählpunkte mit intelligenten Messgeräten ausgestattet. Davon waren 3,04 Millionen, also 86,3 Prozent, kommunikativ angebunden. Die Messwerte sollten dem Netzbetreiber dann bis spätestens 12 Uhr des Folgetages vorliegen. Nach diesem Maßstab waren rund 500.000 installierte Messgeräte noch nicht kommunikativ. Der Rechnungshof verweist kritisch auf den hohen Anteil nicht kommunikativer Geräte an den jeweils insgesamt installierten Messgeräten. Ende 2020 lag der Anteil bei 9%. Ende 2021 bei knapp einem Fünftel bei den neuen Landesnetzbetreibern waren Ende 2022 rund 13,7% der installierten Zähler im Durchschnitt jeder siebente noch nicht kommunikativ. Der Rechnungshof bemängelte, dass für die jährliche Ausrollungsquote auch nicht intelligente bzw. nicht smarte Geräte zählten. Die Umsetzungsfortschritte erscheinen daher größer, als sie tatsächlich waren. Andernfalls hätte die Ausrollungsquote Ende 2021 nur 37,9% anstatt 47,3 Prozent betragen. Eine stabile Kommunikation wird vielfach nicht, nicht dauerhaft oder nur mit einem hohen Entstörungsaufwand erreicht. Diese Probleme traten mit Zunahme der aktiven Energiegemeinschaften noch deutlicher zu Tage, wie die E-Control in ihrer Stellungnahme ausführte. zu Tage, wie die E-Control in ihrer Stellungnahme ausführte. Der Rechnungshof hielt seine Feststellung aufrecht, dass das Monitoring durch die E-Control den Umsetzungsgrad systematisch günstiger darzustellen, als er tatsächlich war. Im Monitoringbericht des Jahres 2020, also im digitalen Zeitalter schon Ewigkeiten von Beginn der Installierung des Messgerätes Smart Meter entfernt, ein einheitliches, österreichweites Vorgehen, um zu klären, welche künftigen Smart-Meter-Funktionen notwendig sein werden, um schon heute kommende Anforderungen und Anpassungen vorzubereiten. Es scheint tatsächlich in der neoliberalen Pseudo-Behörde E-Control der Feueralarm im Bunker die Geschäftsleitung aus dem Schlaf gerissen zu haben. zukünftige Anwendungen wie z.B. die Steuerung von Anlagen, Erzeugung, Verbrauch und Speicherung, Übermittlung von Echtzeitdaten, Anbindung von Ladestruktur nicht ausreichen wird. Ende 2021 beauftragte sie eine Zählerstudie zur Weiterentwicklung des Zählersystems in Österreich. zur Weiterentwicklung des Zählersystems in Österreich. Ziel war es, die Potenziale des Smart Meter für den Betrieb, die Planung und den Ausbau der Verteiler, Netzbetreiber sowie für die, Achtung Spoiler, Tarifgestaltung auszuschöpfen. Die Auftragnehmer erhoben dazu auch die Sicht der Netzbetreiber. Die im August 2022 veröffentlichte Zählerstudie zeigte unter anderem künftige rechtliche und technische Funktionseinschränkungen des noch in Umsetzung befindlichen Vorhabens auf. Diese Einschränkungen bestanden vor allem im Bereich der Übertragungstechnologie sowie der Datenverwendung. Eine Neubewertung der noch laufenden Ausrollung erfolgte nicht. Aus Sicht des Rechnungshofes sollte das Monitoring das zuständige Ministerium über die Projektfortschritte sowie notwendige Projektanpassungen und Weiterentwicklungen informieren. Zudem die aktuellen Zählersysteme nicht nur die zukünftigen, sondern auch schon die bestehenden Anforderungen der E-Control aus dem Jahr 2011 nicht vollständig erfüllen. Ferner kritisierte der Rechnungshof, dass die Monitoringberichte der E-Control vor 2022 keine Angaben zu den anfallenden Kosten enthielten. Das Ministerium hatte diesbezüglich auch nicht nachgefragt. Dieser Umstand ist