Und dann kommen Redner drüber. Eine Sendung von Unmitros Vitaminati und Paul Ettl. Ja, hallo da draußen. Bedingungslose Grüße zu unserer dritten Sendung mit der Frage, wer soll ein Grundeinkommen erhalten? Wir werden immer danach gefragt, wer es genau eigentlich jetzt bekommen soll. Und deswegen haben wir uns auch bei der Entwicklung des Linzer Modells darüber ausführlich Gedanken gemacht und Folgendes festgelegt. Das BGE sollen alle Menschen erhalten, die ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben. Was, alle Menschen in Österreich? Also nicht nur die österreichischen Staatsbürger? Nein, nicht nur die österreichischen Staatsbürger und Staatsbürgerinnen, sondern alle Menschen mit dem legalen Lebensmittelpunkt in Österreich. Und was ist damit Lebensmittelpunkt gemeint? Ja, da lehnen wir uns an die Definition an, die auch im Steuerrecht Anwendung findet. Also dein Lebensmittelpunkt ist der Ort, an dem du dich die meiste Zeit aufhältst und tatsächlich lebst. Mit allen notwendigen persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen. Für den Lebensmittelpunkt sind eben alle Bereiche deines Lebens relevant. Deine Familie, deine Freizeitgestaltung, dein Sozialleben, deine Einkünfte oder auch unternehmerische Tätigkeiten. Und dann ist natürlich die weitere Frage gleich, die wir auch immer wieder hören. Bekommen das alle Menschen, die zu uns kommen? Also da ist unsere Antwort drauf ja, aber erst nach einer gewissen Frist. Und was verändern wir damit? Jeder Mensch, der nach Österreich kommt, ist auch jetzt nicht automatisch dazu berechtigt, sofort nach Tag 1 im Land Soziallistungen zu beziehen. Also Mitbürgerinnen aus EU-Ländern oder Drittstaaten, die hier nicht einer Erwerbstätigkeit nachgehen, haben eigentlich erst nach fünf Jahren Aufenthalt Anspruch auf Sozialhilfe bzw. die Mindestsicherung. So oder ähnlich stellen wir uns vor, sollte es dann auch beim BGE angewandt werden. Dann bleiben aber immer noch einige offene Fragen, zum Beispiel, wie schaut es aus mit Studenten und Studentinnen, die im Ausland studieren? Sind die auch Grundekommissar berechtigt oder wie schaut es aus mit Pensionisten, Pensionisten, die den Winter auf dem Lager verbringen? Also die Frage muss auf jeden Fall noch gut überlegt werden, weil derzeit ist ja der Aufenthaltsort zum Großteil durch die Erwerbstätigkeit definiert und das BGE würde eine Entkoppelung von diesem Gedanken sein. Also das ist eben noch offen, aber mit dem nötigen politischen Willen kann das auch beantwortet werden. Und wie schaut es dann aus mit den reichen Menschen, so wie ein Hans-Peter Haselsteiner oder ein Stefan Pira? Die brauchen, das Kunden kann man ja sicher nicht, aber sollen die das dann trotzdem kriegen? Wäre das dann nicht unfair? Naja, unfair wäre es eigentlich, ihnen nicht das BGE auszuzahlen. Denn das würde gegen das Kriterium der Bedingungslosigkeit verstoßen, was eines der wichtigsten, wenn nicht überhaupt das wichtigste Definitionskriterium überhaupt ist. Da heißt es, das BGE ist ein BürgerInnenrecht, das nicht von Bedingungen wie Zwang zur Arbeit, Wohlverhalten oder nachgewiesener Arbeitswilligkeit abhängig gemacht wird und auch nicht nach Vermögenswerten oder Einkommen festgelegt wird. Also genau aus dem Grund müssen auch Großverdiener und Großverdienerinnen das BGE bekommen. Aber durch das angepasste Steuersystem, das parallel mit dem BGE eingeführt werden würde, wird wieder mehr in den Steuertopf zurückkommen. Weil sie zahlen dann quasi mehr zurück, als sie durch das BGE bekommen. Also die, die es leisten können, finanzieren dadurch das BGE für uns alle, durch höheres Steueraufkommen mit. Das klingt aber jetzt fair, oder? Naja, richtig. Und wie schaut es dann mit den Kindern aus, wenn Kinder auch ein Kundenkommen bekommen und wer soll das dann verwalten? Naja, das ist eine interessante Frage. Wer verwaltet denn jetzt das Vermögen von Kindern? Die Eltern. Richtig. Also warum soll das in einer BGE-Zukunft anders sein? Naja, das ist eine interessante Frage. Wer verwaltet denn jetzt das Vermögen von Kindern? Die Eltern, richtig. Also warum soll das in einer BGE-Zukunft anders sein? Und in Sonderfällen greift dann sowieso ein anderes System mit dem Vormundschaftsgericht. Naja, was die Höhe des Kinderkundenkommissars betrifft, gibt es ja auch verschiedene Ideen. Einige sprechen davon, dass die Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 50 Prozent vom vollen Betrag kriegen sollen. Im Linzer Modell schlagen wir ein progressives Kinderkundenkommen vor, das bei der Geburt 30 Prozent beträgt und dann jedes Jahr um 4 Prozentpunkte erhöht wird, sodass die Jugendlichen ab dem 18. Lebensjahr das gesamte BGE bekommen. Ja, genau so hätten wir uns das überlegt. Aber Paul, jetzt haben wir schon wieder einige Male vom Linzer Modell gesprochen. Ich glaube, wir sollten das Linzer Modell jetzt einmal vorstellen, oder? Ja, gute Idee. Das wäre dann sicher schon ein Thema für den nächsten Beitrag. Ja genau, also das nächste Mal reden wir über das Linzer Modell. Rundeinkommen? Reden wir drüber. Eine Sendung von Unmitros Vitaminati und Paul Etten.