in Österreich sehr unwahrscheinlich. Eher wahrscheinlich sei, dass eine damit betraute ministerielle Person krank, auf Urlaub oder sonst unpässlich war oder noch immer ist. Die bidirektionale Kommunikation zwischen dem Smart Meter und dem IT-System der Netzbetreiber ist ein wesentliches Merkmal intelligenter Messsysteme. Die Netzbetreiber ist ein wesentliches Merkmal intelligenter Messsysteme. Die Netzbetreiber haben den Energieverbraucher die täglichen Verbrauchswerte spätestens 12 Stunden nach der Auslesung aus dem Messgerät über ein kundenfreundliches Webportal kostenlos zur Verfügung zu stellen. kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die Daten der gewünschten flächendeckenden 15 Minuten Messintervalle werden demnach in diesem Takt an die Stromnetzbetreiber nicht nur für Netzbeobachtung und anderen von den Stromkunden nicht autorisierte, vielleicht unangenehme Beobachtungen von Lastprofilen übermittelt. Nach der Anforderungsverordnung 2011 müssen Smart Mieter zudem über eine unidirektionale Kundenschnittstelle sowie eine bidirektionale Multi-Utility-Schnittstelle für Gas-, Wasser- oder Wärme-energierelevanter Mediennutzung verfügen, um die hoheitliche Beobachtung wahrscheinlich Auswertung sämtlicher energierelevanter Mediennutzungen durch die Endverbraucher für allfällige Überwachungsanalysen zu nutzen. Die Übertragung der Daten vom Messgerät zum Netzbetreiber erfolgt entweder direkt über Funk des öffentlichen Mobilfunknetzes oder zumeist über die Trafostationen eingebauten Datenkonzentratoren oder Gateways. Die letzten Kilometer bis Meter zwischen Zähler und Trafostation erfolgt großteils über die bestehenden Stromleitungen mittels Powerline Communication, PLC. In Österreich wurde die PLC-Technologie für die letzte Meile zwar nicht verpflichtend vorgegeben, leitungsgebundene Übertragungstechnologien sollten nach der Einführungsverordnung aus dem Jahr 2012 jedoch ausdrücklich in Betracht gezogen werden. Die nachrichtentechnischen Eigenschaften von Stromleitungen einerseits und Datenleitungen andererseits wurden dabei nicht gesondert bewertet. 2022 setzten die Landesnetzbetreiber für die Datenübertragung zu 95 Prozent auf PLC-Technologie. Softwareupdate und Probleme in den zentralen IT-Systemen führten dazu, dass für einzelne Tage keine oder nur wenige Messwerte vorlagen. die überwiegend PLC einsetzten, hatten tageweise Probleme, ungeachtet des jeweiligen Standes der Ausrollung. Im betrachteten Zeitraum erreichten sie an mehreren Tagen nur etwa 35 bis 40 Prozent ihrer Zähler. Zwei dieser fünf Netzbetreiber erreichten an mehreren Tagen keine Messgeräte. Der Rechnungshof hielt fest, dass in den Monaten Juli und August 2022 keine Landesnetzbetreiber mit den jeweils installierten kommunikativen Messgeräten die tägliche Auslesung aller erfassten Messwerte erreichte. Aus Sicht des Rechnungshofes waren die Smart-Mieterring-Systeme der Landesnetzbetreiber mit Stand Ende 2022 den geltenden Anforderungen nur bedingt gewachsen. den geltenden Anforderungen nur bedingt gewachsen, obwohl der noch sehr geringe Anteil an Viertelstundenwert Smart Mietern dem System erst wenig abverlangte und Anwendungen, die zeitnahe Smart Mieter-Daten erfordern, noch kaum genutzt wurden. Der Anteil von Smart Mietern, welche Viertelstundenwerte lieferte, lag Ende 2022 bei unter 10 Prozent. Zudem liefert ein Zähler keine Messwerte und kann die Störung nicht binnen 45 Tagen behoben werden, wird dieser Lapidar als nicht marktkonform eingestuft. Bei fehlenden Messwerten können die Mieter-Data-Management-Systeme der Netzbetreiber Ersatzwerte bilden. Etwa durch lineare Interpolation bzw. den Rückgriff auf historische Werte, z.B. gleiche Wochentage oder ähnlich und anhand des entsprechenden Standardlastprofilen. Für die Endkunden müssen Ersatzwerte deutlich erkennbar sein. Der Versuch ab 2021 diese Ersatzwerte zu vereinheitlichen gelang bis Juni 2023 nicht, obwohl eine praktikable Lösung aus Sicht der Netzbetreiber dringlich war, da mit der Anzahl der Smart Mieter auch die Zahl der nicht vorhandenen Tages- und Viertelstundenwerte stieg. Nach den Regeln der Marktkommunikation hatten die Netzbetreiber für Entstörungsmaßnahmen bis zu 45 Tage Zeit, um marktkonform zu bleiben. Der Rechnungshof bemängelte, dass mit dieser Frist der Anspruch der Endkunden auf eine monatliche Stromkosteninformation des Lieferanten nicht erfüllt werden kann. Eine Frist von 45 Tagen erlaubt auch keine effiziente zeitgemäße Marktprozesse, Clearingprozesse zum Beispiel. Clearing-Prozesse zum Beispiel. Der Rechnungshof stellte fest, dass der Anteil der Viertelstundenwert Smart Meter Opt-in etwa 2022 etwa 7% betrug. Wegen der hohen Strompreise registrierten die Landesnetzbetreiber eine höhere Nachfrage an Viertelstundenmesswerten. Er erinnert daran, dass die EU-Vorgaben und die österreichische Rechtslage bereits vor zehn Jahren ohne Einschränkung auf viertelstündliche Verbrauchsmessung und Fernablesung abstellten. Er stellte fest, dass die Landesnetzbetreiber die rechtlichen Anforderungen sowie die in den Ausschreibungen und Verträgen ausbedungene Sollauslese hatten, trotz niedriger Opt-in-Anteile vielfach nicht erfüllt werden konnten. werden konnten. Der Rechnungshof gab zu bedenken, dass die PLC-Kommunikation nicht nur in der Implementierung, sondern auch im operativen Betrieb laufende Entstörung erfordert. Da verbreitete, zugelassene Geräte wie Wechselrichter von Photovoltaikanlagen, Gegensprechanlagen und Türöffner die PLC-Kommunikation zu stören vermochten, konnte die PLC-Technologie die erforderliche Stabilität der Datenübertragung möglicherweise nicht oder nur durch fortlaufende Zeit- und kostenintensive Entstörungsmaßnahmen gewährleisten. Die Netz Burgenland teilte mit, dass sie in einem Pilotprojekt bereits Point-to-Point-Zähler der neuesten Generation testet der neuesten Generation teste und Ende 2024 sollte klar sein, ob damit eine höhere Verfügbarkeit über 99,5% mit geringerem operativen Aufwand erreicht werde. Der Preis solcher Zähler liegt derzeit beim Doppelten eines PLC-Zähler. Der Rechnungshof hielt kritisch fest, dass die in den Investitionsentscheidungen angenommene Wirtschaftlichkeit der PLC-Technologie nicht bestätigte. Die Instabilität der Datenübertragung und die unzulängliche Performance konnte weder durch das Clean-up und Entstörungsmaßnahmen noch durch die Veränderung der Frequenzbänder nachhaltig verbessert werden. Nach der Anforderung 2011 waren die intelligenten Messgeräte mit einer bidirektionalen Schnittstelle zu anderen sparten Zählen auszustatten, zum Beispiel Gas, Wasser sowie Wärme. Dies ging über die EU-Empfehlung für intelligente Messsysteme hinaus. Die Anforderungen an den Datenschutz waren nicht geklärt und Spatenzähler mit der geforderten Datensicherheit noch nicht verfügbar. Der Rechnungshof hielt fest, dass alle Landesletztbetreiber, die in der Anforderungsverordnung 2011 vorgeschriebene Multi-Utility-Schnittstelle umsetzen, keiner sie jedoch benutzte. Die Vorgabe dieser Schnittstelle ging über die Empfehlung der EU-Kommission hinaus und verursachte zusätzliche Kosten im Fall der Netz Niederösterreich rund 2,4 Millionen Euro. Für den Richter des Rechnungshofs bestand zudem das Risiko, dass die Umsetzung der Multi-Utility-Schnittstelle oder über Fernzugriff leicht und sicher ohne Zusatzkosten zugänglich zu machen? trat mit November 2011 vier Monate vor den Empfehlungen der EU-Kommission in Kraft und wurde bis zur Zeit der Gebahrungsprüfung nicht novelliert. Sie gab eine Schnittstelle für die Kommunikation mit der Kundenanlage vor. Ab dem Einbau des intelligenten Messgeräts war der Zugriff auf diese Schnittstelle sowie deren Spezifikation allen Berechtigten auf Anfrage diskriminierungsfrei zur Verfügung zu stellen. Eine österreichweite Spezifikation war jedoch nicht definiert. Eine einheitliche technische Lösung fehlte daher. Unterschiede bestanden je nach Hersteller etwa bei der Art der Stecker, bei den Übertragungsprotokollen und Security Standards oder bei der Stromversorgung. Nach dem EU-Recht sollten die Kunden aus der Nutzung der Schnittstelle keine zusätzlichen Kosten erwachsen. Aus Sicht des Rechnungshofs konnte dies eine erhebliche Barrikade für die Nutzung der Kundenschnittstelle darstellen und die Nutzen-Effekte für den Endkunden schmälern. schmälern. Die Öko-Design-Richtlinie der EU aus dem Jahr 2005 bezweckte die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte. Im Oktober 2022 präsentierte die EU-Kommission einen Aktionsplan zur Digitalisierung der Energiesystems, der auch konkrete Maßnahmen zur Verringerung des Energieverbrauchs digitaler Technologien forderte. Für den Bereich Telekommunikation sprach sich die Gruppe für Frequenzpolitik bereits November 2021 auf EU-Ebene für Standards zur Senkung des Energieverbrauchs durch energieeffiziente Komponenten aus. In Österreich bestanden keine Vorgaben zur Energieeffizienz der Bestgeräte des Smart-Mieterring-Systems. des Smart Metering Systems. Eine wirtschaftliche Betrachtung des Stromverbrauchs des gesamten Smart Metering Systems erfolgte nicht. Die Monitoringberichte der E-Control thematisierten die Energieeffizienz der Smart Metering Infrastruktur nicht. Da es bei Wechselstromzähler 1-phasig und Drehstromzähler 3-phasig mit unterschiedlichem Eigenstromverbrauch handelt, wird von unterschiedlichen Verbrauchswerten der Zähler ausgegangen. Der Rechnungshof ermittelte für jeweils 6,2 Millionen Zählpunkte näherungsweise folgende jährliche Energieverbrauchswerte. 130 Gigawattstunden für Smart Meter Komponenten mit niedrigstem Stromverbrauch. 422 Gigawattstunden für Smart Meter Komponenten mit dem höchsten Stromverbrauch. Der Rechnungshof hielt kritisch fest, dass der Stromverbrauch der Smart Meter sowie der Datenkonzentrationen und Gateways nur bei einzelnen Netzbetreibern ein Beschaffungskriterium darstellte. Er hielt außerdem fest, dass die E-Control zwar Daten zum Energieverbrauch der beschaffenen Messgeräte erhob, diese jedoch nicht auswertete bzw. in ihrem Monitoringbericht nicht darstellte. Durch den Netzbetreiber konnte die E-Control keine Aussagen zum tatsächlichen Stromverbrauch des gesamten Smart Metering Systems und zu den damit einhergehenden Netzverlustkosten treffen. Der Energieverbrauch fiel unter die Netzverluste, die den Endkunden mit dem Netzentgelt anteilig verrechnet werden. Der Mittelwert an Eigenstromverbrauch nur durch Smart Mietering stellt 25 bis 33 Prozent der jährlichen Stromproduktion eines durchschnittlichen Donaukraftwerkes in Österreich dar. Mit nicht weniger werden die Stromkundinnen finanziell belastet. Die von der E-Control in Auftrag gegebenen Kosten-Nutzen-Analyse aus dem Jahr 2010 angenommenen Verbrauchseinsparungen der Endkunden von 3,5 Prozent sowie der gesamtwirtschaftlichen Nutzen aus der Reduktion von CO2-Emissionen wurde durch den Rechnungshof als nicht beurteilbar eingestuft. Aktuelle Kundenbefragungen oder Studien zur Entwicklung des Verbrauchs oder Änderung des Verbrauchsverhaltens nach der Installation intelligenter Messgeräte lagen nicht vor. Die späte Standardisierung der Kundenschnittstelle begünstigt die Entwicklung auch nicht. Der Rechnungshof hielt kritisch fest, dass sich das Verhältnis von Kosten und Nutzen der Einführung von Smart Metering Ende 2022 sehr ungünstig darstellt. Die bis Ende 2021 angefallenen bzw. bis Ende 2024 erwarteten Investitionskosten des Vorhabens von 1,77 Milliarden Euro hatten sich gegenüber dem Schätzwert von 830 Millionen Euro mehr als verdoppelt. Die Nutzeffekte für Endkunden und Netzbetreiber waren dagegen erst zum Teil oder oder noch nicht eingetreten. Jedoch bereits im April 2017 hatte die E-Control ein erstes Positionspapier zur Weiterentwicklung der Struktur der Netzentgelte Tarife 2.0 präsentiert. Im Jänner 2021 legte sie eine überarbeitete, aktualisierte Fassung Tarife 2.1 vor. Die bestehenden Entgeltstrukturen sollten modernisiert und an die Veränderungen durch zunehmende Volatilität der Erzeugung, zunehmende Elektrifizierung der Mobilität und der Wärmebereitstellung in den Haushalten angepasst werden. Endkunden, die das Netz durch ihre Anwendung stärker belasten, sollten künftig einen höheren Finanzierungsbeitrag leisten. Die E-Control schlug daher die flächendeckende Einführung eines Leistungspreises vor. Die Basis dafür sollen die gemessenen und monatlich ausgelesenen viertelstündlichen Maximalleistungswerte der Endkunden im Haushalt und Gewerbe sein. Die installierten Smart Meter sind technisch dazu in der Lage. Die Messung und Auslesung der Maximalleistungswerte erforderte doch eine Rechtsgrundlage. In den Jahren 2016 und 2017 führten die Netzbetreiber Datenschutzfolgeabschätzungen zur Identifikation bzw. Behebung von Problemfeldern durch. In der Folge erarbeiteten sie datenschutzrechtliche Verhaltensregeln. Diese sollten unter anderem rechtliche Unsicherheiten ausräumen, die bei der Verarbeitung von personenbezogenen Smart-Meter-Daten von Endverbrauchern bestanden. Die Verhaltensregeln entsprachen einer Selbstregulierung der Netzbetreiber sowie einem Komplianzinstrument, das eine gute Datenpraxis sicherstellen soll. Die Datenschutzbehörde gab im Mai 2019 eine positive Stellungnahme zur Entwurfassung der Verhaltensregeln ab und genehmigte die überarbeitete Verfassung mit Bescheid vom 21. Oktober 2021. Der Rechnungshof. Es wären umgehend alle Veranlassungen zu treffen, um die Einhaltung der von der Datenschutzbehörde genehmigten und von der akkreditierten Zertifizierungsstelle überwachten Verhaltensregeln durch eine Selbstverpflichtung sicherzustellen. Wer an wem die personenbezogenen Daten innerhalb und außerhalb der Notwendigkeit von Erfassung des Smart Metering System weitergibt, verkauft oder sonst weiterreicht bzw. welche Dokumentation den Endkunden darüber Aufschluss geben kann, wie die Daten ausgewertet und von wem verwertet werden, wurde vom Rechnungshof bezeichnenderweise nicht thematisiert. Nun ja, wirklich neu sind die gegenwärtigen Erkenntnisse des österreichischen Rechnungshofes nicht. sind die gegenwärtigen Erkenntnisse des österreichischen Rechnungshofes nicht. Die Solidarwerkstatt griff als erste politische Kraft in Österreich dieses Thema von Überwachung, Entrechtung der Stromkonten durch Anschlussdiktate sowie strukturelle Preistreiberei der Monopole schon seit 2011 auf. Die inhaltliche und politische Kritik am System Smart Meter ging tief in die überrumpelte Bevölkerung hinein. Die herrschende Politik schert sich bis heute einem Furz darum. Wirklich neu erscheinen hingegen jene Umstände, welche mit dem Einführen des Smart Metering System die Welt gerettet werden soll. Europas Green Deal und der politische Wille führen vom gegenwärtigen Energiemonopol der noch fossilen Träger in eine Struktur, welche ebenso ein Monopol bis hin zum Diktat führen kann. Der vorgebliche Green Deal führt mittels Entkarbonisierung zu annähernd 100%iger Elektrifizierung aller Lebensbereiche. Grundsätzlich kein falscher Ansatz, die Klimaziele noch rechtzeitig zu erreichen. Doch wer sitzt an den Steuerungshebeln von Entscheidung, Kontrolle und Verteilung dieses Energieträgers, welcher vielleicht einmal CO2-neutral generiert werden kann? Mit elektrischer Mobilität bis zur Wärmeversorgung der Haushalte mittels Strom wird von der Digitalisierung ganz zu schweigen, steigt der Grad von Abhängigkeit bei Strom exorbitant. Derzeit, und das können wir mit der Einführung der Smart Miete erkennen, eine abgehobene Stromlobby sowie politisches Establishment, welches ausschließlich an Profiten und Autorität interessiert ist. Über die Leistbarkeit und flächendeckende Verfügbarkeit des Energieträgers Strom kann und wird jedoch strukturelle Gewalt gegenüber scheinbar rechtlosen Endverbrauchern ausgeübt. gegenüber scheinbar rechtlosen Endverbrauchern ausgeübt. Demokratische Kontrolle eines so lebenswichtigen Daseinsfürsorgers schaut anders aus. Und das geschieht ganz unverblümt, wie zahlreiche Berichte der Solidarwerkstatt im Dossier Smart Mietern ein Danke aufzeigen. Sollten die am Smart Metering System beteiligten Akteure ein Mindestmaß an Verantwortungsgefühl der Gesellschaft gegenüber in sich tragen, können autoritäre Funktionen von Überwachung mittels Smart Meter sofort entschärft werden. Damit ist die Entfernung der Datenübertragungsschnittstelle bei allen Stromendkunden gemeint, welche sich nicht explizit über ein Opt-in bei Smart Meter aussprechen. Damit würde der erste demokratiepolitisch wichtige Schritt gesetzt werden, um das Vertrauen in Politik und Stromversorger wiederherzustellen. um das Vertrauen in Politik und Stromversorger wiederherzustellen. Alles andere bestätigt die Vorhaben von flächendeckender Überwachung und profitgetriebener Misswirtschaft der Stromindustrie zulasten der Stromkundinnen, welche aufgrund der Versorgermonopole in einer ausweglosen Situation gefangen sind. Das und nicht weniger zeigt der Rechnungshofbericht 2022 sehr deutlich auf. Im Gesetz steht unter anderem der Passus. Im Rahmen der durch die Verordnung bestimmten Vorgaben für die Installation intelligenter Messgeräte, hat der Netzbetreiber den Wunsch eines Endverbrauchers, kein intelligentes Messgerät zu erhalten, zu berücksichtigen.